Liebe Community, hab eine Frage bzgl folgenden Sachverhalts:
Ehepaar E besitzen ein Restaurant und haben ein Dienstleistungsvertrag (Kreditkartenmaschinen (
Liebe Community, hab eine Frage bzgl folgenden Sachverhalts:
Ehepaar E besitzen ein Restaurant und haben ein Dienstleistungsvertrag (Kreditkartenmaschinen (
Der neue Besitzer benötigt das Gerät doch sicherlich auch, kann man den Vertrag nicht einfach abtreten? Wenn der neue Besitzer ihn übernimmt müsste das doch gehen.
Notfalls folgendes machen: Den Vertrag zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen, der neue Besitzer begleicht die anfallenden Rechnung da er ja die Sachen nutzt und schließt einen Tag(Woche oder was eben für lückenlose Übernahme am besten ist) vor Auslauf des Vertrages einen eigenen Vertrag ab. Dies setzt allerdings die Freundlichkeit des Nachfolgers voraus.
Ansonsten hast Du einen Vertrag mit Mindestvertragslaufzeit. Dass Dich der Vertragspartner gegen Zahlung aller bis zum Vertragsende theoretisch entstehenden Kosten vorzeitig entlässt ist Kulanz. Er könnte auch auf das reguläre Ende des Vertrages bestehen.
Ich habe vergessen mit anzugeben:
Das neue Ehepaar N übernimmt nicht die Geräte!
Der neue Besitzer benötigt das Gerät doch sicherlich auch,
kann man den Vertrag nicht einfach abtreten?
Zu einem Vertrag gehören immer mindestens zwei. Einfach so abtreten ist nicht.
Ist das hier gar kein Expertenforum mehr?
Hallo flaschensammler,
da hat das Ehepaar E wohl die A…karte. Ich gehe davon aus, dass es einen rechtsgültigen Vertrag mit definierter Laufzeit zwischen der Kredikartenfirma und dem Ehepaar gibt. Die Kreditkartenfirma stellt jedenfalls bis Laufzeitende ihre Leistungen zur Verfügung. Wenn dem so ist, so müsste bis Laufzeitende weiter gezahlt werden, egal ob man nun die Leistung in Anspruch nimmt oder nicht, denn „Pacta sunt servanda“ (Verträge sind einzuhalten). Da kommt man dann so schnell nicht raus.
Da wird das Ehepaar noch bis Laufzeitende weiter zahlen müssen.
Gruss
Iru
Hallo,
was hat der Zahlungsdienstleister damit zu tun, dass sein Vertragspartner sein Restaurant an einen Dritten abgibt? Gar nichts! Er hat einen Vertrag mit einer klar definierten Laufzeit, und darf deshalb darauf bestehen, dass dieser eigehalten wird. Sein Vertragspartner kann die Geräte ja ggf. auch im Rahmen einer anderen Tätigkeit einsetzen, sich jeden Tag daran erfreuen, … Solange aber kein Sonderkündigungsrecht im Vertrag vorgesehen ist, läuft der Vertrag jedoch ganz normal weiter.
Gruß vom Wiz