Hallo Versicherungserxperten,
Schreiben der Beihilfestelle Jan. 2009:
Sie verfügen über keine die Beihilfe ergänzenden Krankenversicherungsschutz.
Ab 1.1.2009 besteht auch für Versorgungsempfänger die Verpflichtung eine Krankenversicherung über den von der Beihilfe nicht gedeckten Teil ( Restkostenversicherung ) abzuschliessen.
Anspruch auf Beihilfe hat künftig nur, wer seinen Krankenversicherungsschutz nachweisen kann.
Nun habe ich z.Zt. keinen Krankenversicherungsschutz, ( ehem. freiwillige Krankenversicherung ) seit 2007 keinen, da ich die Kosten nicht tragen konnte.
Abgerechnet wurde über die Beihilfe, den Rest bezahlte ich allein - meist in Raten.
Die KKs ( AOK ) teilte mir mit, eine solche Versicherung
( Restkostenversicherung) gäbe es nicht - wirklich nicht - kenne etliche öffentl. Bedienstete, die eine solche Konstellation haben.
Gibt es die heute wirklich nicht mehr- wegen der Krankenkassenversicherungspflicht- oder will die AOK mir diese Möglichkeit einfach nicht mehr anbieten.
Die verbleibenden 40 - 50 %, die nicht von der Beihilfe gedeckt werden, könnte ich finanz. tragen.
Wie sonst kommt die Beihilfestelle dazu, mir in Ihrem Schreiben mitzuteilen, dass es diese Möglichkeit gibt.
Gibt es einen Paragrafen, der die Kassen verpflichtet, diese Möglichkeit anzubieten, es nur nicht tun, weil finanziell unwirtschaftlich?
Bitte helft mir weiter.
Danke für Eure Hilfe.
LG
Lore