Repatriierungsrecht

Hallo liebe W W W’ler,

Vor ein paar Tagen hatte ich im TV die letzten paar Minuten einer Sendung mitverfolgen können.

Scheinbar ging es in der Sendung um die Marshall Inseln und um die Nachfahren deutscher Auswanderer die dort eingewandert waren.

Dort wurde von einem Repatriierungsrecht gesprochen. Also soviel wie ich verstanden habe dass die Nachfahren ein Recht darauf haben wieder die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten.

Meine Frage lautet deshalb:

Ist es wirklich so dass Nachfahren von deutschen Auswanderern, egal wie lange es zurück liegt dass deren Vorfahren ausgewandert sind und egal wohin, ein Recht und Anspruch darauf haben die deutsche Staatsbürgerschft zu bekommen und dann auch nach Deutschland einwandern dürfen?

Ich wundere mich, denn die Auswanderer zum Beispiel von den Marshall Inseln, sind ja schon vor einer halben ewigkeit ausgewandert…

Im prinzip ist es ja auch so damals gewesen bei den „Russlanddeutschen“ die dann nach einer oder mehr Generationen nach Deutschland zurückgekehrt sind.

Bin gespannt ob dass wahr ist^^, mich plagt die Neugier, sorry.

Schönes Wochenende wünsche ich euch noch, und danke im Voraus.

Gruss

der Kölsche

Scheinbar ging es in der Sendung um die Marshall Inseln und um
die Nachfahren deutscher Auswanderer die dort eingewandert
waren.

Von Auswanderung konnte da keine Rede sein, da diese Siedler nur innerhalb des Deutschen Reichs vom Mutterland in die Kolonie Deutsch-Mikronesien umgezogen sind. Ihre Staatsangehörigkeit haben sie somit nicht abgelegt. Und da die deutschen Kolonien 1919 nicht von Deutschland abgetreten wurden, sondern lediglich unter Völkerbundsverwaltung gestellt, sind sie auch dann nicht automatisch ihrer Staatsangehörigkeit verlustig gegangen.

Dort wurde von einem Repatriierungsrecht gesprochen. Also
soviel wie ich verstanden habe dass die Nachfahren ein Recht
darauf haben wieder die deutsche Staatsbürgerschaft zu
erhalten.

Das kommt allein darauf an, ob die Personen noch die deutsche Volkszugehörigkeit haben.

Meine Frage lautet deshalb:

Ist es wirklich so dass Nachfahren von deutschen Auswanderern,
egal wie lange es zurück liegt dass deren Vorfahren
ausgewandert sind und egal wohin, ein Recht und Anspruch
darauf haben die deutsche Staatsbürgerschft zu bekommen und
dann auch nach Deutschland einwandern dürfen?

Ich wundere mich, denn die Auswanderer zum Beispiel von den
Marshall Inseln, sind ja schon vor einer halben ewigkeit
ausgewandert…

Im prinzip ist es ja auch so damals gewesen bei den
„Russlanddeutschen“ die dann nach einer oder mehr Generationen
nach Deutschland zurückgekehrt sind.

In Russland besteht die Besonderheit, dass jeder Bürger des Vielvölkerstaats Russlands in seinem Pass seine Nationalität stehen hat. Diese kann „nordossetisch“ sein, „tschuktschisch“ oder eben auch „deutsch“, ja sogar „griechisch“ oder „italienisch“, wenn es sich um die Nachfahren von in die Sowjetunion gefohenen Kommunisten handelt. Unbeachtlich des Umstands, dass diese kaum mehr die Sprache ihrer angeblichen Nationalität beherrschen.
Zu Zeiten war es so, dass man die Deutschen aus dem Ostblock (außerhalb der DDR, also Aussiedler) schon aus humanitären Gründen aufgenommen hat, damit sie nicht mehr als verfolgte „faschistische“ Minderheit im bösen Kommunismus darben müssen. Heute hält man es ebenso mit einwanderungswilligen russischen Juden. Das hat nichts mit Recht zu tun, sondern mit Pragmatismus (russische Juden wandern ganz überwiegend nicht in die Sozialsysteme ein), und dem Willen, in Deutschland wieder eine jüdische Kultur aufzubauen.

Bin gespannt ob dass wahr ist^^, mich plagt die Neugier,
sorry.

Wenn das so pauschal wahr wäre, dann würden womöglich 100 Millionen Nord- und Lateinamerikaner mit deutschen Wurzeln und schlechter sozialer Absicherung auf die Idee kommen, ihr Heimweh übermächtig werden zu lassen. Sie haben jedoch - glücklicherweise - zum allergrößten Teil keine deutsche Volkszugehörigkeit mehr und sind daher nicht einbürgerungsberechtigt.

Gruß
smalbop

Hallo smalbop,

Danke für deine Antwort, wofür du auch einen Stern erhälst.

Könntest du mir nur bitte „Volkszugehörigkeit“ erklären?
Meinst du damit dass Sie noch die Staatsbürgerschaft haben?

MfG

der Kölsche

Hallo

Könntest du mir nur bitte „Volkszugehörigkeit“ erklären?

Siehe Artikel 116 GG und § 6 Bundesvertriebenengesetz

Meinst du damit dass Sie noch die Staatsbürgerschaft haben?

Nein, aber eventuell die fortdauernde deutsche Volkszugehörigkeit. Sie wäre die Grundlage für eine Anspruchseinbürgerung.

Gruß
smalbop