Ein Vermieter renoviert sein Vermietobjekt grundlegend. Folgende 2 Konstellationen/Fragen:
Alle Arbeiten werden 2011 ausgeführt, die Rechnung kommt im Januar 2012. Kann man die Kosten (Werbungskosten) für die Steuererklärung 2012 geltend machen?
Ein Großteil der Arbeiten werden 2011 ausgeführt, mininmal Nachbesserungen / Installationen im Januar 2012 (Rechnung ebenfalls Jan. 2012). Auch hier die Frage: Kann man die Kosten als Werbungskosten für 2012 geltend machen?
Andersherum gefragt: Zählt das Rechnungsdatum oder der Zeitpunkt der Ausführung der Arbeiten?
entscheidend ist, wann die Rechnungen bezahlt werden. Anders sieht es bloß bei regelmäßig wiederkehrenden Zahlungen aus: Da kommt es darauf an, für welchen Zeitraum sie geleistet werden (z.B. Abschlag Allgemeinstrom für Dezember wird nach Mahnung am zehnten Januar bezahlt).
Wenn der Vermieter bilanziert, kommt es unabhängig von der Zahlung darauf an, wann die Leistung bezogen worden ist. Wenn im Januar nachgebessert wird und das Werk Ende Januar abnahmefähig ist, ist die Leistung Ende Januar bezogen.