Restbuchwert bei Abschreibungen vom WBZW

Hallo zusammen!

Ich habe eine Frage im Zusammenhang mit Abschreibungen vom WBZW:

Angenommen ich habe ein Anlagegut mit sehr langer Nutzungsaduer (Bsp. 80 Jahre) und einer jährlichen Preissteigerung von 2%. In diesem Fall läge mein jährlicher Abschreibungssatz mit 1,25% unter der jährlichen Preissteigerung. Das Anlagegut würde somit nicht an Wert verlieren. Der Restbuchwert würde über dem Anschaffungswert liegen?

Sind meine Überlegungen richtig? Was kann man in so einem Fall tun?

Ist die Formel für die Berechnung des Restbuchwertes richtig:
(WBZW x Rest-ND)/ ND ?

Wäre toll, wenn mir einer helfen könnte. Danke!
Gruß, Maike

Hallo,

Angenommen ich habe ein Anlagegut mit sehr langer
Nutzungsaduer (Bsp. 80 Jahre) und einer jährlichen
Preissteigerung von 2%. In diesem Fall läge mein jährlicher
Abschreibungssatz mit 1,25% unter der jährlichen
Preissteigerung. Das Anlagegut würde somit nicht an Wert
verlieren.

das ist für die Frage, ob Abschreibungen nach dem HGB durchzuführen sind, unerheblich. Entscheidend ist, ob die Nutzungsdauer zeitlich begrenzt ist oder nicht:
http://dejure.org/gesetze/HGB/253.html (2)

Bisher ist mir übrigens genau ein Vermögensgegenstand des AV begegnet, der nicht abgeschrieben wurde, weil die Nutzung eben nicht zeitlich beschränkt war.

Gruß,
Christian