Hallo!
Folgende Situation: Wir haben uns über einen Immobilienmakler ein Haus zum Kaufpreis von 180.000 Euro angeschaut. Aufgrund der notwendigen Vollfinanzierung, haben wir den Makler darum gebeten, mit dem Verkäufer (ein Bauträger) zu prüfen, dass der Verkäufer die Maklergebühr (5% zzgl. MWSt) und die Notar-/Grunderwerbskosten etc. zahlt und der Kaufpreis unter dieser Bedingung beim notariellen Kaufprotokoll auf 200.000 Euro hochgesetzt wird. Der Grund für diesen Vorschlag unsererseits waren notwendige Renovierungsarbeiten, Küchenkauf etc. die wir mit der Vollfinanzierung abdecken wollten. Nach ein paar Tagen teilte der Makler uns und unserem Finanzberater telefonisch mit, dass der Verkäufer diesen Vorschlag annimmt.
Aufgrund dieser Zusage teilten wir dem Makler mit, dass er das Haus für uns reservieren soll. Der Makler tat dies jedoch nur im Rahmen einer Reservierungsvereinbarung. Diese beinhaltete die Verpflichtung des Maklers, vom Tag der Unterzeichnung dieser Reservierung bis zum Abschluss des notariellen Kaufprotokolls, jedoch spätestens bis zum XX.XX.2007
a) während der Dauer der Reservierung keine weiteren Kaufverhandlungen mit anderen Interessenten zu führen,
b) dem Verkäufer unverzüglich die Reservierung des Objektes für den Kaufinteressenten mitzuteilen und ihn um Vormerkung und Berücksichtigung des Kaufinteressenten zu bitten.
Am Tag der noteriellen Beurkundung des Kaufvertrages ist die Nachweisprovision von 5.00% zzgl. ges. MWSt. vom Kaufpreis zahlbar. Die Reservierungsgebühr wird verrechnet. Die Reservierungsgebühr beträgt 1.800 Euro.
Als Kaufpreis wurde in der Vereinbarung 180.000 Euro aufgeführt.
Nachdem wir zwei Wochen später bereits den Entwurf des Kaufvertrags und die Finanzierungsunterlagen von der Bank erhalten haben ruft der Makler bei uns an und sagt uns, dass es nun doch nicht klappt, dass der Kaufpreis beim Notar auf 200.000 Euro festgesetzt werden kann.
Unter diesen Bedingungen teilten wir dem Makler mit, dass wir das Haus nicht kaufen, da uns die Finanzierung dann aus dem Ruder läuft. Darüber hinaus hatte er uns und unserem Finanzberater VOR der festen Reservierung das von uns gewünschte Vorgehen besätigt.
Natürlich haben wir gleich darum gebeten, dass wir die Reservierungsgebühr zurückerstattet bekommen und dies hat er sofort am Telefon zugesagt. Nachdem wir ein paar Tage nichts von ihm gehört haben, haben wir erneut wegen der Rückzahlung angefragt. Nun meint er, dass er erst mit seinem Partner sprechen muss und er sein bestes tut, dass wir das Geld gesamt oder zumindest 900 Euro zurückbekommen!
Und nun meine Frage: Sind wir im Recht, dass wir die vollen 1.800 Euro zurückverlangen?
Ich bin schon auf Eure Antworten gespannt…
Viele Grüße
Daniela