Kunde K kauft vor 5 Monaten - sagen wir mal - eine Handbrause für die Dusche. Obwohl kein Billigprodukt, löst sich die silberglänzende Griffbeschichtung.
Umtausch gegen Neuware dürfte der Verkäufer V wohl gewähren, doch wie sieht es mit der Garantie / Gewährleistung für den nun neu ausgehändigten Artikel aus. Hat die neue Handbrause nun auch wieder 6 Monate Garantie oder nur noch 1 Monat Restgarantie beginnend mit dem Datum des damaligen Kaufbelegs der defekten Ware ?
eigendlich wird eine neue garantie nach einer reparatur oder nach einem umtausch neu gegeben.wenn in den 6 monaten das neue/reparierte teil wieder paputt gehen, bekommst du wieder volle 6 monate garantie!nachdem du 3 male die garantie für ein produkt bekommen hast, wegen jedesmal dem selben fehler, dann hast du beim 4. mal das recht auf wandel.das heißt die müssen dir ein nagelneues produkt geben, ohne kosten.oder , wenn das produkt nicht mehr im verkauf ist, dann eins was die selbe qualität und funktionalität hat!
So wars zum beispiel bei meinem handy!!
lg melanie
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hast du beim 4. mal das recht auf wandel.das heißt die müssen
dir ein nagelneues produkt geben, ohne kosten.oder , wenn das
produkt nicht mehr im verkauf ist, dann eins was die selbe
qualität und funktionalität hat!
So wars zum beispiel bei meinem handy!!
Die FAQ:1152 sollte hier bereits helfen. Aber mir scheint, dass ein Teil dieser Reparaturaktion auf der Kulanz des Verkäufers beruht…
korrekt hätte es statt Garantie richtigerweise Sachmangelhaftung heißen müssen und insbesondere interssiert mich die Sachlage, wie sich die Sachmangelhaftung für das NEUE umgetauschte Produkt darstellt. Starten ab Umtausch wiederum neue 6 Monate Zeiten der Beweislastumkehr ?
„Beim Verbrauchsgüterkaufs gilt für die ersten sechs Monate nach dem Kauf eine Beweislastumkehr, d. h. es wird davon ausgegangen, dass der Mangel zum Zeitpunkt des Kaufs schon bestand. Der Verkäufer muss das Gegenteil beweisen.“ aus [FAQ:1152]
Danke + Grüße
jwd
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korrekt hätte es statt Garantie richtigerweise
Sachmangelhaftung heißen müssen und insbesondere interssiert
mich die Sachlage, wie sich die Sachmangelhaftung für das NEUE
umgetauschte Produkt darstellt. Starten ab Umtausch wiederum
neue 6 Monate Zeiten der Beweislastumkehr ?
Hallo,
nein, durch eine Nachbesserung wird die Gewährleistung lediglich gehemmt, lebt aber nicht neu auf. Ist die Sache also z.B. für 4 Wochen in Reparatur, verlängert sich die Gewährleistung um diesen Zeitraum.