Reservierung Parkplatz

Hallo,
Vor unserem Mehrfamilienhaus ist ausreichend Parkplatz vorhanden. Die Plätze sind niemand bestimmten zugeordnet. Nun kommt es immer wieder vor, dass Fremde Ihren PKW auf unserem Hof abstellen. Ein bestimmter Platz ist besonders begehrt. Nun möchte ich durch aufstellen eines Schildes ( ich bin Hausmeister und Wohnungseigentümer) diesen Platz kennzeichnen . Der Platz soll mit dem Schild des amtlichen Kennzeichens versehen werden.
Die Frage hierzu lautet: Kann bei Missachtung des Schildes ein widerrechtlich dort abgestelltes Fahrzeug ohne eine weitere Aufforderung ( kostenpflichtig) abgeschleppt werden?
Herzlichen Dank im Voraus für jede brauchbare Antwort!
Loewe41

Die einzige Rechtswirkung, die ich bei einem solchen Schild erkennen kann, ist diese:

Seitens der Eigentümergemeinschaft besteht ein Anspruch, das widerrechtlich angebrachte Schild kostenpflichtig entfernen zu lassen.

Bei der nächsten Eigentümerversammlung setzt man das Thema „Parkordnung“ auf die Themenliste. Es dürfte schwer werden, zwischen widerrechtlich „Fremden“ und berechtigte „Fremden“ (z.B. Besucher von dort Wohnenden) zu unterscheiden.

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Reden wir hier von Parkplötzen auf privatem oder öffentlichen Grund? Ist das öffentlicher Verkehrsraum (also nicht baulich erkennbar von öffentlichem Grund abgegrenzt)? Was sagt die Teilungserklärung zu den Parkplätzen (wenn die denn auf privatem Grund liegen)? Gibt es ggf. eine spezielle Haus-/Parkplatzordnung? …

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Hallo,
vielen Dank für Ihre Antwort. 1) Ich bin selbst Eigentümer von 2 Wohnungen in diesem Haus!
2) Das Schild wird nicht " widerrechtlich angebracht " es besteht Absprache mit dem Eigentümer der Garage, ( vor der regelmäßig geparkt wird) dass das Schild angebracht werden darf. 3) Bei den dort widerrechtlich parkenden Fahrzeugen handelt es sich ausschließlich um Fremde, die weder hier wohnen, noch auf Besuch bei irgend welchen Bewohnern sind, außerdem habe ich als Hausmeister bestimmte Rechte , sodass ich auch unter bestimmten Voraussetzungen Personen das betreten unseres Grundstücks verbieten kann, ich denke, dass Ihnen das bekannt ist.
Loewe41

Hallo, die Parkplätze sind auf privatem Grund und durch eine Hecke deutlich abgegrenzt!
Da wir ausreichend Platz auf unserem Grundstück haben brauchen wir keine " Parkordnung "!
Eine Zuordnung in der Teilungserklärung gibt es nicht.
Loewe41

Wenn es eine deutliche Abgrenzung gibt, ist es voraussichtlich kein öffentlicher Verkehrsraum mehr, und das Abschleppen ein rein privates Vergnügen, für das man dann einem Abschlepper gegenüber in Vorkasse treten und dann sehen muss, ob man es vom Falschparker wiederbekommt.

Und wenn ich dies hier lese:

frage ich mich, was Du denn mit deiner Ausgangsfrage anderes als genau eine solche Parkordnung erreichen willst, wenn Du die Nutzung eines bislang allen Nutzern zur Verfügung stehenden Parkplatzes nun auf genau einen Nutzer beschränken willst? Du würdest mit so einer Regelung in die Rechte aller übrigen bislang berechtigten Mitnutzer eingreifen, und das kannst Du nicht einseitig ohne deren Einverständnis. Und warum sollten man Dir die Reservierung genau dieses Parkplatzes gestatten, wenn im Gegenzug nicht auch Reservierungen für andere Nutzer herausspringen? Es steht zu befürchten, dass Du da ein Fass aufmachst, …

Hallo!

Wie gesagt, mit so einen Nummernschild würdest du ja eine Parkordnung erzeugen.

Es gibt aber doch so Schilder ala „Privatparkplatz - Falschparker werden kostenpflichtig abgeschleppt“ mit Bild dazu. So ein Schild, deutlich sichtbar aufgehängt, ist schon ein ordentliches Statement, und wird nur von den ganz notorischen Falschparkern ignoriert.

Wie @Wiz schon schrieb, wenn das ein Privatgrundstück ist, interessieren sich Polizei und Ordnungsamt nicht dafür, und nur die können die Zahlung direkt an den Halter delegieren. Hier müsstest du den Abschlepper bezahlen, und kannst dann schauen, wie du das Geld vom Halter wieder bekommst. Das kann aber sehr zäh werden. Daher, vielleicht reicht das Schild ja.

Von einer Garage war nichts zu lesen.
Mit „vor der Garage parken“ ist vermutlich nicht gemeint, dass das Garagentor zugeparkt wird, sondern das neben einer Seitenwand geparkt wird? Dann darfst du natürlich mit Erlaubnis des Garageneigentümers Schilder an der Garage anbringen. Rechtswirkung: Keine.
Wenn EIgentümer A an der Garage vom Eigentümer B ein Schild anbringt, dann kann das naturgemäß keine Verfügungsmacht über den Parkplatz haben, der weder dem A noch dem B gehört.

Wenn Unberechtigte auf einem Grundstück parken, was zum Gemeinschaftseigentum einer WEG gehört, dann könnten die Wohnungseigentümer ja beschließen, dass der Verwalter zukünftig dort widerrechtlich abgestellte Fahrzeug abschleppen lässt.

Ähhh - wie meinen???

Na, dann gibt es halt keine zugeteilten Parkplätze. Auch nicht mit einem Schild.