Reperaturleistungen an Mietwohnung!Wichtig!

Hallo Ihr!

Kurze Vorgeschichte… Ich muß beruflich nach Berlin, da die endgültige Entscheidung extrem knapp war, war ich gezwungen die erstbeste Wohnung zu nehmen die sich mir bot (auch im Finanziellen Rahmen war). Mir wurde allerdings eine Wohnung gezeigt, die wie sich dann heraustellte garnicht die ist die ich beziehen sollte. Es ist das selbe Haus, die selbe Wohnungskonzeption, aber halt in einem völlig anderem Zustand.
Als ich also zu Gesellschaft zurückkam und meinte, ich hätte mir wie besprochen die angegebene Wohnung angesehen, wurde mir klar gemacht, daß die Wohnung schon vergeben ist und ich evtl eine andere bekäme. Selbe Miete, selbes Haus, nur eben andere Etage etc.
Ich habe also meine Wohnung nie vorher gesehen!!!
Nun gut ich brauchte die Wohnung da ich innerhalb von weniger als 3 Tagen dort Arbeiten un dauch Wohnen mußte.Es soll eine 2.Wohnung werden, also Obdachlos bin ich nicht!
Dann fängt es an…

1.wollten die eine Schufa Auskunft… noch sagt man nichts!
2. wollten die eine Kaution von 3 Kaltmieten, am besten sofort, da ich sonst die Wohnung nicht bekäme, wenn ich das Geld per Überweisung getätig hätte, hätte ich niemals zu dem Zeitpunkt einziehen können. (Und ich hatte Vorher angerufen um mich zu informieren!!!)Also habe ich locker 600Dm bar auf den Tisch gelegt.
3. und eine Bescheinigung von meinem Hauptvermieter über evtl. Mietschulden.

Ist schon komisch? Ich meine wozu der „Einbruch“ in meine Kreditwürdigkeit und meine persönlichen Daten wenn ich Kaution hinterlege. Und dann noch der Mietbescheid!
Und das BESTE kommt ja erst noch!

Ich bin am Freitag zum Besichtigungstermin, am selben Tag Vertragsunterzeichung, weil am Montag schon Dienstbeginn in Berlin (lebe in Halle 061xx).
Montag Früh sollte ich einen Schlüssel bekommen. Denkste! Der Hausmeister wußte von nichts! Und wie sich herrausstellte sei die Wohnung überhaupt nicht frei, geschweige denn abgenommen worden und Schlüssel gäbe es wohl noch garnicht!
Also wurde ich nach einem Hin und Her auf Mittwoch vertröstet. Die Wohnung wurde von einem Schlosser geöffnet.
Glück gehabt, die Wohnung war leer!Sonst hätte ich nicht rein gedurft! Der Hausmeister meinte die Wohnung sei eigentlich erst ab dem 1.Oktober frei. Es war der 18.09. !!!Die wurde mir aber vermietet!
Nun gut ich durfte die Wohnung „besetzen“ Aber keine Frage…viel Ähnlichkeit mit der Besichtigten hatte die nicht.

-Es waren massive Schäden an den Wänden.
-Wasserschäden im gesammten Bad und Küchenbereich. Inklusive ein paar kleinen sagen wir 30cm breiten „KULTUREN“!
-Ein Loch zwischen Bad und Küche
von etwa 10cm, um das Loch herum natürlich alles Kraterförmig ausgebrochen.
-Die angeblichen Betonwände blättern ab wie Putz von einer Wand.
-Der Fußbodenbelag mit Malerpunkten übersäht. Aber die ganz hartnäckigen! Einige gehen nicht mehr weg, natürlich die häßlichsten.
-Eine Wölbung mit Rissen im Boden.
-Türen nicht gestrichen,
-Tapete gerissen oder veraltet.
-Bohrlöcher und ausgebrochene Wandstücke.
-Kabel die heraushängen (nicht die für die Lampen!).
-Steckdosen zerstört und kurzschluß gefährdet. Die wurden aber von einem Techniker kostenlos behoben.
-Das Bad verkeimt und verseucht.
Sich mit Anthrax zu infizieren käme einer Kur gleich!
-Risse im Waschbecken und Klobecken.
-Spülung nicht dicht.

Natürlcih nahm der Hausmeister alles in ein Protokoll auf, allerding mit der lapidaren Bemerkung, Renovierungsleistungen unzureichend, und Malerarbeiten auszuführen.

Wie ich mitbekommen habe, wußte weder die Stromgesellschaft vom auszug des Vormieters noch sonst jemand. Ich bekam nur einen dicken Brief von der Bank die die Kautionen verwaltet (auf seinen Namen! den ich der Wohnunggesellschaft zustellte)

Laut den Vertragsbedingungen bin ich zu Renovierungsarbeiten verpflichtet, vorallem BEIM AUSZUG aus der Wohnung. Sollte ich dies nicht machen oder Schäden zurücklassen verfällt meine Kaution und ich darf die Kosten übernehmen.
Nun riet mir der Hausmeister mich mit der Gesellschaft in Verbindung zu setzen und eine KLausel zu eröffnen, die es mir ermöglichen soll die Wohnung so zu verlassen wie ich sie bekommen habe.
Nur Leider versucht man mich mit 250Dm Unterstützung abzuspeisen.
Nach Möglichkeit soll ich die ganze Bude auf Mietpreisniveau bringen und da würde ich mehr als nur ne Kaution verlieren.
Zu dem wollte ich die Vertragsklausel einfügen, da ich sehr wenig Zeit habe und nur für 8Monate hier stationiert bin.

Wer kann mir einen klugen und durchführbaren Rat geben wie ich vorgehen soll um meine Ziele durchzusetzen, Was für Rechte habe ich…

Ich habe schon für den Fall das…, Fotos von allen Schäden gemacht. Ich werde auch nochmal mit dem Hausmeister eine sehr Gründliche Schadensbilanz aufnehmen. Aber was dann? Die gesellschaft wird mit aller macht versuchen mir die Kosten und die fälligen Leistungen aufzudrücken. Und wenn man richtig hinschaut bekommt mein Vormieter, der die Wohnung ja so verlassen hat seine Kaution wieder, obwohl er zur Renovierung verpflichtet wäre.

Langer Text, sorry, aber es sind denke auch Details die wichtig sind.

Danke euch!
Frank

Hallo Ihr!

Hallo Frank,

die einzig richtige Möglichkeit ist die, sofort einen Anwalt aufzusuchen, das aufgenommene Mietverhältnis wegend er Mängel anzufechten, ausserdem ist es eine andere Wohnung und Schadenersatz zu erklären. Eine Vereinbarung oder gar Leistungen mkit einer derart unseriösen Gesellschaft sollten Sie erst gar nicht eingehen. Das Vorgehen der Gesellschaft deutet eher daraufhin, dass man kurz vor dem Insolvenzverfahren steht, statt dass man vermieten will.

GRuss Günter

Nur Anwalt?
Hallo!

Danke erstmal für deinen Ratschlag.
Es ist bloß so, ich würde nicht in einem solchen „Dreckloch“ wohnen, wenn ich mir auch noch einen Anwalt leisten könnte.
Denn rein Rechtlich bin ich mir sicher, bin ich im Recht. Aber deshalb vor Gericht oder zu einem Anwalt zu gehen reichen meine finanziellen Mittel gar nicht aus.
Es geht mir vorallem ja darum, meine Kaution wieder zu sehen und Möglichst nicht zur Kasse gebeten zu werden, bzw. Eigenleistungen erbringen zu müssen.

Gibts eine andere Lösung, ich meine so was wie einfach das Mieterrecht zu zitieren und damit schon genug Argumente vorzubringen damit die sich rühren und nicht ich. Halt mehr so eine Art Argumentationweg und Beweisweg…

Danke nochmals. Es stärkt auf jedenfall den Rücken wenn man weiß nicht im Unrecht zu sein.

Gruß
Frank

Hi!

Hast du denn vor für die 8 Monate dort weiter zu wohnen???

Auf jeden Fall würde ich unverzüglich ein Schreiben aufsetzen, das den Sachverhalt darstellt und in dem du forderst, daß dir eine andere Wohnung gestellt wird. Setze dafür eine Frist von zwei Wochen. Vergeß auch nicht in dem Schreiben eine Mietminderung anzukündigen, d. h. bei den Schäden dürfte sogar die Miete eventuell komplett gestrichen werden, aber dies solltest du vielleicht im Brett Recht nachfragen!

Nach Ablauf der Frist kannst du dann weitere Maßnahmen treffen. Auf jeden Fall kannst du danach die Mietminderung in voller Höhe geltend machen. Vor Auszug achtest du darauf, daß du die letzen Monate keine Miete mehr zahlst, sodaß dadurch am Ende deine Kaution aufgebraucht ist.
Am Ende müßen die dann klagen, wenn sie Geld haben wollen (du hast dann ja deines ;o)) und mit einer Klage haben sie dann eh keine Chance.

Bernd
P.S.: Die ganze Thematik passt besser ins Brett Recht ;o))

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Hallo!

Danke erstmal für deinen Ratschlag.
Es ist bloß so, ich würde nicht in einem solchen „Dreckloch“
wohnen, wenn ich mir auch noch einen Anwalt leisten könnte.
Denn rein Rechtlich bin ich mir sicher, bin ich im Recht. Aber
deshalb vor Gericht oder zu einem Anwalt zu gehen reichen
meine finanziellen Mittel gar nicht aus.
Es geht mir vorallem ja darum, meine Kaution wieder zu sehen
und Möglichst nicht zur Kasse gebeten zu werden, bzw.
Eigenleistungen erbringen zu müssen.

Gibts eine andere Lösung, ich meine so was wie einfach das
Mieterrecht zu zitieren und damit schon genug Argumente
vorzubringen damit die sich rühren und nicht ich. Halt mehr so
eine Art Argumentationweg und Beweisweg…

Danke nochmals. Es stärkt auf jedenfall den Rücken wenn man
weiß nicht im Unrecht zu sein.

Hallo Frank,

selbstverständlich hast Du auch andere Möglichkeiten, nur ob es hier gegen einen unseriösen Vermieter hilft, wage ich zu bezweifeln. Eine andere Lösung hat Dir unter Brett Recht Francesco aufgetan. Nur, wenn Dir das Geld fehlt, ist auch diese Lösung leider nicht durchführbar.Hast Du schon einmal überprüft, ob Dir nicht Beratungshilfe zusteht ? Die Gesellschaft hat nicht korrekt gehandelt, nur bis Du das durchgesetzt hast, bist Du Dein Recht bekommenn hast, wirst Du wohl schon weider weg sein.

Gruss Günter

Hallo FRank,

über das weitere Vorgehen hat Dir Francesco Hinweise gegeben. In Zusammenhang mit Deiner Kaution ist folgendes anzumerken: Die Verrechnung der Kaution mit der Miete ist nicht zulässig. Die Kaution ist ausschließlich dazu gedacht, den Vermieter zu befriedigen, wenn der Mieter beim Auszug Schäden oder Zahlungsrückstände hinterlässt. Wenn der Mieter trotzdem die Kaution mit laufenden Mietzahlungen verrechnet und der Vermieter beauftragt einen Anwalt, die Mietrückstände einzuklagen, trägt der Mieter die hieraus entstehenden Kosten des Anwaltes und des Gerichtes. Es gibt eine einzige Sonderregelung, wo die Kaution mit der Miete verrechnet werden darf. Hier muss dann aber der Nachweis geführt werden, dass dies die einzige Möglichkeit ist, die gezahlte Kaution wieder zu erlangen. Du kannst mich direkt anschreiben, ich werde Dir dann meine Tel. aus der Kanzlei zukommen lassen und werde Dich zurückrufen. Bin am Freitag ab 14,30 - 18,00 zu erreichen. Gib mir kurz bitte Bescheid.

Gruss Günter

Danke für dein Engagement!

Ich versuche es natürlich ermal mit der diplomatischen Lösung. Eine Einigung auf beiderseitigem Einvernehmen, so daß niemand zu kurz kommt.
Laut meinem Vertrag ist so niedergeschrieben, daß sobald ein Mietverzug eintritt (ich glaube 2 Mieten) die Kaution verfällt und bei weiterm Verzug ein Anwalt die Sachen regelt.
Es ist nicht so daß diese Gesellschaft ein kleiner Verein ist.
Ich meine die Verwalten den Bereich Hohenschönhausen, Friedrichsfelde und Lichtenberg. Und ich bin mir auch darüber im klaren, das die Wohnung und das ganze Haus vorrangig an Sozialhilfeempfänger, Arbeitlose, Rentner und Studenten vergeben wird. Und das die da wohl eher alles ein wenig lacks behandeln.
Aber was Recht ist muß Recht bleiben.
Auch wegen der Kaution meinte mein Bruder, der Wirstschaftstheoretisch/rechtlich ausgebildet ist, und mit war als ich die Kaution hinlegen mußte, daß das Verhalten eigentlich nicht zulässig ist. Gerade wegen der Massiven Absicherung. Also SchuFa und Vormietzeug und Kaution. ABer was macht man wenn man von heute auf morgen ne Wohnung braucht und das am Freitag gegen 12Uhr in einer Stadt wie Berlin. Da stellt man nicht viele Fragen.
Aúch die sofortige Zahlung war für mich schleicherhaft. Da überall, wo ich angerufen hatte, gesagt wurde, daß man es in Raten bezahlen kann. Und für mich war Kaution allgm. immer nur die Rückversicherung des Vermieters auf evtl nicht behobene Schäden am Vermieteten Objekt. Also wenn ich Mutwillig die Türe zerstöre oder die SCheiben einschmeiße etc.
Aber hier ist es eine völlig andere Sachlage, mit Schäden die nicht auf Grund meiner Nutzung eingetreten sind. Aber das sagte ich berreits.

Nun Gut…der Montag wird es zeigen, da gehe ic mit dem Hausmeister durch die Wohnung.

Danke nochmals!
Frank

Danke für dein Engagement!

Ich versuche es natürlich ermal mit der diplomatischen Lösung.
Eine Einigung auf beiderseitigem Einvernehmen, so daß niemand
zu kurz kommt.
Laut meinem Vertrag ist so niedergeschrieben, daß sobald ein
Mietverzug eintritt (ich glaube 2 Mieten) die Kaution verfällt
und bei weiterm Verzug ein Anwalt die Sachen regelt.

Nach zwei Monatsmieten Ausfall kann der Vermieter fristlos kündigen. Aus dieser fristlosen Kündigung können Dir dann im weiteren Verlauf ganz erhebliche Schadenersatzansprüche entstehen. Der Vermieter ist zwar verpflichtet, umgehnd, wenn er Dir fristlos gekündigt hat, die Wohnung nach einem Auszug neu zu vermieten, aber bis zu diesem Neueinzug des neuen Mieters bist Du für den Mietausfall haftbar. Dies als Hinweis, dass hinter dem einfachen Gebilde - nach zwei Monaten Mietausfall - eine Entwicklung aus der Rechtssprechung steht, die selten jemand beachtet.

Es ist nicht so daß diese Gesellschaft ein kleiner Verein ist.
Ich meine die Verwalten den Bereich Hohenschönhausen,
Friedrichsfelde und Lichtenberg.

Daher war auch meine Frage am Anfang, ob es Hinweise geben könnte, dass dieses Unternehmen wirtschaftliche Probleme haben könnte, weil nichts geschieht.

Und ich bin mir auch darüber

im klaren, das die Wohnung und das ganze Haus vorrangig an
Sozialhilfeempfänger, Arbeitlose, Rentner und Studenten
vergeben wird. Und das die da wohl eher alles ein wenig lacks
behandeln.

Aber auch diese Gruppen haben Anspruch auf geltendes Recht. Ein Immobilienunternehmen sollte hier schon aus dem Interesse der späteren Vermietung mehr Interesse zeigen.

Aber was Recht ist muß Recht bleiben.
Auch wegen der Kaution meinte mein Bruder, der
Wirstschaftstheoretisch/rechtlich ausgebildet ist, und mit war
als ich die Kaution hinlegen mußte, daß das Verhalten
eigentlich nicht zulässig ist. Gerade wegen der Massiven
Absicherung. Also SchuFa und Vormietzeug und Kaution. ABer was
macht man wenn man von heute auf morgen ne Wohnung braucht und
das am Freitag gegen 12Uhr in einer Stadt wie Berlin. Da
stellt man nicht viele Fragen.
Aúch die sofortige Zahlung war für mich schleicherhaft. Da
überall, wo ich angerufen hatte, gesagt wurde, daß man es in
Raten bezahlen kann. Und für mich war Kaution allgm. immer nur
die Rückversicherung des Vermieters auf evtl nicht behobene
Schäden am Vermieteten Objekt.

Richtig, so ist der Begriff Kaution zu verstehen.

Also wenn ich Mutwillig die

Türe zerstöre oder die SCheiben einschmeiße etc.
Aber hier ist es eine völlig andere Sachlage, mit Schäden die
nicht auf Grund meiner Nutzung eingetreten sind. Aber das
sagte ich berreits.

Natürlich auch, wenn Du Verpflichtungen nicht nachkommst, z.B. bei einem Auszug geschuldete Schönheitsreparaturen nicht vornimmst, kann sich der Vermieter aus der Kaution bedienen.

Nun Gut…der Montag wird es zeigen, da gehe ic mit dem
Hausmeister durch die Wohnung.

Alles schriftlich listen und vom Hausmeister unterschreiben lassen. Sodann diese Liste als Mängelanzeige an das Unternehmen mit der Aufforderung gem. ˜ 536 und 536 a BGB die Mängel zu beseitigen unter Nennung eines Termines, an dem die Mängel beseitigt sein müssen, übergeben. Erklärung hierzu, dass ab sofort die Mietzahlungen unter Vorbehalt, insbesondere unter dem Vorbehalt der Rückforderung wegen Mietminderung erfolgen. Verstreicht der Termin und es ist nichts geschehen, melde Dich nochmals. Vorsicht, keine Mängelanzeige in Deinem Fall gem. ˜ 536 b oder 536 c.

Das Angebot steht weiterhin, Du kannst mich im Rahmen von wer-weiss-was anrufen. Du erhälst im Rahmen dieser Seite Auskunft.

Gruss und viel Glück

Günter