Reperatut ohne Genemigung

Hallo ersmal Entschuldigung für meine Rechtschreibung

Hallo,
Jemand hat bei (Einer Gutschein seite g…de) ein Gutschein für ein Helikopter von H********.de Gekauft.
Als der Heli da war hatte person A so wie es in der Anleitung stand aufgeladen.
In der Anleitung stand max30min Person hatte ihn c.a 20 min Geladen. Hatte aber nicht Funktioniert.Hatte ihn wieder geladen, hat immer noch nicht funktionier.Person A hat es ein paar mal probiert,ging aber immer noch nicht. Person A hat mit He***** Kontakt aufgenommen und die Haben gesagt Person A soll dan Heli zurück schicken. Was Person A auch gemacht hat.
1 woche später kamm die mail Das es Kein Produktions Fehler war sonder Von Person A der Fehler. Person A hatte den Akku angeblich zu lange Geladen. (HAB Person A 100% nicht). Haben Person A auch ein Bild vom Akku geschickt.
Jezt soll Person A
1X Akku, 5,90 Euro
2X Porto 7,80 Euro zahlen. Porto Für 7.80?.
Also Insgesammt 21,50€.
Person A hat nicht gesagt das die es Reparien sollen. Und Person A sieht des Jetzt nicht ein das Person A das Zahlen soll.
Immerhin habe Hat Person A kein auftarg geben.

Und der Heli hat 25 € (Mit dem Gropun gutschein) Statt 50 gekostet.

mfg
Cooper Marc A

Akku kann auch bei Versendung bereits kaputt gewesen sein. Beweispflicht trägt der Unternehmer.
Also Akku defekt, Beweislastumkehr n. 476 BGB.
—Jedoch, kann der Käufer beweisen, dass die Ladezeit nicht überschritten wurde—
wenn ja, z.B. Zeugen oder Gutachtenwürde ich die Zahlung abstreiten.

Wenn die Beweise nicht vorhanden sind, tut man sich schwer, dann kann eine Zahlung angebracht sein, denn ein gerichtl. Verfahrens wird weitaus teurer.