(Rest-) Urlaubsansprüche gerechtfertigt?

Hallo,

angenommen ein MA wird Mitte Apr-07 krank geschrieben mit Lfz bis Ende Mai-07. Die Krankheit besteht dann durchgehend bis 24.04.08. Der MA kündigt selbst für Ende Mai-08 und erscheint nicht zur Arbeitsaufnahme, mit der Begründung Resturlaubsansprüche aus den Jahren 2006/'07/'08 zu haben und reicht er eine Krankmeldung ab 02.05.08 ein.

Besteht aus 2006 (Rest-)Urlaubsanspruch? Eigentlich muß der Anspruch doch bis 31.03.07 geltend gemacht worden sein?

Besteht aus 2007 (Rest-)Urlaubsanspruch? Eigentlich muß der Anspruch doch bis 31.03.08 geltend gemacht worden sein? Und fällt in dieser Zeit überhaupt Urlaubsanspruch während der Krankheit an?

Besteht aus 2008 Urlaubsanspruch? Wenn der MA doch noch nicht mal gearbeitet hat?

???mfG???

Hi!

Besteht aus 2006 (Rest-)Urlaubsanspruch?

Nein

Eigentlich muß der
Anspruch doch bis 31.03.07 geltend gemacht worden sein?

Ja

Besteht aus 2007 (Rest-)Urlaubsanspruch?

Nein

Eigentlich muß der
Anspruch doch bis 31.03.08 geltend gemacht worden sein?

Ja

Und
fällt in dieser Zeit überhaupt Urlaubsanspruch während der
Krankheit an?

Ja

Besteht aus 2008 Urlaubsanspruch?

Ja

Wenn der MA doch noch nicht
mal gearbeitet hat?

Sofern er bei seinem Austritt arbeitsunfähig war und die Arbeitsfähigkeit nicht wieder hergestellt ist, muss da auch kein Urlaub gewährt werden (auch die Abgeltung ist eine Form der Gewährung), da die Erfüllbarkeit des Anspruchs nicht gegeben ist.
(Wer krank ist, kann keinen Urlaub nehmen)

Wenn ein Nachweis über die Gesundung gebracht wird, muss man auch abgelten - vorausgesetzt, es passiert vor dem 31.03.2009.

LG
Guido

Hallo Guido,

vielen Dank für die umgehende Beantwortung!

Gruß
Achim

Besteht aus 2007 (Rest-)Urlaubsanspruch?

Nein

Eigentlich muß der
Anspruch doch bis 31.03.08 geltend gemacht worden sein?

Ja

Halt Guido, nicht so schnell !
Für zumindest 2007 müßte geprüft werden, ob nicht durch anzuwendende Regelung im TV oder ArbV bei Krankheit eine andere Ausschlußfrist gilt. In vielen TV’èn gibt es solche Regelungen z. B. mit Stichtag 31.05. für den Alturlaub des Vorjahrs, falls wg. Krankheit der 31.03. versäumt wurde.

(Besserwisser-Modus AUS)

&Tschüß

Wolfgang

Menno!
Hi!

Ich wollte gerade eine Ergänzug schreiben, dass natürlich (tarif)vertraglich etwas anderes geregelt sein kann…

Naja, egal!

Danke für die Ergänzung
LG
Guido