Restaurantkritik

Darf ein Journalist der sich Restaurantkritiker nennt und ein Stadtmagazin als medium nutzt eine Gaststätte positiv beurteilen und eine andere Gaststätte negativ .Wobei er die positiv beurteilte Werbemäßig berät .?

Darf ein Journalist der sich Restaurantkritiker nennt und ein
Stadtmagazin als medium nutzt eine Gaststätte positiv
beurteilen und eine andere Gaststätte negativ .Wobei er die:stuck_out_tongue:ositiv beurteilte Werbemäßig berät .?

???
Keine Ahnung - Das sollte ein Anwalt beantworten !
Schöne Grüße

Hallo Wolf, journalismus und Werbung sollte man strikt voeinander trennen. Das beißt sich.
Das wird zwar immer wieder oft im Verborgenen gemacht, schadet aber nur.

Hans-Gerhard

Darf ein Journalist der sich Restaurantkritiker nennt und ein
Stadtmagazin als medium nutzt eine Gaststätte positiv
beurteilen und eine andere Gaststätte negativ .Wobei er die
positiv beurteilte Werbemäßig berät .?

Hallo,

Das ist eine juristische Frage, die ich nicht beantworten kann.
Gruß
Harry

Darf ein Journalist der sich Restaurantkritiker nennt und ein
Stadtmagazin als medium nutzt eine Gaststätte positiv
beurteilen und eine andere Gaststätte negativ .Wobei er die
positiv beurteilte Werbemäßig berät .?

Hallo,

ich bin zwar kein Jurist, habe aber einen Freund (Rechtsanwalt) gefragt, der wie folgt geantwortet hat:

  • grundsätzlich darf natürlich ein Journalist schreiben, was er will, wenn es einigermaßen fundiert ist. Das erleben wir jedes Jahr wieder beim Gault Millau,wenn Restaurants hoch- bzw. herabgestuft werden.
    Auch hier könnten ab und zu Interessenskonflikte auftreten, wenn z.B. Dieter Müller im Gault Millau für irgendetwas Werbung macht.
  • ich gehe mal davon aus, dass die beiden Restaurants gleichwertig sind oder aber das negativ bewertete sogar besser, denn sonst erübrigt sich meine Antwort. Es wäre hilfreicher, wenn man die zwei Bewertungen kennen würde, um zu urteilen.
  • wenn das zutrifft, könnte man eine Strafanzeige gegen den Journalisten bei der Staatsanwaltschaft wegen Bestechlichkeit stellen, die man aber vorsichtig formulieren sollte, z,B.:„Es macht den Eindruck, dass
    Herr … u.s.w.“ und nicht: " Herr … ist von der Gaststätte… bestochen worden." So eine Klage ist kostenlos.
  • eine Klage gegenüber der anderen Gaststätte ist auch möglich (aber nur als Zivilklage) wegen unlauteren Wettbewerbs. Hier liegt jedoch die gesamte Beweislast bei Ihnen und außerdem kostet diese Klage Geld. Ich würde erst einmal die erste Klage - falls inhaltlich berechtigt - vorziehen.

Viel Glück

Peter Sinke

Darf ein Journalist der sich Restaurantkritiker nennt und ein
Stadtmagazin als medium nutzt eine Gaststätte positiv
beurteilen und eine andere Gaststätte negativ .Wobei er die
positiv beurteilte Werbemäßig berät .?

Bedanke mich sehr für Ihre hilfreiche Antwort.Ich bin Gastronom aber nicht selbst betroffen.Beobachte dieses Gebaren aber bei einen selbsternannten Restaurantkritiker in unserer Stadt.
MfG