Reposition ohne Narkose bei vierjähriger

Der rechte Unterarm meiner Tochter (4 Jahre) wurde nach Fx von Ulna und Radius im KH nach Ruhigstellung über Nacht unter Narkose reponiert. Nach einer Woche stellte sich nach schon erfolgtem Gipswechsel heraus, das die Fx immer noch den gleichen Fx-Winkel (19°) aufwies. Daraufhin wurde der Gipsverband wieder entfernt und ein neuer Gipsverband angelegt, wobei der Oberarzt den Unterarm ohne vorherige Gabe von Analgetika bzw. Sedativa in eine Position von 12° Fx-Winkel brachte. Ich war leider nicht anwesend sonst wäre ich da schon eingeschritten.
Nun meine Frage: Eine Reposition ohne vorherige Gabe von Analgetika bzw. Sedativa würde ich aufgrund des Alters meiner Tochter als Kunstfehler ansehen (Sie hat heute immer noch Angst vor dem nächsten Besuch beim Arzt) - Was haben wir für rechtliche Mittel, bzw. wie sollten wir vorgehen, um eine bestmögliche Weiterbehandlung zu gewährleisten (einfacher Wechsel des KH nicht möglich)
2. Aufgrund der Tatsache, das der Fx-Winkel bei der Kontrolle nach einer Woche immer noch 19° betrug, würde ich mir gern die Röntgenaufnahme postOP ansehen. Ist solch eine Aufnahme nach erfolgter OP üblich bzw. werden intraoperativ solche Aufnahmen gefertigt? Es geht mir bei dieser Frage auch um die Möglichkeit rechtlicher Schritte gegen die entsprechenden Ärzte.
3. Wie sollten wir vorgehen, wenn wir tatsächlich rechtliche Schritte unternehmen möchten und uns das Geld für einen Anwalt nicht leisten können (auch keine Rechtschutzversicherung haben?

Herzlichen Dank für die schnelle Beantwortung meiner Anfrage

Gunnar

Hallo,

Der rechte Unterarm meiner Tochter (4 Jahre) wurde nach Fx von
Ulna und Radius im KH nach Ruhigstellung über Nacht unter
Narkose reponiert.

ich gehe einmal davon aus, die Reposition erfolgte unter Bildwandlerkontrolle und die # stand akzeptabel!?

…den Unterarm ohne vorherige Gabe
von Analgetika bzw. Sedativa…

Es ist schon sehr ungewöhnlich, das eine (Re-)Reposition - wenn sie schon nicht z. B. gespickt wurde - dann auch noch ohne Analgosedierung oder wenigstens Sedierung, bei einem Kind durchgeführt wird.

Nun meine Frage: Eine Reposition ohne vorherige Gabe von
Analgetika bzw. Sedativa würde ich aufgrund des Alters meiner
Tochter als Kunstfehler ansehen
Ich war leider nicht anwesend sonst wäre
ich da schon eingeschritten.

Ich bin mir nicht sicher - weil nicht dabei gewesen - ob du in genauer Kenntnis der Sachlage bist. Hat es dir deine Tochter so geschildert, oder war es die explizite Antwort auf deine Nachfrage beim Arzt, das sie noch nicht einmal eine Sedierung erhielt?

Was übrigens ein Kunstfehler ist, ist oftmals ein Ergebnis der Beschäftigung mehrere Gutachter…

(Sie hat heute immer noch
Angst vor dem nächsten Besuch beim Arzt) -

Was natürlich auch kein Wunder sein sollte…

… bzw. wie sollten wir vorgehen, um eine
bestmögliche Weiterbehandlung zu gewährleisten

Einen Orthopäden aufsuchen, ihm die - so denn zugänglich - letzten Rö. Bilder zeigen, (vlt. zur Kontrolle nochmals Rö., da die # ja schon einmal disloziert war) und sich seinen fachlichen Rat anhören.

(einfacher Wechsel des KH nicht möglich)

Warum nicht?

  1. Aufgrund der Tatsache, das der Fx-Winkel bei der Kontrolle
    nach einer Woche immer noch 19° betrug, würde ich mir gern die
    Röntgenaufnahme postOP ansehen. Ist solch eine Aufnahme nach
    erfolgter OP üblich bzw. werden intraoperativ solche Aufnahmen
    gefertigt?

Die Reposition selbst erfolgt unter Bildwandlerkontrolle. Nach Abschluss wird i. d. R. die Reposition in 2 Ebeben zur Dokumentation abgespeichert (und ausgedruckt)! Es erfolgt (noch immer unter Extension) eine Ruhigstellung der #.

Es geht mir bei dieser Frage auch um die
Möglichkeit rechtlicher Schritte gegen die entsprechenden
Ärzte.

Vlt. erst einmal eruieren, ob die Dinge - wie von dir geschildert - sich wirklich so dastellen und wenn vermeintlich nachweisbar, einen Fachanwalt für Medizinrecht konsultieren…nachdem du den Schlichtungsstelle der zuständigen Landesärztekammen erfolglos angerufen hast.

  1. Wie sollten wir vorgehen, wenn wir tatsächlich rechtliche
    Schritte unternehmen möchten und uns das Geld für einen Anwalt
    nicht leisten können (auch keine Rechtschutzversicherung
    haben?

siehe oben!

Herzlichen Dank für die schnelle Beantwortung meiner Anfrage

Gunnar

Bitte gerne!
rolli

Hallo,

  1. Wie sollten wir vorgehen, wenn wir tatsächlich rechtliche
    Schritte unternehmen möchten und uns das Geld für einen Anwalt
    nicht leisten können (auch keine Rechtschutzversicherung
    haben?

eine Möglichkeit wäre noch sich direkt an die Krankenkasse zu wenden. Da kann man seinen Verdacht auf einen Behandlungsfehler äußern. Die KK schreibt das Krankenhaus wegen einem evtl. Behandlungsfehler an. Es werden alle Unterlagen (auch Röntgenbilder) angefordert und dann dem MDK zur Prüfung vorgelegt.

Alles andere hat Rolli geschrieben.

Euch alles Gute.

LG

Servus Gunnar,

in einer Hinsicht ist Deine rechtliche Position IMO eindeutig (vorausgesetzt alles war so, wie Du es schilderst):

für die 'Korrektur’maßnahme war auf jeden Fall eine rechtswirksame Einwilligung notwendig. Bei einer Vierjährigen muss diese Einwilligung vom Sorgeberechtigten kommen. Wenn das nicht der Fall war, kann es sich um Köperverletzung handeln, möglicherweise auch um eine Misshandlung von Schutzbefohlenen. Die Anlaufstelle für Körperverletzung ist - kostenfrei - die zuständige Staatsanwaltschaft. Ansonsten ist Deine Frage mehr eine rechtliche, als eine medizinische.

Gruß

Kai Müller