Guten Tag,
auf diesem Weg wird ein Problem geschildert.Hiermit wird um einen Rat gebeten, wie man weitervorgehn muss.
Der Mieter war im Ausland und gerat in ein Problem, das ihn
dazu gebracht hat, einen unbezahltes Urlabu beim seinen
Arbeitgeber (in Deutschland) zu beantragen, damit er im
Ausland sein Problem lösen kann. Sein Arbeitgeber hat ihm ein
unbezahltes Urlaub für einige Monaten gewährleistet und konnte
der Mieter im Ausland sein Problem lösen.
Als der Mieter nach Deutschland kamm, habe er erkennen müssen,
dass sein Vermieter den Mietvertrag fristlos gekündigt hat,
und diese an Amtsgericht angereicht hat, sodaß die Wohnung
geräumt wird. Die Posts wurde von nimanden gelesen, weil in
dieser Zeit kein Person in der wohnung wohnte.
Nach paar Monate (im Ausland) hat der Mieter erkennen müssen,
dass seine Bank den Miet-Dauerauftrag gelöscht hat, weil keine
Einkommen auf seine Konto eingekommen ist. Der Mieter hat aber telefonisch dem Vermieter garantiert, wenn er wieder nach Deutschland kommt, wird er sofort die Rückstände ausgleichen.
Nach Einkuft in Deutschland hat der Mieter sofort die
Rückstände (insgesamt 3 Monate Mietbetrag) per Überweisung an
Vermieter ausgeglieschen. Dazu hat er wieder bei seinem Bank den
Miet-Dauerauftrag aktiviert. Seit mehr als 8 Jahre wohnte er
in dieser Wohnung und die Miete wurde regelmäßig per
Dauerauftrag ohne einziges Problem an Mieter überwiesen.
Neulich hat der Amtsgericht dem Mieter binnen 2 Woche Zeit
gegeben, sodass der Mieter in einer Vorverfahren-Prozess seine
Beweise vorlegen kann. In einer Woche (mitte März 2006) wird
es soweit sein. Die Beweise kann der Mieter ohne Problem
vorlegen, die zeigen werden, dass der Mieter keine
Möglichkeiten hatte, die Miete rechtzeitig zu zahlen
(unbezahltes Urlaub und involviert in Probleme in Ausland).
Da der Mieter aber nach seinem Ankunft in Deutschland die
Rückstände für Miete sofort ausgelieschen habe, kann die
Wohnungsräumung nich in kraft gesetzt wird (Laut Informationen
nach).
Der Rchtsanwalt des Vermieters behauptet aber, daß der Mieter
die Rechtanwalt-Kosten zu tragen habe. Der Rechanwalt des
Vermieter meinte, die Kosten sind aber nicht so ganz billig.
Der Mieter bittet Sie, um einen Rat, wie man vorgehen
muss. Die finanzielle Situation des Mieters ist nicht so rosig
und dazu kommt auch dieses Problem.
Vielen herzlichen Dank für Ihre Rat und Empfehlungen
Viele Grusse
David