Hallo,
wir haben einen Restaurantgutschein gültig für alle „Speisen und Getränke“. Außer Gültigkeitszeitraum und der Bedingung der Online-Reservierung sind keine weiteren Konditionen genannt. Ein Hinweis „gilt nicht in Verbindung mit anderen Rabattaktionen“ fehlt. Freunde von uns hatten gleichen Gutschein und haben während der Happy Hour gegessen und Cocktails getrunken. Für die Cocktails mussten sie die regulären Preise außerhalb der Happy Hour bezahlen, da der Wirt meinte er lässt die Gutscheine in der Happy Hour nicht gelten. Zudem sagte der Wirt, dass alle Tagesangebote oder das Buffet auch nicht mit Gutschein bezahlt werden können. Darf er das? Wie sieht das denn rechtlich aus?
Hallo Sonja. Leider kenne ich mich in der Rechtssprechung bei Gutscheinen nicht aus. Viele Grüsse Anna
Hallo,
soweit ich weiß hat der Wirt das Recht dazu. Aus den bekannten Gutscheinbüchern kennt man das auch, dort steht meistens im Klein gedruckten ein Hinweis was nicht mit dem Gutschein eingelöst werden kann.
Hallo, darf er. Sie hätten vorher fragen müssen, für was der Lockschein gilt.
Grüße, Donowan
Hallo,
selbstverständlich bestimmt der Wirt selber, was er gelten lässt und was nicht. da haben Sie keine Chance, da er Hausherr ist.
Viele Grüße
Anja
Mit Gutscheinen ist das immer so eine Sache. Wenn es sich um einen Gutschein handelt, für den man vorher bezahlt hat (Geschenkgutschein o.ä.), ist der Fall anders zu bewerten als bei einem kostenlosen Werbegutschein oder einem Gutschein aus einem dieser „2 Essen für einen Preis“-Gutscheinbücher.
Ich gehe mal davon aus, dass es sich um einen solchen Werbegutschein handelt. Dann gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Restaurants und in denen kann der Wirt natürlich bestimmte Speisen oder Getränke oder auch z.B. Zeiten ausschließen.
Das muss auch nicht auf dem Gutschein selber stehen, es reicht von es z.B. im Gutscheinbuch vermerkt ist.
Ich habe z.B. so ein Buch, da steht im allgemeinen Teil, dass die Gutscheine grundsätzlich an Feiertagen nicht gelten. Damit muss das dann nicht mehr auf jedem Gutschein extra stehen.
Bei Gutscheinen aus Zeitungen stehen soclhe Einschränkungen in der Regel irgendwo ganz klein gedruckt in der Anzeige. Der Gast soll schließlich ins Lokal gelockt werden.
Für Euten Fall heisst das: Falls der Gutschein ein Werbegutschein war, ist kaum etwas zu machen. Da legt der Wirt die Einlösebedingungen fest und man sollte ggf. halt dann dort nichts konsumieren.
Habe keine Ahnung
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Hallo Sonja,
erstmal tausendmal sorry, dass ich nicht geantwortet habe. Ich hatte zunächst durch einen Umzug ganz lange kein Internet und habe dann irgendwie nur noch die nötigsten Mails der letzten Wochen/Monate beantwortet. Da ich gerade das erste Mal Zeit habe, alle meine unbeantworteten Mails anzusehen, fiel mir das gerade auf. Es ist ja inzwischen so lange her, dass eine Antwort wohl nicht mehr gebraucht wird, oder? Ansonsten einfach noch mal fragen.
Gruß,
Alexis