Liebe/-r Experte/-in,
Ich wohnte seit 7 Monaten in einer Mietwohnung, nun ist in meiner Dusche das Sifon undicht geworden was unter dem Duschbecken zu einer Wasseransammlung entstanden und was dazu geführt hat dass bei den Nachbarn unter mir das Wasser von der Decke tropfte. Ein Handewerker hat das repariert und bei den Nachbarn wurden durch ein Malerunternehmen die Schäden an der Decke beseitigt. Nun stellt mir der Vermeiter diese entstandenen Kosten in Rechnung. Laut meinem Vermieter war der Duschtassenablauf lose und stand 2 cm unterhalb der Tasse. Uns wird unterstellt dass wir versucht hätten den Sifon zu reinigen und diesen nicht mehr richtig befestigen konnten- dies wäre auch vom Handwerker bestätigt worden. Da sich aber auf dem Duschablauf eine Abdeckung befindet habe ich diese nie abgenommen um irgendwas zu reinigen- Die Aussage des Vermieters ist falsch! Auch habe ich so eine Aussage dem Handwerker gegenüber nie getroffen dass ich igrendwas versucht hätte zu reinigen. Bitte helfen Sie mir - welche Rechte habe ich?
Der Vermieter muss das beweisen, was er behauptet. Das kann er nicht, denn die Meinung des Handwerkers zählt nicht, da er ja in den Diensten des Vermieters steht. Sie brauchen die Rechnung also nicht bezahlen. Sollte der Vermieter wegen so einer Kleinigkeit wirklich vor Gericht ziehen, wird er das dort nicht beweisen können. Er wird es also nicht tun. Sollten Sie jedoch vom Vermieter einen Mahnbescheid über die Summe bekommen, müssen sie sofort reagieren und dem Mahnbescheid schriftlich widersprechen.
Etwas anderes ist es, wenn in Ihrem Mietvertrag vereinbart ist, dass sie kleine Reparaturen selbst bezahlen müssen. Dann müssen Sie die Rechnung bezahlen, wenn die Höhe der Rechnung bis zu der vereinbarten Summe, die sie selbst bezahlen müssen, reicht, das ist unabhängig davon, wer den Schaden verursacht hat.
Hallo,
grundsätzlich sind Kleinreparaturen vom Mieter zu tragen (bis max.75 €). Ist die Rechnung höher, dann muss es der Vermieter tragen und die Kosten darf er aber nicht an den Mieter weitergeben. Das scheint auch Dein Vermieter zu wissen undsomit versucht er es auf Euch zu übertragen, indem er Dir/Euch grobe Fahrlässigkeit unterstellt. Da es sich hier aber offensichtlich um einen Leitungwasserschaden handelt, müsste der Vermieter die Kosten bei seiner Haftpflichtversicherung geltend machen, auch wenn der Schaden bei Euch auftrat. Es gibt eine Vereinbarung zwischen den Versicherungsgruppen, die das möglich macht. Mach Dich aber vorsichtshalber bei Deiner Versicherung kundig. Das der Vermieter behauptet, dass der Schaden durch Dich oder ein anderes Familienmitglied verursacht wurde, ist eine Behauptung, die er beweisen müsste. Hier sehe ich aber eher ein Problem, bei dem ein Anwalt helfen kann. LG Chris
Hallo.
Sie schildern dem Vermieter höflich den Sachverhalt. Möglicherweise wurde er falsch informiert. Die Rechnung zahlen Sie nicht. Der Vermieter hat die Beweispflicht, dass der Schaden von Ihnen verursacht wurde. Wenn es zu einem gerichtlichen Verfahren kommt, muss dann mit Hilfe eines Sachverständigen oder des Handwerkers ermittelt werden, wer für den Schaden verantwortlich ist.