wisst ihr denn ab wann ,man einen restbetrag nicht mehr einfordern kann?z.b. bei einer grösseren anschaffung
Grüsse Erdbeer 
wisst ihr denn ab wann ,man einen restbetrag nicht mehr einfordern kann?z.b. bei einer grösseren anschaffung
Grüsse Erdbeer 
also ein restbetrag sollte doch das verjährungsrechtliche schicksal des hauptbetrages teilen…
wäre der gesamtbetrag also bereits verjährt, wäre auch eine ggf. hierauf noch ausstehende Restzahlung verjährt.
Zahlungen des Schuldners unterbrechen die laufende verjährungsfrist meines wissens nach nicht, lediglich verhandlungen über eine Ratenzahlung z.B.