Hallo zusammen!
Ich habe eine Frage im Zusammenhang mit Abschreibungen vom WBZW:
Angenommen ich habe ein Anlagegut mit sehr langer Nutzungsaduer (Bsp. 80 Jahre) und einer jährlichen Preissteigerung von 2%. In diesem Fall läge mein jährlicher Abschreibungssatz mit 1,25% unter der jährlichen Preissteigerung. Das Anlagegut würde somit nicht an Wert verlieren. Der Restbuchwert würde über dem Anschaffungswert liegen?
Sind meine Überlegungen richtig? Was kann man in so einem Fall tun?
Ist die Formel für die Berechnung des Restbuchwertes richtig:
(WBZW x Rest-ND)/ ND ?
Wäre toll, wenn mir einer helfen könnte. Danke!
Gruß, Maike