Sicher? Denn für gewöhnlich ist bei der Gewährleistung…
Mir geht es eigentlich um die Frage, ob der Hersteller ein
minderwertiges Bauteil einbauen darf?
…nicht der Hersteller, sondern der Verkäufer Anspruchsgegner.
Die Frage ist, ob durch die Nachbesserung durch ein anderes Bauteil ein Sachmangel nach §434 BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/434.html) eingetreten ist.
Ich kenne so Reparaturen jetzt nicht von Notebooks , sondern aus der Kfz Branche .
Dort wird bei verschiedenen Herstellern ein anderes Ersatzteil bei der Reparatur eingebaut , da sich zwischenzeitlich heraus gestellt hat , das ein Ersatzteil aus dem Zubehör besser ist als das original Teil , so wird z.B. bei diversen Opel Modellen nach dem Ausfall , keine Wasserpumpe des Zulieferes Delco mehr eingebaut , jede Pumpe vom Grabbeltisch ist besser als Diese .
so erreicht man mit einem vermeintlich billigeren Teil eine höhere zuverlässigkeit .
könnte es sein , das man das hier auch so gemacht hat , das ein vermeintlich in Ihren Augen billigeres Teil sogar die Betriebssicherheit erhöht ?
könnte es sein , das man das hier auch so gemacht hat , das
ein vermeintlich in Ihren Augen billigeres Teil sogar die
Betriebssicherheit erhöht ?
Urprünglisch wurde die Festplatte, um die es geht, deshalb eingebaut, da sie besonders Leistungsstark und Stromsparend ist (was ja bei einem Notebook wünschenswert ist)
Somit hat Herr X ja ein minderwertiges „Ersatzteil“ bekommen.
Deshalb stell er sich die Frage, ob es Rechtens ist, da ja jetzt eigentlich nicht mehr die vollkommende Qualität gegeben ist.
Urprünglisch wurde die Festplatte, um die es geht, deshalb
eingebaut, da sie besonders Leistungsstark und Stromsparend
ist (was ja bei einem Notebook wünschenswert ist)
wurden die Leistungs- und Verbrauchsdaten explizit vereinbart oder beworben?
wurden die Leistungs- und Verbrauchsdaten explizit vereinbart
oder beworben?
Der Festplatten Hersteller wirbt auf seiner HP mit diesen
Eigenschaften.
Es ging darum, ob der Laptop-Hersteller diese Festplatte explizit nennt. Oder ob sie im Kaufvertrag ausdrücklich aufgeführt wurde (vielleicht sogar vom Käufer). Dann würden genau diese Eigenschaften zu einem Teil des Kaufvertrags und der Lieferant dürfte sie nicht durch ein ähnliches Teil ersetzen.
Wenn eher zufällig grad diese Festplatte eingebaut war und der Käufer auch nichts diesbezüglich verlangt hat, kann das schon anders aussehen.
Gruß
loderunner (ianal)