Reservierungsgebühr vorrangig?

Seit Wochen bin ich mit einem Makler eines grossen Berliner Bank und Immobilienconsultinunternehmens im Gespräch über eine Eigentumswohnung. Hatte mich vor längerer Zeit für den Kauf einer Wohnung entschieden und bat um einen Kaufvertragsentwurf. Es kam erstmalig ein Reservierungsvertrag zur Sprache. Einen derartigen Vertrag wollte ich nicht unterschreiben, solange kein Kaufvertragsentwurf vorliegt. Ich wollte sicher sein, dass in diesem auch alles so nieder geschrieben ist wie besprochen. 3 Wochen lang habe ich regelmaessig per Mail angefragt, was denn nun Sache sei und bat den Makler eine Mail an den Verkäufer weiter zu leiten, in der ich meine Kaufabsicht äusserte.
Vor 1 Woche wurde endlich einen Vertragsentwurf zugeschickt. Ich habe den Makler sofort gebeten noch vor dem 22.12.2011 einen Notartermin zu vereinbaren. Ich bin dann bis 15.01.2012 verreist. Tatsächlich wurde für den 21.12.2011 ein Termin vereinbart. Allerdings erhielt ich am darauffolgenden Tag eine Mail: „nun ist genau das eingetreten, was ich die ganze Zeit befürchtet habe und nun nicht mehr abänderbar ist:
Ein Kunde hat eben die Wohnung verbindlich reserviert und die Gebühr eingezahlt. Die Wohnung ist nun für mindestens 4 Wochen geblockt. So ein Ärger, warum haben Sie nicht die Gebühr von … bezahlt ?“
Es war für eine derartiger Vertrag auch deshalb nicht nötig, da keine Finanzierung benötigt wird. Dies habe ich dem Makler gegenüber mehrmals geäussert.
Gilt eine Zusage die Wohnung zu kaufen nicht vorrangig vor so einem sog. Reservierungsvertrag, edr plötzlich von einem anderen Interessenten unterzeichnet wurde, obgleich bereits ein Notartermin vereinbart worden war?
Gibt es rechtlich irgendwelche Möglichkeiten auf den bereits vereinbarten Notartermin zu bestehen?

Hallo,

sorry, ich kann keine rechtlichen Aspekte anbringen und ich denke es wird auch für anderen schwierig sein ohne Kenntniss über die Inhalte der Verträge die Lage zu beurteilen.

Habe ich das richtig verstanden, dass bei Dir keine Finanzierung notwendig wäre und Du somit am 21.12. den Kaufvertrag ohne weitere Verhandlungen mit der Bank hättest unterschreiben können?

Es ist ja so, dass viele erstmal sagen „will ich haben“, um sich das Objekt zu sichern, gleichzeitig aber es in der Mehrheit dieser Fälle nicht zu einen Notartermin kommt, da wieder vom Kauf Abstand genommen wird (wegen fehlender Finanzierung oder weil ein anderes Objekt interessant geworden ist).

Nun bestand ja aber die Finanzierung und auch der Termin beim Notar - deswegen frage ich micht warum es für den Makler lukrativer war von einem weiteren Interessenten einen Reservierungsvertrag unterschreiben zu lassen. Eine Reservierungsvereinbarung geht meist mit einer Zahlung einher und genau da wird es interessant was genau im Vertrag drin steht.
Muss diese Zahlung bei Nichtkauf vom Makler nicht zurückerstattet werden, dann hat er das Geld und kann die Immobilie immer noch verkaufen.

Auf jeden Fall kein fair play…

Viele Grüße

Ja, keine Finanzierung erforderlich.
Notartermin stand fest.
Die Maklerfirma ist ein grosses Unternehmen und ich habe den Eindruck, dass die Makler, die dort arbeiten „kleine Lichter“ sind, dazu angehalten, den Kaufinteressenten erstmal einen Reservierungsvertrag aus der Tasche zu ziehen.
Wenn also ein Kollege erfolgreich ist damit, hat der Andere, in meinem Fall „mein“ Makler Pech gehabt. D.h. sollte der Vertrag mit dem anderen Kaufinteressenten zustande kommen hat die Provision sein Kollege verdient. Der Reservierungsvertrag ist so, dass 0,3% des Kaufpreises anfallen. Erst bei Zahlungseingang ist der Vertrag gültig.
Text wie folgt: „Um Ihnen einen angemessenen Zeitraum für die Kreditbeschaffung und andere Vorbereitungen im Hinblick auf den Ab- schluss des Kaufvertrages zu geben, reserviert XXXXXX die Einheit für die Dauer des o. g. Reservierungszeitraumes zu Ihren Gunsten und trägt dafür Sorge, dass die Einheit in diesem Zeitraum vom Verkäufer nicht an Dritte veräußert wird.
Desweiteren erbringt XXXXX für Sie, abgestimmt auf Ihren Bedarf, weitere Leistungen: auf einen baldigen Vertragsabschluss hinzuwirken; Durchführung von Besichtigungen und Vermittlung von Besichtigungen mit Verkäufer, Architekten, Bauleiter usw.; die notwendigen Vorbereitungen für den Abschluss des Kaufvertrages zu treffen, wie Beleihungsunterlagen, Kaufvertragsentwurf, Teilungserklärung und Baubeschreibung zu beschaffen und einen Termin für den Abschluss des Kaufvertrages mit dem Verkäufer und dem Notar abzustimmen. Im Übrigen trägt XXXXXX das Risiko, das durch den Stillstand während der Reservierung entsteht, insbesondere das des Mehraufwands durch erneute Verkaufsbemühungen.“
Also alles Arbeistleistungen, die bereits stattgefunden haben oder nciht erforderlich, weil keine Finanzierung nötig.
Desweiteren heisst es:
„Die Reservierungsgebühr wird erstattet, wenn zwischen Verkäufer und Ihnen ein Kaufvertrag über ein über XXXXX reserviertes Objekt innerhalb von 24 Monaten ab heute zustande gekommen und dieser notariell beurkundet ist.“
Da für mich nur diese eine Immobilie über dieses Unternehmen spannend ist, wollte ich nicht unterschreiben, irgendeine andere Wohnung über dieses Unternehmen zu kaufen.
Meines Erachtens war ich fair und habe jetzt das Nachsehen.
Werde mich morgen bei einem Anwalt erkundigen. Sehe aber nicht viel Chancen.

Mal abgesehen, dass Deine Anfrage hier m.M. gegen FAQ 1129 verstösst, verstehe ich zwar Deinen Unmut, kann Dir keinerlei Hoffnung machen, dass Du irgendwen dazu zwingen kannst, Dir das Objekt zu verkaufen.

Evtl. hilft es Dir, direkt den Verkäufer zu informieren. Der ist an die Reservierung m.W. nicht gebunden da er ja auch schon dem Notartermin zugestimmt hat. Letztlich ist es ja sein Risiko, dass die Immobilie später nicht verkauft wird, obwohl er Euch als Käufer ja schon hatte.

Danke fuer die Antwort. Der Artikel kann geloescht werden.