Reservierungsvereinbarung überhaupt notwendig

Meine Eltern sind auf der Suche nach einem Haus. Sie haben nach einiger Suche ein Objekt gefunden und haben sich entschieden, dieses zu kaufen.

Ihrer Entscheidung haben meine Eltern dem Immobilienmakler mitgeteilt und wollten gerne die Unterlagen, wie Grundriss vom Haus für die Hausbank haben, um die Finanzierung des Hauses zu besprechen.

Statt der angeforderten Unterlagen kam die Aufforderung eine Reservierungsvereinbarung zu unterschreiben mit einer Gebühr von 1.500€.

Meine Eltern wollen diese Gebühr nicht bezahlen und so ein Vertrag nicht unterschreiben, da sie jeden Cent für den Umzug benötigen und nicht sicher sind, dass alles klappt wie sie wollen.

Meine Frage ist nun: Wird diese Reservierungsvereinbarung überhaupt benötigt? Denn wir sind uns sicher, dass das Haus in den nächsten Monaten nicht so schnell an andere verkauft wird.

Ich bedanke mich im Voraus.

Statt der angeforderten Unterlagen kam die Aufforderung eine
Reservierungsvereinbarung zu unterschreiben mit einer Gebühr
von 1.500€.

eine Unverschämtheit

Meine Eltern wollen diese Gebühr nicht bezahlen und so ein
Vertrag nicht unterschreiben, da sie jeden Cent für den Umzug
benötigen und nicht sicher sind, dass alles klappt wie sie
wollen.

Wenn das Geld soo knapp ist, sollten deine Eltern (unabhängig von dieser Fragestellung) ihr Kaufvorhaben noch einmal kritisch beleuchten! Es gibt viele Kostenfallen beim Kauf eines Hauses, die deutlich über die 10.000 Euro gehen können!

Meine Frage ist nun: Wird diese Reservierungsvereinbarung
überhaupt benötigt? Denn wir sind uns sicher, dass das Haus in
den nächsten Monaten nicht so schnell an andere verkauft wird.

Also, gesetzlich oder sonstwie zwingend ist das schonmal nicht. Es steht dem Makler natürlich frei, seine Dientsleistungen an Bedingungen zu knüpfen. Sofern er die „Gebühr“ dann nachher von seiner Courtage abzieht, mag das in ordnung sein, wenn sie noch oben drauf kommt, würde ich als Nichtanwalt auf Abzocke und Umgehung der länderspezifisch festgelegten Höchstcourtagen tippen. Insgesamt stinkt dieses Vorgehen.

Wenn ihr den berechtigten Verdacht habt, dass das Haus gar nicht so toll ist, solltet ihr dem Makler freundlich aber bestimmt mitteilen, dass ihr keinesfalls vorab Gebühren zahlen werdet und auch den Gesamtkaufpreis mindestens um 10% drücken. Gerne auch 20%. Überhaupt sollten deine Eltern zusehen, ob es nicht Alternativen gibt. Mit konkreten Alternativen in der Hinterhand kann man auch als Ungeübter glaubhafter Druck ausüben.

Die Gebühr sollten sie auf keinen Fall zahlen.

Hallo,
wie so oft - was steht denn im Vertrag?
Wenn nichts besonderes vereinbart ist, hat nach meinem Rechtsempfinden der Makler erst mit dem Kaufvertrag seine Arbeit erledigt und erst damit entsteht sein Anspruch auf eine Courtage (dann aber natürlich sofort).
Wenn der Makler einem Verband angehört, würde ich den darüber informieren oder auch beim Gewerbeamt nachfragen, ob er überhaupt eine Zulassung nach § 34c GewO dafür hat.

Cu Rene

Statt der angeforderten Unterlagen kam die Aufforderung eine
Reservierungsvereinbarung zu unterschreiben mit einer Gebühr von 1.500€.

Kein unübliches Verfahren.

Meine Eltern wollen diese Gebühr nicht bezahlen und so ein
Vertrag nicht unterschreiben,

Müssen sie auch nicht. Wir haben einen Käufermarkt, da muß man nicht alles akzeptieren.

Meine Frage ist nun: Wird diese Reservierungsvereinbarung überhaupt benötigt?

Nein.

Denn wir sind uns sicher, dass das Haus in
den nächsten Monaten nicht so schnell an andere verkauft wird.

Wenn der Verkäufer die Unterlagen für die Finanzierung ohne diese Vereinbarung nicht rausrückt, haben die Eltern Pech gehabt.

So viel ich weiss, ist ein solcher Vertrag rein rechtlich gar nicht anerkannt. Also ein Immobilienverkauf geht erst über die Bühne, wenn der „notarielle“ Kaufvertrag unterzeichnet ist. Sollte der Verkäufer einen anderen Käufer finden, so hilft, meines Erachtens, diese so genannte Reservierungsbestätigung deinen Eltern rein juristisch nicht.

Würde denn diese Gebühr von 1500 Euro nachher wenn es zum Vertragsabschluss kommt, angerechnet? Das wäre ja das Mindeste!

Aber ich halte von Abkommen, die keine juristische Sicherheit bieten recht wenig. Und so viel ich weiss, ist ein solches Abkommen rein rechtlich gar nicht abgesichert.

Unterlagen zu der Immobilie sollte man deinen Eltern meiner Meinung nach kostenlos zur Verfügung stellen. Immerhin tragen diese ja auch zur Kaufentscheidung bei.

Gruß Angelo

So viel ich weiss, ist ein solcher Vertrag rein rechtlich gar
nicht anerkannt.

Natürlich ist eine Reservierungsvereinbarung gültig.

Also ein Immobilienverkauf geht erst über die

Hier geht es gar nicht um den Verkauf, sondern um die Reservierung des Objektes, falls mehrere Interessenten da sind.

Würde denn diese Gebühr von 1500 Euro nachher wenn es zum
Vertragsabschluss kommt, angerechnet?

Das ist üblich, nur wenn der Verlauf nicht zustande kommt, ist der Ärger vorprogrammiert.

Hallo!

Statt der angeforderten Unterlagen kam die Aufforderung eine
Reservierungsvereinbarung zu unterschreiben mit einer Gebühr
von 1.500€.

So eine Reservierungsvereibarung kann mehrere Gründe haben.

  1. Es gibt tatsächlich mehrere Interessenten. Die Gebühr dient dann dazu, um die „Ernsthaftigkeit“ zu prüfen, und wird in der Regel auf die Courtage angerechnet. Denn ja, natürlich gibt es ständig Kaufinteressenten, die das „garantiert auf jeden Fall unbedingt kaufen wollen“ und dann abspringen. Da findest Du auch diverse Belege hier im Archiv - anfragen von Leuten, die Reservierungsvereinbarungen unterschrieben hatten und dann wissen wollten, wie sie da rauskommen, weil sie etwas besseres gefunden haben.

  2. Der Verkäufer ist schwierig und will eigentlich einen viel höheren Preis haben als der Makler für durchsetzbar hält. Die Wohnung ist deshalb seit Monaten unverkäuflich. Der Makler will jetzt dem Verkäufer schwarz auf weiß belegn können, daß die Wohnung für den (von ihm niedriger angesetzten) Preis x sofort verkauft werden kann … „Schauen Sie, da steht es - sie müssen nur noch ja sagen.“

Lg,
Max

Meine Eltern wollen diese Gebühr nicht bezahlen und so ein
Vertrag nicht unterschreiben, da sie jeden Cent für den Umzug
benötigen und nicht sicher sind, dass alles klappt wie sie
wollen.

Meine Frage ist nun: Wird diese Reservierungsvereinbarung
überhaupt benötigt? Denn wir sind uns sicher, dass das Haus in
den nächsten Monaten nicht so schnell an andere verkauft wird.

Ich bedanke mich im Voraus.

Hallo Immokat,

mal ein interessanter Link zum Thema Reservierungsvereinbarung:

http://www.finanztip.de/recht/immobilien/br-makler-2…

Gruß

Joschi

Wenn das Geld soo knapp ist, sollten deine Eltern (unabhängig
von dieser Fragestellung) ihr Kaufvorhaben noch einmal
kritisch beleuchten! Es gibt viele Kostenfallen beim Kauf
eines Hauses, die deutlich über die 10.000 Euro gehen können!

Meine Eltern haben sich das genau beleuchtet. Da gibt es keine bedenken, bei meinen Eltern. Es geht nur darum, dass man für diese 1.500 Tapeten für das ganze Haus kaufen könnte.

Wenn ihr den berechtigten Verdacht habt, dass das Haus gar
nicht so toll ist, solltet ihr dem Makler freundlich aber
bestimmt mitteilen, dass ihr keinesfalls vorab Gebühren zahlen
werdet und auch den Gesamtkaufpreis mindestens um 10% drücken.
Gerne auch 20%. Überhaupt sollten deine Eltern zusehen, ob es
nicht Alternativen gibt. Mit konkreten Alternativen in der
Hinterhand kann man auch als Ungeübter glaubhafter Druck
ausüben.

Das Haus ist schon prima, denn sonst würden meine Eltern es nicht kaufen wollen. Den Preis haben wir auch um 10.000 € runter gehandelt und auch der Verkäufer ist einverstanden.

Die Gebühr sollten sie auf keinen Fall zahlen.

Wollen meine Eltern auch nicht zahlen.

Hier geht es gar nicht um den Verkauf, sondern um die
Reservierung des Objektes, falls mehrere Interessenten da
sind.

Ich glaube nicht, dass es da wirklich Interessenten gibt, da die Gegend nicht gerade beliebt ist.

Würde denn diese Gebühr von 1500 Euro nachher wenn es zum
Vertragsabschluss kommt, angerechnet?

Dass diese Gebühr irgendwie verrechnet wird, kann ich im Vertrag nicht finden, also kommt da noch die Maklergebühr noch drauf.

Ich verstehe nicht wieso man einem Makler was zahlen muss, damit er „nichts tun darf“. Er kriegt also Geld, obwohl er mit dem Objekt bis zum Verkauf nichts zu tun hat.

Das ist üblich, nur wenn der Verlauf nicht zustande kommt, ist
der Ärger vorprogrammiert.

Ja, denn wenn die Bank Ihr Ok für die Finanzierung nicht gibt, dann bringt die Reservierung auch nichts.

Nach der Quelle könnten die Eltern ja die Gebühr bezahlen und dann nachher bei der Courtage dem Makler mit der dort genannten Begründung die lange Nasen machen :smile:

Dazu bräuchten sie aber Mut und einen guten Anwalt :smile:

Auf jeden Fall macht dieses Urteil klar, dass ein solches Verfahren mit Vorkasse und Gebühren komplett unzulässig und sogar rechtswidrig ist!

Mit dem Urteil aus /t/reservierungsvereinbarung-ueberhaupt-notwendig/57…

Variante 1: Sie versuchen direkt Kontakt mit den Verkäufern aufzunehmen und weisen diese auf die unlauteren Machenschaften des bisherigen Maklers hin. Diese können den Vertrag mit dem Makler dann wegen „vorsätzlicher bzw. grob leichtfertiger“ Zuwiderhandlung gegen ihre Interessen sofort annullieren und direkt deinen Eltern (dann natürlich ohne Provision" verkaufen.

Variante 2: Sie konfrontieren den Makler mit diesem Urteil und gehen davon aus, dass er dann auf diese unzulässige Vereinbarung verzichtet.

Variante 3: Sie sagen dem Makler, dass sie unter solchen Bedingungen kein Interesse haben und gehen davon aus, dass er nachgibt.

Variante 4: Sie unterschreiben diese Vereinbarung und erhalten die Dokumente, bezahlen diese Gebühr aber nicht und lassen es auf einen Prozess ankommen.

Mir persönlich wären die Varianten 1 & 2 naheliegend. Für 4 brauchen sie einen guten Anwalt, mit dem sie vorher sprechen sollten, um nicht selbst in den Verdacht des Betruges zu kommen.

Hallo Immokat,

die Reservierungsgebühr ist zumindest in der Höhe fragwürdig. Generell darf ein Makler selbstverständlich so eine Vereinbarung treffen. Ich mache das seit mehr als 15 Jahren auch sehr erfolgreich. Allerdings müssen in der Reservierungsvereinbarung auch Gründe dafür stehen.
Stellt der Makler seine Vermittlungsaktivitäten während der Reservierungsdauer (meist 14 Tage) komplett ein, und muss er, nachdem die Reservierung erfolglos abgelaufen ist, wieder neu anfangen, dann sind dafür die Kosten rechtlich durchsetzbar. Natürlich darfs dann kein %-Satz der zu erwartenden Courtage sein, sondern eine Pauschale.
In einer stark nachgefragten Gegend, in der ich arbeite, hilft dem Makler dies die Spreu vom Weizen zu trennen. Wie Du schreibst ist es in Deiner Gegend wohl nicht so. Dann lass es doch einfach und geh das Risiko ein, das die Immobilie kurz vorher anderweitig verkauft wurde.

Gruß

Markus BvG

Hier geht es gar nicht um den Verkauf, sondern um die
Reservierung des Objektes, falls mehrere Interessenten da
sind.

Aber wenn der Eigentümer sich für irgendeinen andern Käufer entscheiden sollte, so können die Eltern sich nicht auf die Reservierungsvereinbarung berufen. Weil es einfach keine notarielle Urkunde ist.