Restaurant bezahlt nicht - kostenlos essen?

Mal angenommen:

  • Restaurant bucht Dienstleistung, die vertragsgemäß durchgeführt wird
  • Restaurant verweigert Bezahlung der Rechnung
    (Reklamation gab es nicht, vermutlich finanzielle Probleme)

Jetzt könnte man ja auf die Idee kommen:

  • in dem Restaurant essen gehen
  • Rechnung des Restaurants mit einer Quittung „bezahlen“
    (z.B.: Nach Abzug des von Ihnen geforderten Rechnungsbetrages in Höhe von X EUR ergibt sich eine Restforderung unsererseits von Y EUR.)

Wäre das rechtlich sicher, auch wenn das Restaurant dem nicht zustimmt?
(man würde sich vorher natürlich nicht zu erkennen geben).

Hallo!

Wäre das rechtlich sicher, auch wenn das Restaurant dem nicht
zustimmt?

Nein, man muss die Aufrechnung vorher vereinbaren.

Wer in einem Restaurant etwas bestellt, erweckt den Eindruck, zahlungsfähig und zahlungswillig zu sein. Davon muss der Wirt/der Kellner jedenfalls ausgehen. Nicht nur im Restaurant, sondern ganz allgemein, wann immer man einen Eindruck erweckt, der jemanden zur Leistung veranlasst, und ohne vorherige Vereinbarung mit dem Leistungserbringer führt man etwas anderes im Schilde, will jedenfalls nicht bezahlen, droht empfindlicher Ärger http://de.wikipedia.org/wiki/Zechprellerei#Rechtlich….

Gruß
Wolfgang

Danke für die schnelle Antwort.
Dann sollte man das wohl doch eher lassen.

Von der rechtlichen Situation mal abgesehen wäre sowieso zu überlegen ob bzw. wie sich Zahlungsprobleme eines Restaurants wohl auf die Herkunft, Qualität und Frische der verwendeten Zutaten auswirkt…

Hallo!

Wäre das rechtlich sicher, auch wenn das Restaurant dem nicht
zustimmt?

Nein, man muss die Aufrechnung vorher vereinbaren.

Wer in einem Restaurant etwas bestellt, erweckt den Eindruck,
zahlungsfähig und zahlungswillig zu sein. Davon muss der
Wirt/der Kellner jedenfalls ausgehen. Nicht nur im Restaurant,
sondern ganz allgemein, wann immer man einen Eindruck erweckt,
der jemanden zur Leistung veranlasst, und ohne vorherige
Vereinbarung mit dem Leistungserbringer führt man etwas
anderes im Schilde, will jedenfalls nicht bezahlen, droht
empfindlicher Ärger
http://de.wikipedia.org/wiki/Zechprellerei#Rechtlich….

du spielst auf die strafrechtliche komponente, also den betrug, an ?
wo ist dann der vermögensschaden, wo ist der vorsatz bzgl. des schadenseintritts, wo ist die subjektive komponente, wenn eine vollwertige gegenforderung gegenübersteht ?
mit der zechprellerei kommt man in dem vorliegenden fall nicht weiter…

eine aufrechnung muss auch nicht vereinbart werden, sie ist einfach nur zu erklären, §§ 387ff. bgb.
da auch nicht § 393 bgb entgegensteht und ich sonst kein aufrechnungsverbot erblicke, ist es möglich, so vorzugehen…

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Hallo,

selbstverständlich ist das möglich, allerdings nur mit unbestrittenen Forderungen. Deshalb würde ich zuerst einen gerichtlichen Mahnbescheid einreichen und dann den Titel abwarten. Mit dem Titel in der Hand kann man dann die Restaurantrechnung bezahlen. Da die ganze Rechnung ja sicherlich nicht auf den Cent aufgeht, würde ich anschließend dem Restaurant eine neue Abrechnung schicken, in der die Kosten für das Essen von der Ursprungsrechnung abgezogen wurden. Eine rechtliche Handhabe dagegen hat das Restaurant nicht.

Gruß Ebi

selbstverständlich ist das möglich, allerdings nur mit
unbestrittenen Forderungen

-> unfug

Mit dem Titel in der Hand kann man dann die
Restaurantrechnung bezahlen.

wenn er einen titel hat, dann braucht er nicht mehr das szenario mit dem restaurant, du genie, da er dann in das vermögen vollstrecken kann… sinn der aktion ist es, ohne titel die eigene forderung zum erlöschen zu bringen…

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wenn er einen titel hat, dann braucht er nicht mehr das
szenario mit dem restaurant, du genie, da er dann in das
vermögen vollstrecken kann…

Diesen Akt und insb. den Vorschuss der Kosten der Zwangsvollstreckung kann er sich dann aber sparen, wenn er mit der titulieren Forderung aufrechnet. Er darf dann halt nicht mehr vollstrecken, bzw. das Restaurant müsste Vollstreckungsgegenklage erheben.

Insofern auch dann noch immer die einfacherer Möglichkeit.