Hallo,
Angenommen, eine Straße ist so breit, das beim Parken knapp 3m frei bleiben und dies wurde auch so von der Leitung des O-Amts bei einer Begehung festgestellt.
Wobei man, da sich die Straße durch Häuser 30 nach dem strittigen Parkplatz auf satte 2,20m verringert
) damals meinte man wird hier ja wohl nicht überreagieren und Knöllchen verteilen.
Nun kommen aber andere Damen vom selben o-Amt die Knöllchen verteilen.
Wie sieht nun die Rechtslage aus?
mfg
Wie sieht nun die Rechtslage aus?
beschissen… salopp gesprochen. wenn keine duchfahrtsbreite von 3 m verbleibt dann darf dort nicht gestanden werden, egel wer auch immer irgend was sagt.
hauptmann
Es bleiben ja 3m aber eben knapp sprich wenn korrekt gepart wir kann man nachmessen und 3m sind´s, aber nur 5cm vom Bordstein gestanden schon sind es nur mehr 2,95m.
Wer ist nun beweispflichtig ob bei Knöllchengabe 3m oder 2,95m übrig bleiben?
mfg und Danke
Bei 300cm fehlen immer noch 5cm Sicherheitsabstand.
Also ist alles diskutieren ohnehin sinnlos…
Ansonsten liegt die Beweispflicht sicher beim Ordnungsamt/ Knollenverteiler - in dem Fall wird dessen Aussage reichen, evtl. die Angabe nachgemessen zu haben.
Grüße!
Angenommen, am Knöllchen steht der Abstand währe 2,5m und das ist nun ja warlich daneben und weiter angenommen es betrifft dann auch gleich 6 Personen in Folge:wink:)
dann wird dirkutieren aber doch wieder sinnvoll oder? Angenommen, die Anwohner fotografierten täglich zur sicherheit auch von oben
).
Danke
Darf man auf einem Bordstein Parken, wenn dieser ca. 20cm vor den eine Verkerhrsinsel begrenzenden Pfosten ist?
Dann währen es nämlich schon wieder 3,15cm
)
mfg
Hallo,
Darf man auf einem Bordstein Parken, wenn dieser ca. 20cm vor
den eine Verkerhrsinsel begrenzenden Pfosten ist?
Auf dem Bordstein darf man gar nicht parken, wenn’s nicht ausdrücklich erlaubt ist.
Gruß
loderunner (ianal)
Wann ist ein Bordstein ein Bordstein auf dem man nicht Parken darf?
Denn laut Polizei darf man diesen sogar befahren, wenn das Wegestück das sich auf der anderen Seite des Bordseines befindet z.B. mangels Breite nicht mehr als Bürgersteig bezeichnen lässt oder wenn es eben Brachland ist.