hallo zusammen,
es geht um den fall, dass mieter die ihre wohnung vor ca. 4,5 jahren bezogen haben, mit der zeit kleinere maengel verursacht haben. es geht umd zwei fenster deren griffe nicht mehr funktionieren, sodass sich die fenster nicht mehr problemlos oeffnen lassen.
die mieter wollen nach moeglichkeit die hausverwaltung aussen vor lassen und den fall direkt mit der versicherung regeln. eine entsprechende hausratsversicherung besteht.
die mieter sind sich jedoch unsicher wie die rechtslage ist. muessen sie die hausverwaltung einschalten oder koennen sie alles unabhaengig direkt mit der versicherung regeln?
freundlich grueßt
die
rike
…zwei fenstergriffe…
eine entsprechende hausratsversicherung besteht.
Hallo,
wenn der Mieter eine Hausratversicherung hat, ist diese primaer fuer Moebel, und zwar Eigentum vom Mieter.
Die Fenster gehoeren dem Wohnungseigentuemer, ganz was anderes. Schaeden daran traegt er oder ggf ueber eine Kleinreparaturklausel der Mieter. Ich hab noch nie von einer Reparaturenversicherung des Mieters oder Vermieters gehoert. Hoechstens Haftpflichtversicherung des Mieters, aber doch nicht bei langsamem Verschleiss, das kann ich mir nicht vorstellen.
Was soll die Hausverwaltung da machen oder bezahlen? Fenster innen sind kein Gemeinschaftseigentum, das alle anderen Vermieter und Eigentuemer dann mitbezahlen muessen.
Gruss Helmut