Hallo,
völlig falsch.
Die „Rekommunikation“ erlaubt demjenigen zunächst nur, die Heilswirkung/-mittel der Kirche zu empfangen. Soweit ich weiß, wurde bei der Aufhebung der Exkommunikation sogar ausdrücklich auf die Suspendierung von allen Kirchenämtern hingewiesen.
Die Weihe zum Bischof ist nach rk. Auffassung unwiderruflich, so sie denn von einem selbst in der apostolischen Succession stehenden vorgenommen wird. So wie auch die Taufe. Auch ein Rauswurf aus der Kirche würde daran nichts ändern.
Die entscheidende Frage ist aber, ob jemand mit dieser Weihe auch in sein Amt eingesetzt wird und das ist hier nicht der Fall.
Der Mann hat also die Bischofsweihe, aber kein Bischofsamt und damit ist er kein Bischof der katholische Kirche.
Tatsächlich gibt es in einem Kirchengerichtsverfahren auch irgendwie die Möglichkeit eine Weihe für ungültig zu erklären. Allerdings habe ich das nicht ganz durchdrungen und vor allem muss der jenige dazu ja erst mal Mitglied der Kirche sein. Also könnte man das nun erst anstrengen.
Und zu deiner letzen Frage kann ich nur immer wieder darauf hinweisen, was ja auch dein Zitat ausweist, die Holokaustleugnung ist nicht gegenstand der kirchlichen Lehre, soweit ich weiß in keiner Kirche der Welt. Die Exkommunikation ist aber eine „Strafe“ bzw. Konsequenz einer Lehrabweichung. Das Leugnen des Holokausts ist also genauswenig wie Mord oder Vergewaltigung ein Grund für eine Exkommunikation oder die Aufrechterhaltung einer Exkommunikation.
Da kann also ein Massenmörder und Kinderschänder mitten in der heiligen Messe aufstehen und den Holokaust leugnen. Dafür wird er nicht Exkommuniziert. In guter christlicher Haltung schmeißt die Kirche gefallene Mitglieder nicht raus und nimmt auch Sünder auf. Oder ist das in deiner Kirche anders?
Das worüber man wirklich hier diskutieren müsste ist warum denn Benedikt die Leute überhaupt wieder aufgenommen hat, da sie von ihrer falschen Lehre überhaupt nicht abgerückt sind. Aber diese theologische Frage ist wohl zu wenig skandalträchtig.
Gruß
Werner