Ich Arbeite in einem Restaurant und mir ist bei der Arbeit eine Tasse Kaffee umgefallen und über die Kasse gelaufen! Wobei der Drucker und Tastaturfeld Schaden genommen haben und Komplett ersetzt werden mussten. Der Chef stellt mir die Reparaturkosten in Rechnung (ca.800 €)!
Nun zu meiner Frage: Ist das überhaupt Rechtens, das ich das zahlen muß? Hat der Betrieb nicht dafür eine Versicherung ?
Besten dank für eure Hilfe
Hallo,
dieses Feld ist so komplex, dass sich ständig Gerichte damit beschäftigen müssen. Es gibt dazu keine klaren Richtlinien und ich kann da leider nicht konkret weiterhelfen. Aber vielleicht schauen Sie sich einmal diesen Link an, dort sind solche Sachen grob beschrieben und es hilft vielleicht weiter:
http://www.arbeitsrecht-ratgeber.de/arbeitsrecht/abw…
Beste Grüße
Hallo,
nein ich glaub nicht das Du das zahlen musst. Dafür sollte ein Restaurant versichert sein, ansonsten erkundige Dich ob Deine priv. Haftpflicht den Schaden übernimmt. Mgf
Warscheinlich hat der Betrieb keine derartige Versicherung. Für solche Fälle gibt es die Berufshaftpflicht, die jedoch nur relativ wenige Beschäftigte haben.
VG
F.-W. Hollmann-Raabe
hallo unbekannter namenloser,
rechtens ist das nicht. entweder der betrieb hat hierfür einen versicherungsschutz oder du läßt es halt mit dir machen, was für deinen chef der einfachere aber nicht rechte weg ist. wird oft gemacht, wenn der betrieb keine versicherung für diesen fall hat abgeschlossen. hier kannst du gegenan gehen. dein chef spielt aber ganz bewußt mit deiner eigenen angst um deinen arbeitsplatz. es sei denn, es ist so in deinem arbeitsvertrag mit geregelt, dass du für diese schäden aufzukommen hast, nur dann müßtest du hierfür aufkommen.
gruß michael
Guckst Du hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitnehmerhaftung
oder fragst Anwalt
Ob Dein AG eine Versicherung hat oder nicht, musst Du schon ihn selbst fragen ;o)
Als Mitarbeiter ist man für vorsätzliche und grob fahrlässige Schäden verantwortlich. Das ist wohl hier nicht der Fall. Die Firma kann sich gegen solche Schäden versichern.
MfG Febud
Hallo!
Ob der Betrieb „Ungeschicklichkeit“ versichert hat, kann ich nicht sagen. Jedenfalls haftet der Betriebsinhaber für seine Mitarbeiter, sofern sie einen Schaden nicht „vorsätzlich“ verursachen.
Wenn es keine Vereibarung gibt, dass keine Getränke im Bereich der Kassa abgestellt werden dürfen, brauchen sie den Schaden auch nicht bezahlen.
LG und einen schönen Arbeitstag
hallo
normalerweise hat die firma eine haftpflichtversicherung, diese ersetzt schäden die man anderen im betrieb zufügt. aber auch eine elektronikversicherung etc gibt es… aber die frage ist ob es njicht grobfahrlässigw ar durch kaffe am pc arbeitsplatz…dies kann ich von hier aus nicht klären.
wenn also der chef es untersagt hat an der kasse kaffee zu trinken siehst du alt aus…lg pitschplatsch
Hallo,
den Schaden kannst Du über Deine private Haftpflichtversicherung begleichen.
Fallls Du noch keine haben solltest, dann würde ich Dir aber dringend zu einer raten. Du siehst ja, was alles passieren kann!
Preiswerte Versicherungen findest Du www.Check.24.de
Gruß
Josch
Hallo, Ihre Frage ist Arbeitsrecht, kann ich nicht beantworten.
Sorry für die späte ANtwort… eigentlich hatte ich schon geantwortet aber ist wohl nicht angekommen.
Ich kann dir leider keine Antwort mit sicherheit geben, würde aber davon ausgehen das du nicht zahlen musst, da es ein normaler „unfall“ im Betrieb eines Restaurants ist.
Die Betriebshaftpflicht müsste eigentlich dafür aufkommen. im Notfall würd ich einen ANtwalt einschalten…
LG
Hallo Bartus01,
melde den Schaden Deiner Haftpflichtversicherung. Sollte der Schaden nicht rechtens sein, werden die sich schon für Dich dagegen wehren.
Gruß
Ralph Kurz