Reservierungsauftrag einer Immobilie!

Mein Vater hat sich ein Haus angesehen, und war sehr interessiert.
Der Makler meinte, er müsse sich beeilen, sonst wäre das Haus
verkauft(andere Interessenten vorhanden). Also unterschrieb mein
Vater einen Reservierungsauftrag und musste den Betrag von 2000 Euro
zahlen. Die Nacht hindurch machte er sich Gedanken wg. der
Finanzierung und kam letztendlich zum Entschluss, das Haus doch nicht
zu kaufen. Jetzt fordert er den Betrag von 2000 Euro vom Makler
zurück, doch diesen lässt es kalt. Es interessiert in nicht. Er
behält das Geld einfach. Ist das rechtens? Zumal diret am nächsten
Tag (nach dem Reservierungsauftrag)wieder gekündigt wurde??

Mfg

Sandra

Hallo Sandra,

wie es aussieht, hat der Makler recht.

Diese Reservierungsvereinbarungen dienen zur pauschalen Abdeckung des Reservierungsrisikos und der im Nichterwerbsfall durch den Kaufinteressenten eintretenden Kostenmehrbelastung für den Makler.
Während dieser Zeit nämlich, unterlässt der Makler alle Aktivitäten zur weiteren Interessentensuche.

Häte Dein Vati sich für das Haus entschieden, dann würde der Betrag auf die Provision mit angerechnet werden.

Die einzige Möglichkeit zur Rückgewinnung, wäre die Prüfung, obv der Makler gegen irgendwelche Pflichten laut Vereinbarung verstoßen hat, wenn es solche gibt.

Hoffe konnte helfen.

Gruß Steve

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Hallo Sandra,
ich sehe die Lage nicht ganz so aussichtslos.
Es gibt generell eine Vielzahl sehr unterschiedlicher Urteile zu dem Thema „Reservierungsvereinbarungen“ vgl. S.166 ff. wegener/sailer/raab „Der Makler und sein Auftraggeber“ erschienen im Boorberg-Verlag. In Deinem Fall ist ein wesentlicher Punkt für Euch der äusserst kurze Reservierungszeitraum.
…aber um sich nicht in juristischen Details zu verlieren, was dann Sache eines Fachanwaltes wäre, mein Rat: Persönliches Treffen mit dem Makler, im Gespräch klarer HINWEIS auf Schreiben eines Leserbriefes, Melden beim Verbraucherschutz und Ring Deutscher Makler/Verband Deutscher Makler und Hinweis auf ansonstiges Beauftragen eines Fachanwaltes für Maklerrecht; dann Anbieten einer gütlichen Einigung auf 500 Euro! Meines Erachtens die schnellste und günstigste Lösung. Viel Erfolg!

Gruss Ralf

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ja selbstverständlic
natürlich, klar, die alte maklerkiste. wenn versicherungsverträge begrenzt vorhanden wären, würden sie damit dort auch argumentieren. das ist nur ärgerlich. die *****dichte ist da immens hoch

FÜR EINEN TAG ERFOLGTE RESERVIERUNG!

was hat denn der makler bitte für ein risiko, wenn ach so viele interessenten da sind?

Hallo Sandra,

für eine Beurteilung der Sachlage wären zwei wichtige Angaben erforderlich:

  1. Wurde Dein Vater aufgefordert, den Reservierungsauftrag an Ort und
    Stelle zu unterschreiben?

  2. Ist die Reservierungsgebühr größer als 10% der Maklercourtage?

Wenn mindestens eine der beiden Fragen mit „JA“ beantwortet werden kann, wendet Euch so schnell wie möglich an einen Fachanwalt, er sollte Euch weiterhelfen.

SOFORT-TIPP: Widerruf der Reservierungsvereinbarung ganz schnell schriftlich und nachweisbar machen !!!

Hast Du noch Fragen vorab, sende mir eine e-mail.

tom56

Hi !

Ich dachte diese Taktik gehört schon längst zum Zitatenschatz im Dienst ergrauter Makler.

Du kannst Dir in den A**** beissen. Weil du drauf reingefallen bist.
Das einfachste ist -ich denke aber mal da ist der Junge nicht dabei - sich an den Ring Deutscher Makler zu wenden. Die erledigen sowas professionell und unkonventionell. Aber nur wenn er Mitglied ist.

Ansonsten nicht diskutieren, AdcoCard gezückt, hin zum Anwalt,
sofort eins auf die F*****.
t.

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