Fall ist etwas komplex und wirklich für Experten:
Jemand versucht im Dezember 2000 aus seiner KfZ Haftpflichtversicherung
auszutreten. Kündigt (auf Anraten eines dubiosen Versicherungsmaklers) und wechselt dabei zu einer anderen Versicherung. Geht natürlich nicht, da die Kündigungsfrist Ende November abgelaufen ist.
Anfang neuen Jahres ist das Versicherungsverhältnis in der Schwebe, da der neue Versicherer aufgrund Vorrechte der alten Versicherung das Versicherungsverhältnis aufheben muss. Gleichzeitig ist der Versicherte in Beitragsverzug. Die alte Versicherung macht Druck, indem dem Strassenverkehrsamt bekannt gegeben wird, dass kein Versicherungsschutz mehr für das Fahrzeug besteht.
Alternative für den Halter: eine neue Doppelkarte. Da das Fahrzeug aber recht alt ist, entschliesst sich der Halter für die Abmeldung des Fahrzeugs Anfang Juni 2001. 2 Wochen später erhält der Halter von seiner alten Versicherung eine Löschungsbestätigung + die Forderung einer Jahresvorauszahlung anstatt einer genauen Abrechnung bis zum Tag der Abmeldung. Ein anderes Fahrezug wird aber 3 - 4 Wochen später bei einer ganz anderen Versicherung angemeldet und der alten Versicherung wird leider fatalerweise das Einverständnis zur Jahresvorauszahlung bekanntgegeben, da man diese von rechtswegen her sowieso nicht wirksam bzw. gültig hält. Eine Ratenzahlung wird zwar vereinbart, jedoch zahlt Halter nicht für ein Jahr sondern nur für den Zeitraum bis zur Abmeldung des Fahrzeugs. Eine total falsche Schlussfolgerung: eine Klage 2 Jahre später gibt der Versicherung recht. Die Restforderung kostet dem Beklagten (übrigens Student) am Ende 680 euro incl. Gerichts, Anwalts, Inkassospesen etc. Dieser Betrag ist nun an die Inkasso samt Zinsen u. Zinsenszins abgegolten. Quasi für nichts - lediglich nur für eine kleingedruckte Klausel im Vertrag.
Bleibt nun die Frage: was ist mit dem Zeitraum Juni 2001 - Ende 2001 für das der Beklagte am Ende gezahlt, jedoch beim Zahlungsempfänger (alte Versicherung) keine Versicherungsleistung bzw. Gegenleistung
erhalten hat ? Eine Anfrage bez. dieser Restforderung wird vom Inkassounternehmen verweigert.
Sollte der Beklagte mit einem Mahnbescheid beginnen und evtl. eine Klage durchziehen ?? Wie sind die Chancen ?
Grüsse an die Community