Hallo,weiß vielleicht jemand ob es rechtens ist,wenn bei einer Reperaturrechnung der Arbeitsaufwand (sprich Stundenlohn) mit 19% MwSt veranschlagt wird?
Ja…Warum? owT
owt
Es ist nicht nur rechtens - es ist Pflicht, wenn es sich um eine Firma handelt.
Die Firma muß die Mwst. als Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen.
Es ist nicht nur rechtens - es ist Pflicht, wenn es sich um
eine Firma handelt.
Die Firma muß die Mwst. als Umsatzsteuer an das Finanzamt
abführen.
Nicht nur eine Firma. Jeder Betrieb und insbesondere jeder Gewerbebetrieb.
Ausgenommen sind nur sog. Kleinunternehmer, deren Jahresumsatz (nicht Gewinn) auf eine recht niedrige Summe begrenzt ist. In diesem Fall ist die Nichtausweisung der Mehrwertsteuer gem §19 Umsatzsteuergesetz auch explizit auf der Rechnung zu vermerken.
Eine Firma ist eine Betriebsform, welche besondere weitergehende Rechte UND Pflichten hat. Die Vortäuschung der Tatsache eine „Firma“ zu sein, ohne dass man es tatsächlich ist, kann äusserst unangenehme Folgen haben.
Allerdings ist jeder Betrieb verpflichtet seine Preisangaben (z.B. den Stundenlohn) gegenüber privaten Kunden incl. der Mehrwertsteuer anzugeben.
Für die Rechnungstellung ist das allerdings getrennt auszuweisen.