Hallo,
in wie weit hat der Arbeitgeber das Recht die Mitarbeiter (im Call-Center) in eine Reserveschicht (was als Überstunden gezählt werden) einzuplanen? Ich meine, dass die Mitarbeiter ein Tag vor dieser Schicht gesagt bekommen, ob sie kommen müssen oder nicht. Das ganze hätte z.B. nichts mit Krankheiten oder so zu tun, dass es zwingend notwendig wäre.
Muss man so flexibel sein?
Danke für die Antworten im voraus!
Vanessa
Hallo,
in wie weit hat der Arbeitgeber das Recht die Mitarbeiter (im
Call-Center) in eine Reserveschicht (was als Überstunden
gezählt werden) einzuplanen? Ich meine, dass die Mitarbeiter
ein Tag vor dieser Schicht gesagt bekommen, ob sie kommen
müssen oder nicht. Das ganze hätte z.B. nichts mit Krankheiten
oder so zu tun, dass es zwingend notwendig wäre.
Muss man so flexibel sein?
Danke für die Antworten im voraus!
Wenn es so im Arbeisvertrag steht, natürlich, warum denn nicht?
Hast du den Arbeitsvertrag mit einer entsprechenden Klausel unterschrieben? Schau doch da mal rein.
Wenn es so im Arbeisvertrag steht, natürlich, warum denn
nicht?
Hast du den Arbeitsvertrag mit einer entsprechenden Klausel
unterschrieben? Schau doch da mal rein.
Nein ! Das ist das ja gerade. Man wird also gezwungen überstunden zu leisten, wenn jemand krank ist und einspringen muss.
Hallo
Vanessa schrieb erst:
Das ganze hätte z.B. nichts mit Krankheiten
oder so zu tun, dass es zwingend notwendig wäre.
Muss man so flexibel sein?
Vannesa schreibt jetzt:
Man wird also gezwungen
überstunden zu leisten, wenn jemand krank ist und einspringen
muss.
Ja, was denn jetzt? Erst behauptest Du, es habe nicht mit Krankheit zu tun und jetzt geht es doch um Vertretung wegen Krankheit. Es wäre schon ein Unterschied, ob Du unvorhersehbar angefallenden Personalmangel abdecken mußt, oder ob der AG sich ein Hintertürchen aufhalten will, nach dem Motto „Wenn viel los ist, muß Vanessa kommen, sonst kann sie zuhause bleiben.“
Gruß,
LeoLo
Hmm…hab mich da wohl ein wenig unglücklich ausgedrückt. Wenn einer Krank ist kann man dies noch verkraften. Was ich meinte ist, wenn 5 Leute oder so fehlen ist dies natürlich ein großer Verlust und da kann ich verstehen wenn man mal einspringen soll. Was der AG aber macht ist für JEDES Wochenende 1-2 Personen als Reserve einzutragen, die dann als Überstunden berechnet werden. Wenn also 1 Person fehlt und z.B. ich reserve habe dann muss ich dort hin. Das Problem bei der ganzen Sache ist, dass man sich auch teilweise verarscht vor kommt. Diese Reserve ist ja dafür da, die vielen Anrufer zu bewältigen. Wenn man dann aber zur Arbeit geht und nur Outbound (raustelefonieren) macht dann fragt man sich schon was das soll. Einige wurden dieses Jahr schon 5x als Reserve (Reserve ist immer nur samstags) eingetragen. Zu dem muss man eh alle 4 Wochen samstags arbeiten.
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Hallo
Was der AG aber macht ist für JEDES Wochenende 1-2
Personen als Reserve einzutragen, die dann als Überstunden
berechnet werden. Wenn also 1 Person fehlt und z.B. ich
Reserve habe dann muss ich dort hin.
Das ist schwer zu sagen. Am besten wäre, Ihr wählt einen BR :o) Für mih ist das nicht weit von der Rufbereitschaft entfernt. An und für sich zulässig, muß zwar nicht, sollte aber zusätzlich vergütet werden. Ein kluger AG zahlt einfach eine geringe Pauschale für die Reservisten, wenn es eben nicht zum Abruf kommt. Es ist einschwieriges Feld und lettendlich wirst Du die Antwort auf Deine Zweifel erst bekommen, wenn Du dich dagegen sträubst und Ihr euch irgendwann vor Gericht trefft. Hinzu kommt, daß jedesmal, wo Du aus der Reserve gerufen wirst, ein neuer Einzelfall ist und es bei 10 mal abrufen gut sein kann, daß Du 5 mal berechtigt die Arbeitsaufnahme verweigern und fünf mal dies eben nicht könntest.
Einige wurden dieses Jahr schon 5x als Reserve
(Reserve ist immer nur samstags) eingetragen. Zu dem muss man
eh alle 4 Wochen samstags arbeiten.
Wenn ich das hochrechne, komme ich auf im Spitzensatz so 18 Samstag, die man im Jahr arbeiten muß. Ein Fall für amnesty international ist das sicher nicht. Nimm es mir nicht übel, aber das ist nun wirklich kein Argument.
Gruß,
LeoLo
Wenn ich das hochrechne, komme ich auf im Spitzensatz so 18
Samstag, die man im Jahr arbeiten muß. Ein Fall für amnesty
international ist das sicher nicht. Nimm es mir nicht übel,
aber das ist nun wirklich kein Argument.
Das sind nicht 18, sondern 26x. hört sich zwar nicht viel an…aber „alle 2 Wochen“ schon…
Hallo
Das sind nicht 18, sondern 26x. hört sich zwar nicht viel
an…aber „alle 2 Wochen“ schon…
Hihi… man sollte seinen Taschenrechner rausnehmen anstatt im Kopf etwas zu überschlagen. Ok, da lag ich daneben. Trotzdem solltest Du bedenken, daß der Samstag ein ganz normaler Werktag ist und es genügend AN gibt, die jeden Samstag arbeiten müssen. Bezüglich meiner vorherigen Aussage, daß die Rufbereitschaft unbezahlt sein kann, wenn man nicht „aktiviert“ wird, drehe ich um und behaupte das Gegenteil. Trotzdem kann man jetzt nicht wirklich hingehen und sagen, daß der AG euch etwas dafür zahlen muß. Es ist so eine Grauzone. Vermutlich wirst Du ohne Gerichtsprozess da kein Stück wieterkommen. Wie gesagt, ein BR kann Wunder bewirken…
Alles Gute.
Gruß,
LeoLo
Überstunden anordnen
Hallo Honigblume,
Das Problem bei der
ganzen Sache ist, dass man sich auch teilweise verarscht vor
kommt. Diese Reserve ist ja dafür da, die vielen Anrufer zu
bewältigen. Wenn man dann aber zur Arbeit geht und nur
Outbound (raustelefonieren) macht dann fragt man sich schon
was das soll.
Ich weiss es nicht, ob LeoLo es schon geschrieben hat, aber der AG kann Überstunden anordnen, wenn es der betriebliche Ablauf es erfordert.
Ich kann mir vorstellen, dass der Cheffe ev. Verträge schliesst, die besagen, dass nur an Sa (Arbeiter/angestellte zuhause) im Zeitraum x y Outbound-Anrufe getätigt werden müssen. Dein Chef wird dann wissen, wieviel Kollegen er dafür braucht und entsprechend anfordern.
Damit wäre die betriebliche Erfordernis gegeben.
Ich weiss nicht, inwiefern du einschätzen kannst, ob ggf. obiges Szenario zutrifft.
Ciao maxet.