Reservierungsgebühr Rückzahlung

Hallo!

Folgende Situation: Wir haben uns über einen Immobilienmakler ein Haus zum Kaufpreis von 180.000 Euro angeschaut. Aufgrund der notwendigen Vollfinanzierung, haben wir den Makler darum gebeten, mit dem Verkäufer (ein Bauträger) zu prüfen, dass der Verkäufer die Maklergebühr (5% zzgl. MWSt) und die Notar-/Grunderwerbskosten etc. zahlt und der Kaufpreis unter dieser Bedingung beim notariellen Kaufprotokoll auf 200.000 Euro hochgesetzt wird. Der Grund für diesen Vorschlag unsererseits waren notwendige Renovierungsarbeiten, Küchenkauf etc. die wir mit der Vollfinanzierung abdecken wollten. Nach ein paar Tagen teilte der Makler uns und unserem Finanzberater telefonisch mit, dass der Verkäufer diesen Vorschlag annimmt.

Aufgrund dieser Zusage teilten wir dem Makler mit, dass er das Haus für uns reservieren soll. Der Makler tat dies jedoch nur im Rahmen einer Reservierungsvereinbarung. Diese beinhaltete die Verpflichtung des Maklers, vom Tag der Unterzeichnung dieser Reservierung bis zum Abschluss des notariellen Kaufprotokolls, jedoch spätestens bis zum XX.XX.2007

a) während der Dauer der Reservierung keine weiteren Kaufverhandlungen mit anderen Interessenten zu führen,
b) dem Verkäufer unverzüglich die Reservierung des Objektes für den Kaufinteressenten mitzuteilen und ihn um Vormerkung und Berücksichtigung des Kaufinteressenten zu bitten.

Am Tag der noteriellen Beurkundung des Kaufvertrages ist die Nachweisprovision von 5.00% zzgl. ges. MWSt. vom Kaufpreis zahlbar. Die Reservierungsgebühr wird verrechnet. Die Reservierungsgebühr beträgt 1.800 Euro.

Als Kaufpreis wurde in der Vereinbarung 180.000 Euro aufgeführt.

Nachdem wir zwei Wochen später bereits den Entwurf des Kaufvertrags und die Finanzierungsunterlagen von der Bank erhalten haben ruft der Makler bei uns an und sagt uns, dass es nun doch nicht klappt, dass der Kaufpreis beim Notar auf 200.000 Euro festgesetzt werden kann.

Unter diesen Bedingungen teilten wir dem Makler mit, dass wir das Haus nicht kaufen, da uns die Finanzierung dann aus dem Ruder läuft. Darüber hinaus hatte er uns und unserem Finanzberater VOR der festen Reservierung das von uns gewünschte Vorgehen besätigt.

Natürlich haben wir gleich darum gebeten, dass wir die Reservierungsgebühr zurückerstattet bekommen und dies hat er sofort am Telefon zugesagt. Nachdem wir ein paar Tage nichts von ihm gehört haben, haben wir erneut wegen der Rückzahlung angefragt. Nun meint er, dass er erst mit seinem Partner sprechen muss und er sein bestes tut, dass wir das Geld gesamt oder zumindest 900 Euro zurückbekommen!

Und nun meine Frage: Sind wir im Recht, dass wir die vollen 1.800 Euro zurückverlangen?

Ich bin schon auf Eure Antworten gespannt…

Viele Grüße
Daniela

Und nun meine Frage: Sind wir im Recht, dass wir die vollen
1.800 Euro zurückverlangen?

Ich fürchte: Nein.

Der Makler hat die Reservierung für Euch vorgenommen, dafür bekommt er die Gebühr. Der Kauf scheitert offenbar an der Finanzierung, die nicht so zustandekommt, wie Ihr das geplant hattet. Dass der vertragliche Kaufpreis nicht in Eurem Interesse abgeändert wurde, ist auch kein Fehler des Maklers, denn der vermittelt nur, er kann den Verkäufer nicht zwingen bestimmte Vertragsinhalte zu akzeptieren.

Soweit mein Verständnis der Sachlage aus der Sicht des Immobilienfinanzierers. Bin gespannt, ob mich die Juristen eines Besseren belehren.

Hallo

also irgendwie verstehe ich das Ganze ja nicht so richtig.
Ihr wollt ein Haus kaufen, das kostet 180.000 €.
Die Maklergebühr und die Grunderwerbsteuer wollt ihr aber nicht zahlen, das soll der Verkäufer übernehmen.
Trotzdem sollen 200.000 € finanziert werden und die Differenz von 20 T€ wollt ihr haben, damit ihr davon renovieren und eine Küche kaufen könnt?!
Der Verkäufer sagt dies zu - was mich schon einigermaßen wundert, denn wer gibt schon gern einen Rabatt von über 10% der Kaufsumme und zieht hinterher seine Zusage zurück.

Wenn der Makler euch die Zusage nicht schriftlich gegeben hat und in der Reservierung nur der Betrag von 180.000 € aufgeführt ist und ihr nun von der Reservierung zurücktretet, wird m.E. die Reservierungsgebühr fällig.

Wobei sich mir eine weitere Frage stellt: es ist ja heute schwierig Häuser an den Mann zu bringen und die Käufer stehen auch nicht unbedingt Schlange. Da muss man als Käufer mal seine Position ausspielen und eine kostenlose Reservierung für 8-…Tage verlangen, klar, Makler verdienen gern Geld und eine Gebühr von 1800 € für ein bisschen Papierkram ist nicht zu verachten, zumal wenn Makler evtl. vorher weiß (oder annimmt), dass das alles doch nicht so läuft wie vom Käufer gewünscht.

Volle Summe würde ich nicht zahlen und mit 50% seid ihr gut bedient.

Gruß

Hallo

Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass „Preisabsprachen“ strafbar sind und eine nachträgliche Unwirksamkeit des Kaufvertrages zur Folge haben können;…
War die zu fiannzieren Bank mit der „Preiserhöhung“ einverstanden???

Der Makler muß einen Schaden nachweisen bzw. kann m.E. nur die im durch den Nichtvollzug des Kaufes entstandenen Schaden geltend machen, was ihm aber vermutlich nicht schwerfallen dürfte,…
Warum sollte der Verkäufer die Grunderwerbsteuer bezahlen, die doch durch den Käufer zu tragen ist? Dadruch wurde die Immobilie ja künstlich verteuert ´,…

also irgendwie verstehe ich das Ganze ja nicht so richtig.
Ihr wollt ein Haus kaufen, das kostet 180.000 €.
Die Maklergebühr und die Grunderwerbsteuer wollt ihr aber
nicht zahlen, das soll der Verkäufer übernehmen.
Trotzdem sollen 200.000 € finanziert werden und die Differenz
von 20 T€ wollt ihr haben, damit ihr davon renovieren und eine
Küche kaufen könnt?!
Der Verkäufer sagt dies zu - was mich schon einigermaßen
wundert, denn wer gibt schon gern einen Rabatt von über 10%
der Kaufsumme und zieht hinterher seine Zusage zurück.

Wenn der Makler euch die Zusage nicht schriftlich gegeben hat
und in der Reservierung nur der Betrag von 180.000 €
aufgeführt ist und ihr nun von der Reservierung zurücktretet,
wird m.E. die Reservierungsgebühr fällig.

Wobei sich mir eine weitere Frage stellt: es ist ja heute
schwierig Häuser an den Mann zu bringen und die Käufer stehen
auch nicht unbedingt Schlange. Da muss man als Käufer mal
seine Position ausspielen und eine kostenlose Reservierung für
8-…Tage verlangen, klar, Makler verdienen gern Geld und eine
Gebühr von 1800 € für ein bisschen Papierkram ist nicht zu
verachten, zumal wenn Makler evtl. vorher weiß (oder annimmt),
dass das alles doch nicht so läuft wie vom Käufer gewünscht.

Volle Summe würde ich nicht zahlen und mit 50% seid ihr gut
bedient.

Gruß

Der Makler muß einen Schaden nachweisen bzw. kann m.E. nur die

Ich fürchte da hast Du etwas falsch verstanden. Der Makler hat eine Reservierungsgebühr erhalten, weil er ein Objekt reserviert hat. Er macht keinerlei Schaden geltend. Im Gegenteil, der Fragende möchte die Gebühr zurückerhalten, weil der Kauf nicht klappt, aus Gründen, die der Makler nicht zu vertreten hat.