Reserviert Schild im Parkhaus

Da hängt jemand ein Reserviert-Schild (einfach aus dem PC gedruckt, ohne Name oder Stempel o.ä. in eine Plastikhülle gesteckt ) in einem öffentlichen, gebührenpflichtigen Parkhaus auf.
Habe ich, da Sonntag war und mehrere solcher Dinger da hingen (die meisten von Geschäften oder Praxen abgestempelt)ignoriert.
Als ich wegfahren will, steht der angebliche „Besitzer“ davor und macht ein Riesentheater: Hab ich photographiert- das wird Folgen haben.
Ich zahle als Mieter so viel Geld, etc.
Frage: Gilt so ein selbstgebasteltes Schild überhaupt???
Und was kann mir schlimmstenfalls passieren ???

Was steht denn in den AGB’s des Parkhauses?

Hallo erstmal,

da komme ich doch heute an einer offenen Wohnungstür vorbei, an der irgend so ein buntes Tontäfelchen mit dem Familiennamen Meier hing. War keiner da, da bin ich rein, hab mich aufs Sofa gesetzt, und da kommt doch tatsächlich jemand rein, und will mich rauswerfen. Behauptet er wäre Herr Meier, und Mieter der Wohnung und mein Aufenthalt dort werde Konsequenzen haben, …

Na, fällt der Groschen? Es gibt eigentlich in jedem Parkhaus fest vermietete Plätze, für die die Mieter ordentlich Geld abdrücken. Und zwar nicht nur für die üblichen Arbeitszeiten, sondern rund um die Uhr (so wie Du für deine Wohnung auch zahlst, wenn du gerade mal nicht da bist). Insoweit hat der Mieter das Recht seinen Parkplatz jederzeit zu nutzen, und darf jeden anderen von der Nutzung dieses Parkplatzes ausschließen. Und ob der Vermieter hübsche, einheitliche Schilder für jedem Mieter anfertigen lässt, oder es den Mietern überlässt, ihrer Kreativität freien Lauf zu lassen, um die eigenen Parkplätze zu markieren, ist vollkommen egal.

Gruß vom Wiz

Huhu!

Mein Vater hatte früher auch einen Stellplatz im Parkhaus, musste sein Auto aber immer da hin stellen, wo gerade Platz war (oder positiv ausgedrückt: konnte den Stellplatz täglich frei wählen). Der Parkhausbetreiber ist bei einer solchen Konstellation nur in der Pflicht, die entsprechende Zahl an Stellplätzen bereit zu halten, was bei der heutigen Technik ja ohne weiteres möglich ist. Und wenn sich da jemand mit einem selbstgemalten Schild seinen Lieblingsplatz reservieren will, dann dürfte es keine Besitzstörung sein, wenn man trotzdem dort parkt.

Hallo,

Mein Vater hatte früher auch einen Stellplatz im Parkhaus,
musste sein Auto aber immer da hin stellen, wo gerade Platz

dann dürfte es keine Besitzstörung sein, wenn man trotzdem
dort parkt.

und ich habe im Parkhaus einen festen Platz mit selbstgedrucktem Schild.

Was soll uns das nun sagen? Dass jeder überall parken darf, auch wenn deutliche Schilder dort hängen, nur weil es so sein kann , wie du es schilderst?

Gruß

S.J.

Die Frage ist eher, wer dafür verantwortlich ist.
Das Parkhaus vermietet ja die Stellplätze und muss schon kenntlich machen, welche Parkplätze fest und welche an Laufkundschaft vermietet werden. Mein Vertrag ist mit dem Parkhaus und wenn ich dafür zahle, dort zu parken ist es mir eigentlich egal, was Dritte auf den Parktplatz schreiben. Vorallem müsste in den AGB (die erstmal auch gültig sein müssen) auch noch darauf hingewiesen werden, das nicht alle Plätze nutzbar sind. Vorallem wenn mehr Plätze an Laufkundschaft vermietet werden als frei verfügbar sind.
Gruß

Hallöchen,

Mein Vater hatte früher auch einen Stellplatz im Parkhaus,
musste sein Auto aber immer da hin stellen, wo gerade Platz
war (oder positiv ausgedrückt: konnte den Stellplatz täglich
frei wählen). Der Parkhausbetreiber ist bei einer solchen
Konstellation nur in der Pflicht, die entsprechende Zahl an
Stellplätzen bereit zu halten, was bei der heutigen Technik ja
ohne weiteres möglich ist.

kommt es nicht darauf an, was im Mietvertrag steht? Wenn darin stünde, daß ein bestimmter Parkplatz (numeriert oder anderweitig bezeichnet) Mietsache ist, ist es eben jener, und wenn dort stünde, daß EIN Parkplatz zur Nutzung bereitgehalten wird, muß eben immer irgendeiner zur Verfügung stehen.

Will sagen: kommt wohl auf den Einzelfall an.

Gruß
Christian

Hallo,

ja, das Modell kenne ich auch. Mein Vater hatte auch mal so einen Vertrag. Aber da hätte es sich der Betreiber auch nicht gefallen lassen, wenn sich jemand ein Schild an irgendeinen Parkplatz geklebt hätte.

D.h. wenn da Schilder hängen muss man wohl zunächst mal davon ausgehen, dass es ein fester, vermieteter Platz ist (was vollkommen normal ist, ich hatte auch schon solche Plätze), und sollte sich fern halten. Normalerweise fällt ja auch auf, dass es da nicht nur einen Platz mit selbstgemaltem Schild gibt, sondern derer mehrere, und spätestens da sollte einem das Licht aufgehen, dass es in der Garage so gehandhabt wird, dass sich die Mieter ihre Plätze selbst markieren (was auch vollkommen üblich ist), und es keine Standardschilder gibt (eher die Ausnahme, bzw. dann eben nicht konkret für einzelne Mieter sondern nur „vermietet“).

Gruß vom Wiz