Restforderung bez. KfZ Versicherungsjahresprämie

Fall ist etwas komplex und wirklich für Experten:

Jemand versucht im Dezember 2000 aus seiner KfZ Haftpflichtversicherung
auszutreten. Kündigt (auf Anraten eines dubiosen Versicherungsmaklers) und wechselt dabei zu einer anderen Versicherung. Geht natürlich nicht, da die Kündigungsfrist Ende November abgelaufen ist.

Anfang neuen Jahres ist das Versicherungsverhältnis in der Schwebe, da der neue Versicherer aufgrund Vorrechte der alten Versicherung das Versicherungsverhältnis aufheben muss. Gleichzeitig ist der Versicherte in Beitragsverzug. Die alte Versicherung macht Druck, indem dem Strassenverkehrsamt bekannt gegeben wird, dass kein Versicherungsschutz mehr für das Fahrzeug besteht.

Alternative für den Halter: eine neue Doppelkarte. Da das Fahrzeug aber recht alt ist, entschliesst sich der Halter für die Abmeldung des Fahrzeugs Anfang Juni 2001. 2 Wochen später erhält der Halter von seiner alten Versicherung eine Löschungsbestätigung + die Forderung einer Jahresvorauszahlung anstatt einer genauen Abrechnung bis zum Tag der Abmeldung. Ein anderes Fahrezug wird aber 3 - 4 Wochen später bei einer ganz anderen Versicherung angemeldet und der alten Versicherung wird leider fatalerweise das Einverständnis zur Jahresvorauszahlung bekanntgegeben, da man diese von rechtswegen her sowieso nicht wirksam bzw. gültig hält. Eine Ratenzahlung wird zwar vereinbart, jedoch zahlt Halter nicht für ein Jahr sondern nur für den Zeitraum bis zur Abmeldung des Fahrzeugs. Eine total falsche Schlussfolgerung: eine Klage 2 Jahre später gibt der Versicherung recht. Die Restforderung kostet dem Beklagten (übrigens Student) am Ende 680 euro incl. Gerichts, Anwalts, Inkassospesen etc. Dieser Betrag ist nun an die Inkasso samt Zinsen u. Zinsenszins abgegolten. Quasi für nichts - lediglich nur für eine kleingedruckte Klausel im Vertrag.

Bleibt nun die Frage: was ist mit dem Zeitraum Juni 2001 - Ende 2001 für das der Beklagte am Ende gezahlt, jedoch beim Zahlungsempfänger (alte Versicherung) keine Versicherungsleistung bzw. Gegenleistung
erhalten hat ? Eine Anfrage bez. dieser Restforderung wird vom Inkassounternehmen verweigert.

Sollte der Beklagte mit einem Mahnbescheid beginnen und evtl. eine Klage durchziehen ?? Wie sind die Chancen ?

Grüsse an die Community

Hallo,

die Versicherung hatte einen gültigen Vertrag, daher steht ihr die volle Prämie zu, auch wenn sie keine Versicherungsleistungen mehr erbracht hat. Zudem dürfte die Angelegenheit auch verjährt sein. Ein MB hat keine Aussicht auf Erfolg.

Gruß
Tina

Hat doch niemand etwas Gegenteiliges behauptet. Natürlich stand der Versicherung die volle Jahresprämie zu. Nichts anderes hat ja auch das Gericht am Ende entschieden. Aber: es ging hierbei meineserachtens um den Einzug der Jahresvorauszahlung und nicht um einen dauerhaften Anspruch.
Demnächst komme ich auch nur den halben Monat zur Arbeit und verlange vollen Monatslohn. So einfach ist das also … aber ich glaub eher, Du hast etwas zu hastig gelesen. Naja, danke trotzdem

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Hat doch niemand etwas Gegenteiliges behauptet. Natürlich
stand der Versicherung die volle Jahresprämie zu. Nichts
anderes hat ja auch das Gericht am Ende entschieden. Aber: es
ging hierbei meineserachtens um den Einzug der
Jahresvorauszahlung und nicht um einen dauerhaften Anspruch.
Demnächst komme ich auch nur den halben Monat zur Arbeit und
verlange vollen Monatslohn. So einfach ist das also … aber
ich glaub eher, Du hast etwas zu hastig gelesen. Naja, danke
trotzdem

Nö, nicht hastig gelesen, aber missverständlich geschrieben. Du hast durch nicht vertragsgemässes Verhalten (Nichtzahlung der Versicherungsprämie) den Versicherer veranlasst Dir zu kündigen. Dieses hat er gemacht und die Zulassungsstelle davon in Kenntnis gesetzt. Somit steht im die volle Jahresprämie zu, egal ob er für das Jahr Leistung erbringt oder nicht, egal ob Du das Auto abgemeldet und ein neues angemeldet hast oder nicht. Darüber scheint ja auch ein Urteil zu bestehen. Weiterhin hast Du durch die Forderung anerkannt (Ratenzahlungsvereinbarung). Was anderes wäre es, wenn Du Deine Versicherung bezahlt hättest, dann das Auto abgemeldet und ein neues zugelassen hättest. Informiere die Versicherung von Deiner neuen Situation und bitte um niedrigere Raten.

Gruß
Tina

Hat doch niemand etwas Gegenteiliges behauptet. Natürlich
stand der Versicherung die volle Jahresprämie zu. Nichts
anderes hat ja auch das Gericht am Ende entschieden. Aber: es
ging hierbei meineserachtens um den Einzug der
Jahresvorauszahlung und nicht um einen dauerhaften Anspruch.
Demnächst komme ich auch nur den halben Monat zur Arbeit und
verlange vollen Monatslohn. So einfach ist das also … aber
ich glaub eher, Du hast etwas zu hastig gelesen. Naja, danke
trotzdem

Nö, nicht hastig gelesen, aber missverständlich geschrieben.

Wo taucht denn hier ein Missverständnis auf ?

Du hast durch nicht vertragsgemässes Verhalten (Nichtzahlung
der Versicherungsprämie) den Versicherer veranlasst Dir zu
kündigen.

Tja, mussten die aber nicht. Der Betreffende wollte es ja auch nicht.

Dieses hat er gemacht und die Zulassungsstelle davon
in Kenntnis gesetzt.

Warum wohl ? Er war 7 Jahre lang zuverlässiger Versicherungszahler ohne einen einzig verursachten Unfallschaden.

Somit steht im die volle Jahresprämie zu,
egal ob er für das Jahr Leistung erbringt oder nicht, egal ob
Du das Auto abgemeldet und ein neues angemeldet hast oder
nicht. Darüber scheint ja auch ein Urteil zu bestehen.

und du klingst dabei so als ob dies das Normalste der Welt ist. Mag sein, dass ein Überreagieren der Versicherung bei ihm eine Trotzreaktion ausgelöst hat und nicht pünktlich mit dem vierteljährlichem Beitrag war. Dafür hat er ja schliesslich mehrere Hundert euro Zinsen u. Gebühren bezahlt.

Weiterhin hast Du durch die Forderung anerkannt
(Ratenzahlungsvereinbarung).

da kommen wir der Sache schon etwas näher. Dies war nämlich der ausschlaggebende Punkt in der Urteilsverkündung und nicht wie Du fälschlicherweise mitvermutest irgendeine durchgewurstelte Versicherungs-Klausel. Die Frage ist doch: in welcher Art hat er die Forderung anerkannt ? Als er die Anerkenntnis der Versicherung bekanntgab, war doch mitlerweile schon ein ANDERES Fahrzeug bei einer ANDEREN Versicherung schon versichert. Somit ist doch klar ersichtlich, dass er die Anerkenntnis der Forderung der alten Versicherung im Sinne einer Jahresvorauszahlung und nicht als ein Geschenk gemeint haben kann. Das versuchte ich dem urteilfällenden Richter vergeblich klarzumachen. Selbst bei einem Vergleich, wäre die Versicherung immernoch super davon gekommen. Na ja, ich denke ich werde mal behutsam mit einem Mahnbescheid anfangen.

Was anderes wäre es, wenn Du
Deine Versicherung bezahlt hättest, dann das Auto abgemeldet
und ein neues zugelassen hättest.

Ja, mit Sicherheit aber das bringt mich jetzt auch nicht weiter…

Informiere die Versicherung
von Deiner neuen Situation und bitte um niedrigere Raten.

welche Versicherung ?? Welche Raten ?? Die jetzige Versicherung hat doch damit nix am Hut und die Raten sind doch an die Inkassostelle komplett abbezahlt worden samt den Kosten (Hauptforderung, Anwaltskosten, Gerichtskosten, weitere Inkassospesen, Zinsen etc.)

Gruß
Tina

Gruss zurück
Mustafa

Hat doch niemand etwas Gegenteiliges behauptet. Natürlich
stand der Versicherung die volle Jahresprämie zu. Nichts
anderes hat ja auch das Gericht am Ende entschieden. Aber: es
ging hierbei meineserachtens um den Einzug der
Jahresvorauszahlung und nicht um einen dauerhaften Anspruch.

Was ist der Unterschied zwischen einer vollen Jahresprämie und der Jahresvorauszahlung? Was meinst Du mit dauerhaftem Anspruch?

Tja, mussten die aber nicht. Der Betreffende wollte es ja auch
nicht.

Es geht nicht darum, was der Betreffende wollte oder nicht, er hat sich vertragswidrig verhalten und ist demzufolge Schadenersatzpflichtig.

Warum wohl ?

„Sarkasmus an:“ Wahrscheinlich weil er nicht bezahlt hat! "Sarkasmus aus

Er war 7 Jahre lang zuverlässiger

Versicherungszahler ohne einen einzig verursachten
Unfallschaden.

Na und.

Somit steht im die volle Jahresprämie zu,
egal ob er für das Jahr Leistung erbringt oder nicht, egal ob
Du das Auto abgemeldet und ein neues angemeldet hast oder
nicht. Darüber scheint ja auch ein Urteil zu bestehen.

und du klingst dabei so als ob dies das Normalste der Welt
ist.

Ist es auch, wie der Richter nun schon feststellte, deswegen werden Verträge geschlossen, an diese hat man sich dann halt auch zu halten und wenn nicht muß man die Konsequenzen tragen.

Mag sein, dass ein Überreagieren der Versicherung bei ihm

eine Trotzreaktion ausgelöst hat und nicht pünktlich mit dem
vierteljährlichem Beitrag war. Dafür hat er ja schliesslich
mehrere Hundert euro Zinsen u. Gebühren bezahlt.

Aus Erfahrung wird man klug. (Oder auch nicht!)

Weiterhin hast Du durch die Forderung anerkannt
(Ratenzahlungsvereinbarung).

da kommen wir der Sache schon etwas näher. Dies war nämlich
der ausschlaggebende Punkt in der Urteilsverkündung und nicht
wie Du fälschlicherweise mitvermutest irgendeine
durchgewurstelte Versicherungs-Klausel. Die Frage ist doch: in
welcher Art hat er die Forderung anerkannt ? Als er die
Anerkenntnis der Versicherung bekanntgab, war doch mitlerweile
schon ein ANDERES Fahrzeug bei einer ANDEREN Versicherung
schon versichert. Somit ist doch klar ersichtlich, dass er die
Anerkenntnis der Forderung der alten Versicherung im Sinne
einer Jahresvorauszahlung und nicht als ein Geschenk gemeint
haben kann. Das versuchte ich dem urteilfällenden Richter
vergeblich klarzumachen. Selbst bei einem Vergleich, wäre die
Versicherung immernoch super davon gekommen. Na ja, ich denke
ich werde mal behutsam mit einem Mahnbescheid anfangen.

Dein Recht ist halt nicht des Richters recht! Träum weiter!

Was anderes wäre es, wenn Du
Deine Versicherung bezahlt hättest, dann das Auto abgemeldet
und ein neues zugelassen hättest.

Ja, mit Sicherheit aber das bringt mich jetzt auch nicht
weiter…

Informiere die Versicherung
von Deiner neuen Situation und bitte um niedrigere Raten.

welche Versicherung ?? Welche Raten ?? Die jetzige
Versicherung hat doch damit nix am Hut und die Raten sind doch
an die Inkassostelle komplett abbezahlt worden samt den Kosten
(Hauptforderung, Anwaltskosten, Gerichtskosten, weitere
Inkassospesen, Zinsen etc.)

Selbst wenn Dein Konstrukt richtig sein sollte, bezweifle ich, daß Du eine etwaige Forderung aus dem Jahr 2001 jetzt noch geltend machen kannst, da diese wahrscheinlich schon verjährt sein dürfte.

Du kannst natürlich auch einen MB beantragen, wenn Du für nix und wieder nix noch mehr Geld ausgeben willst, kann Dich keiner daran hindern. Du solltest Dich vielleicht von einem Anwalt beraten lassen.