Reservierung recht vertrag

Liebe/-r Experte/-in,

es geht um den Rechtsbegriff „Reservierung“.

Ich wollte neulich ein Reservierung tätigen bei einem Paintballveranstalter.
Die erste Reaktion war auch positiv, doch dann mussten wir den Termin auf unsere Seite ändern. So schrieb ich noch eine Mail mit der Frage ob man das ganze denn nicht verschieben könne. Dies war möglich allerdings forderte er darauf 25€ „administrative gebühren“.
Das wollte ich nicht bezahlen und so brach ich den Kontakt ab (Unhöflich das geb ich zu).

Dann beschlossen wir irgentwann die Sache ganz abzusagen und weil ich weder ein ok für 25€ Extrakosten noch sonst eine Bestätigung gegeben hatte, hab ich nichts weiter gemailt.

Ein paar Wochen später bekam ich dann eine Rechnung über 200€ weil wir nicht „wie vereinbart“ dagewesen wären.

Meiner Meinung nach (als Ex-Call-Center Verkäufer) kann ich keine Forderung stellen wenn jemand eine Intressensbekundung macht und mehr ist ja eine unbestätigte Reserveirung nicht, oder?
Uns wären die Verträge um die Ohren geflogen wenn wir Verträge ohne aufgezeichnetes Einverständnis vershcickt hätten.

Sehe ich das falsch?

mit freundlichen Grüßen Friedemann Masur

Liebe Friedmann Masur,

ich hätte folgende Fragen mit der Sache:

  • Ist es in Ungarn passiert? Ich bin „zuständig“ für ungarisches Recht, da ich Jura in Ungarn studiert habe.

  • Ist der erste Termin von dem Veranstalter (per Mail?) bestätigt worden?

  • Haben Sie eine Mail (oder telefonisch) geschickt mit der Absicht der Terminänderung?

Wenn es zwischen Ihnen und einem ungarischen Veranstalter passiert ist, dann sieht die Sache folgendermaßen aus:

Sie haben einen Termin reserviert und damit Angebot für den Veranstalter gemacht, das er angenommen hat. Der Vertrag zwischen ihnen kam zustande und sie (beide Partner) sind gebunden dazu. Eine Änderung des Vertrages ist in der Regel nur mit dem Einverständnis des Partners möglich. Er hat Ihnen 25 € Extrakosten angeboten, das Sie abgelehnt haben.

Sie müssten dem Veranstalter die mit der ersten Reservierung verursachten Kosten ausgleichen als „Vertragsbrecher“. Da Sie die Extragebühren und damit die Dienstleistung ganz abgelehnt und den Termin agbegsagt haben, durften dem Veranstalter keine großen Kosten entstehen.

Wie ich es sehe, ist es ein Bagatellfall (200 €), wo es nicht die Rede wert vor Gericht zu gehen.

Sollten Sie jedoch vom Gericht eine Mahnung bekommen, dürfen Sie innerhalb zwei Wochen (aber lieber so schnell wie möglich) widersprechen. Andernfalls (ohne Widerprechung oder zu spät) müssen Sie den Betrag ganz bezahlen und zwar ohne gerichtliche Verhandlung. (Diese Mahnung wird am Ende so gelten wie ein rechtkräftiges Urteil.)

Mit freundlichen Grüßen

Laci

danke für die schnelle antwort,

das „ungarische“ recht hab ich überlesen. es ist in deutschland passiert und ich muss erstmal sichergehen, dass es sich überhaupt um einer reserveirung handelt.

mir kommt das so vor als würde ich bei einem restaurant anrufen und sagen „ich komme“ und wenn ich dann nicht erscheine stellt mir der wirt ne rechnung mit dem tagesmenü und getränken, das wäre ja auch lächerlich.

nochmal danke