Reservieren eines Parkplatzes

Hallo,
soweit ich weiß ist das Absperren des öffentlichen Parkraums mit Mülltonnen zur Reservierung eines Parkplatzes direkt vor der Türe verboten.
So ganz ohne A wie Anwohner und Ö wie öffentlicher Raum und M wie Mülltonnen,- ich hoffe das geht :wink:
Wie wird so was geahndet?
Wie verboten ist das?
Wenn A das regelmäßig, also annähernd täglich tut und seine Frau F dazu abstellt die Tonnen T zu bewachen und bei seinem Eintreffen E fließend zu entfernen.

Tut mir leid, wenn ich jemand mit den Buchstaben auf den Schlips trete, aber ich hatte mal eine sehr sorgfältig völlig neutral formulierte Anfrage hier eingestellt, die wegen fehlender Kürzel entfernt wurde…
Was wäre noch wichtig?
Direkt vor der eigenen Eigentumswohnung. Alte Leute. Ganz normale kleine Seitenstraße. Parken dort geht halb auf dem Gehweg, halb auf der Straße. Dauer zwischen 30 und 60 Minuten.

Lieben Dank für Antworten.
Gruß
Susanne

Hallo,

nette Buchstaben, also wenn Du die Tonne nicht T genannt hättest, hätten wir sicher einen Verstoß gegen das Rechtsberatungsverbot :smile:

Wir haben hier sowohl einen Verstoß gegen StVO, da der Verkehr behindert wird, als auch einen Verstoß gegen das Straßengesetz, da die Straße zweckentfremdet wird.

Zuständig für die Ahndung und Bußgeldmaßnahmen ist das Ordnungsamt, bzw. die Straßenverkehrsbehörde.
Gruß
Dea

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D, wie Danke
das war hilfreich
Gruß von B, beratener Susanne :wink:

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