Republikflucht - Fahrten nach Berlin möglich?

Hallo Wissende,

ich frage mich gerade, wie das eigentlich war, wenn jemand aus der DDR geflohen war. Haben die Behörden versucht, ihn zurückzubekommen? Oder war er dann sozusagen „abgeschrieben“? … Hätte derjenige gefahrlos mit dem Auto nach West-Berlin fahren können, oder hätte er jedesmal einen Flug buchen müssen, um nicht durch die DDR zu müssen? Wie war es mit Reisen in Ostblockländer? Konnte man beruhigt nach Ungarn fahren, oder hat man das besser gelassen?

Ich hoffe, ihr könnt mir das sagen :smile:

Schöne Grüße

Petra

Moin,

ich frage mich gerade, wie das eigentlich war, wenn jemand aus
der DDR geflohen war.

kommt darauf an.
Mein Vater ist anfang der 50er in den Westen gegangen und konnte so ab Mitte der 60er problemlos in die DDR reisen.

Nach dem Mauerbau wurde es für die Ausreiser teilweise problematischer und einem Bekannten, der Anfang der 80er rübergemacht hat (per Ausreiseantrag) wurde dringend empfohlen, per Flugzeug nach Berlin zu reisen.
Es hing auch von den Umständen ab, wie die Person in den Westen kam.
Legal per Ausreiseantrag, dann wurde in einigen Fällen eine Einreise und ein Transitvisum verweigert. Per Republikflucht, dann konnte es passieren, daß die Person festgenommen wurde.
Dazwischen gab es Fälle, wo alles problemlos war.

Es gibt also keine Pauschale Antwort.

Gandalf

Hallo Petra,
ich kann mich da nur Gandalf anschliessen. Das DDR-Prinzip war ja, daß man sich auf nichts verlassen konnte. Aber generell möchte ich sagen, daß ich einem Republik-Flüchtigen dringend davon abgeraten hätte, die Transit-Strecke zu benutzen, die Unsicherheit war einfach zu groß. Wenn aber einer z.B. 1957 geflohen war ohne „Geheimnisträger“ gewesen zu sein oder einen Grenzposten erschossen zu haben o.ä., ja dann konnte er sicher 1977 mal einen Transit versuchen, zumal es 1972 eine Amnestie für „Republikflüchtige“ bis zum Jahre 1971 gegeben hatte. Aber wenn die DDR wollte, dann konnte sie auch, so nach dem Motto „Ein Paragraph wird sich schon finden lassen“.
Es kam sicher auch darauf an, wer wann unter welchen Umständen geflohen war. Da gab es dann schon Leute, die „die Behörden gern zurückgeholt hätten“, wie Du so schön euphemistisch schreibst.
Als „normal“ Ausgereister war es da einfacher, da konnte man schon Transit reisen, wenn man denn „reingelassen“ wurde, was nicht unbedingt der Fall sein musste. Solche Listen „unerwünschter Personen“ waren an allen Grenzübergangsstellen vorhanden und hiessen im Stasi-Jargon „Fahndungsersuchen zur Einleitung einer Reisesperre“
http://www.bstu.bund.de/DE/BundesbeauftragteUndBehoe…
Mehr als diese Sperre oder kleinere oder größere Schikanen wie „Rausholen aus dem Zug“ (wie es mir passiert ist) konnten einem wohl nicht passieren, jedenfalls wenn man sich an die DDR-Bestimmugen gehalten hat.
Zu Reisen in Ostblockländern kann ich nur sagen, daß besonders die Tschechoslowakei (und auch Polen) für soeben Ausgereiste beliebte Treffpunkte mit ihren Angehörigen und Freunde waren, gleiches gilt wohl auch für Ungarn.
Für die restlichen Ostblockländer kann ich nicht viel sagen, aber die waren als solche Treffpunkte eh nicht sehr praktisch, da für normale DDR-Bürger nur schwerer und umständlicher erreichbar.
Aber für einen „Ausreiser“ war es sicher auch kein Problem, nach Bulgarien, Rumänien usw. zu reisen, da man dabei ja wohl nicht das Gebiet der DDR berühren musste und man mit einem bundesdeutschen Pass nicht als Ex-DDR-ler erkennbar war :wink:
Für Flüchtlinge, naja, s.o.

Viele Grüße
Marvin

Hallo Petra,

in der DDR war Republikflucht eine Straftat.

Je nach dem, wie der Hintergrund des Flüchtlings war, gab es durchaus Entführungsversuche.

Von einem Bekannten, der politischer Flüchtling war, weiß ich, daß er ein interessantes Stellenangebot in Westberlin nicht angenommen hat, weil ihm das im Hinblick auf eine mögliche Entführung nach Ostberlin zu heiß war.

Viele Grüße

Iris