Rest Urlaubstage streichen

Ein Beamter schiebt seit ein paar Jahren Resturlaubstage vor sich her. Im letzten Jahr waren es 23 Tage aus 2013. Bis 30. September 2014 solten diese Tage lt. UV abgegolten sein. Bis auf zwei Tage war das dem Mitarbeiter auch gelungen. Die zwei Tage konnten wegen fehlender Vertretung, Überstundenabbau oder auch wegen eines dienstlich hohen Arbeitaufkommens nicht genommen werden. Im Oktober wurden daraufhin die zwei Urlaubstage gestrichen. Geht das so einfach? Kann er sich die zwei Urlaubstage zurückholen? Schließlich war es ja nicht ausschließlich sein Verschulden, dass er den Urlaub nicht nehmen konnte. Wer kann Erfahrungen preisgeben?

Hallo Beamter,

also laut § 7 Abs. 2 der Verordnung über den Erholungsurlaub der Beamtinnen, Beamten und Richterinnen und Richter des Bundes (!) verfällt der Resturlaub erst am 31. Dezember.

Du siehst aber an der Hervorhebung, dass es von Bedeutung sein könnte, ob es sich um einen Bundes-, Landes- oder Kommunalbeamten handelt. Also: Wo ist der Beamte beschäftigt?

Dienstherr ist der Freistaat Sachsen.

Hallo Beamter,

für sächsische Landesbeamte gilt die Sächsische Urlaubsverordnung - SächsUrlVO.

Laut § 6 Abs. 1 verfällt der Resturlaub tatsächlich am 30. September. Ich sehe wenig Chancen für die verfallenen zwei Tage.

Für das nächste Mal könnte man sich überlegen, ob die Regelung in § 6 Abs. 4 eine Möglichkeit wäre.

Viele Grüße
Ultra

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Danke für die Info:frowning:( Man wird den Hinweis beachten.
LG
Beamter