Restbetrag bezahlen bei Reklamation?

Bestellte Möbel über Online,weisen Mängel auf.Reklamationsersatz ist noch nicht da.Händler,verlangt den offenen Restbetrag obwohl die Reklamation noch offen ist.Muß bezahlt werden oder kann man den offenen Betrag zurück halten bis der Schaden behoben bezw.Ersatz Angeliefert worden ist?

Hallo!

Geld gegen Ware, der uralte Grundsatz.
Und volles Geld auch nur gegen volle Leistung, ist etwas nicht mitgeliefert oder wird noch ersetzt dann ist auch nicht alles fällig.

Gibt’s da Zweifel ? Denn wenn man gezahlt hat und die Firma wird insolvent, ist das Geld weg aber die Gegenleistung noch nicht voll erbracht. Genauso, wenn Teil nicht mehr lieferbar ist. Dann kann man sich mit ähnlichem Ersatz oder Gelderstattung rumärgern und hat nur Schwerereinen bis es abgewickelt ist.

Wie viel man zurückbehält muss man selbst entscheiden, es soll angemessen sein(Schadenanteil am Gesamtpreis), den Händler aber auch motivieren, den Ersatz zu besorgen und sich insgesamt um Behebung zu bemühen.

MfG
duck313

Guten Tag,das ist ne gute Antwort.Danke

Hallo!,:

Geld gegen Ware, der uralte Grundsatz.
Und volles Geld auch nur gegen volle Leistung, ist etwas
nicht mitgeliefert oder wird noch ersetzt dann ist auch nicht
alles fällig.

Und ich habe immer gedacht, es käme drauf an, was im Vertrag steht. So kann man sich täuschen.

Kannst du grad mal das Gesetz nennen, in dem das anders geregelt wird? Und gleich dazu noch das, das einem ein Rückbehaltungsrecht einräumt für den Fall, dass der Händler insolvent wird und keine Garantie / Sachmangelhaftung mehr leisten kann?

Ich bin gespannt.

Gruß
Testare_

Hallo,

Und ich habe immer gedacht, es käme drauf an, was im Vertrag steht.

Was sollte darin besonderes geregelt sein?
Grundsätzlich gilt
http://dejure.org/gesetze/BGB/433.html

Und gleich dazu noch das, das einem ein Rückbehaltungsrecht einräumt für den Fall, dass der Händler insolvent wird und keine Garantie / Sachmangelhaftung mehr leisten kann?

Ein Rückbehaltungsrecht für mangelfreie Ware im Fall einer Insolvenz kann nicht geltend gemacht werden. Der Insolvenzverwalter wird den geschuldeten Betrag für mangelfrei gelieferte Ware einfordern. Das Garantierecht „geht in die Insolvenzmasse“ ein.

Gruß
nasziv

Hallo,

Und ich habe immer gedacht, es käme drauf an, was im Vertrag steht.

Was sollte darin besonderes geregelt sein?

Nun, es gäbe da durchaus die Möglichkeit, in einem Vertrag eine Vorauszahlung oder eine Fälligkeit ‚bei Lieferung‘, ‚bei Montage‘ oder auch ‚am 20.4.2024‘ zu verabreden.

Grundsätzlich gilt…

Eben, grundsätzlich. Aber nicht, wenn etwas anderes vertraglich geregelt wird.
Ob das hier der fall ist, wissen wir nicht. Und dann könnte eben ein eventueller Verzugsschaden mit Mahnung, Anwalt etc. durchaus auf den zahlungsunwilligen Kunden zukommen. Trotz unbestrittenen Mangels.
Oder siehst Du das anders?
Gruß
Testare_

Hallo,

Nun, es gäbe da durchaus die Möglichkeit, in einem Vertrag eine Vorauszahlung

Dann wäre im Falle vollständiger Vorauszahlung eine Restzahlung nicht möglich, die Lieferung mangels Vorauszahlung nicht erfolgt.

oder eine Fälligkeit ‚bei Lieferung‘, ‚bei Montage‘ oder auch ‚am 20.4.2024‘ zu verabreden.

In diesen Fällen steht aber voran, dass die Ware „frei von Sach- und Rechtsmängeln“ sein muss. Wenn dieser Teil des Vertrags nicht oder unvollständig erfüllt ist, besteht erst einmal gar kein Vergütungsanspruch.

Gruß
nasziv