Restaurant bezahlt nicht - kostenlos essen?

Mal angenommen

  • Restaurant bucht Dienstleistung, die vertragsgemäß durchgeführt wird
  • Restaurant verweigert Bezahlung der Rechnung
    (Reklamation gab es nicht, vermutlich finanzielle Probleme)

Jetzt könnte man ja auf die Idee kommen:

  • in dem Restaurant essen gehen
  • Rechnung des Restaurants mit einer Quittung „bezahlen“
    (z.B.: Nach Abzug des von Ihnen geforderten Rechnungsbetrages in Höhe von X EUR ergibt sich eine Restforderung unsererseits von Y EUR.)

Wäre das rechtlich sicher, auch wenn das Restaurant dem nicht zustimmt?
(Ich würde mich vorher natürlich nicht zu erkennen geben).

Hallo…
Ich glaube, dass es nicht rechtlich wäre, da es zwei unterschiedliche Fälle sind.
Die Idee finde ich jedoch sehr gut - ich würde es machen…!
Zumindest bis zu dem Zeitpunkt, wenn die Polizei kommt und die Personalien aufnehmen will…
Dann kann man ja immer noch zahlen…
Auf jeden Fall würde ich mir eine Zeit raussuchen wo viele Gäste im Restaurant sind - und mit lauter Stimme ruhig sprechen, so dass alle es hören…
Viel Glück - Gruß - Helena

Danke für die schnelle Antwort.

Ich glaube, dass es nicht rechtlich wäre, da es zwei
unterschiedliche Fälle sind.

Genau das ist die Frage.

Da das Restaurant die Rechnung nicht reklamiert und bereits drei kleine Raten-Zahlungen geleistet hat (mehr kommt aber nicht), bezeichne ich die Forderungen beiderseits als unbestritten.

Könnte man dann tatsächlich vom Dienstleister verlangen, zuerst die Rechnung des Restaurants zu begleichen, obwohl eine wesentlich höhere Gegenforderung besteht und das Restaurant offensichtlich Zahlungsprobleme hat?

Das ist eine rechtliche Frage, die nichts mit einem Inkasso-Unternehmen zu tun hat. Tut mir leid

Hallo.
Mein Tipp: einfach mal machen - und schauen, was passiert… :smile:)
Viel Glück - Helena

Hallo, das kann man machen - zumindest weil Du kein großes Risiko eingehst. Ich jedenfalls würde es so machen.
Steuerrechtl. kann man eine Forderung nicht so einfach mit einer Gegenforderung aufrechnen. Juristisch ist es auch fraglich. Eben weil man eine Forderung anzweifeln kann.

Ich würde es einfach machen … Gruss Horst

Hallo Knaxus,

nein, das geht nicht. Man kann nicht den einen Dienstleistungsvertrag (Restaurant hat nicht gezahlt) mit dem anderen Dienstleistungsvertrag (Essen gehen) abgelten, wenn der andere Vertragspartner davon nichts weiß. Das grenzt schon an Sittenwidrigkeit, was Sie da vor haben, auch wenn Sie sauer sind, dass Ihr Kunde nicht gezahlt hat und man das durchaus verstehen kann.

Herzliche Grüße
Katzenpfote