Hallo,
hab mit einem Kreditvertrag eine Restkreditversicherung abgeschlossen: Kredit ca. 30.000 Euro über 7 Jahre, knapp 1.000 Euro Restkreditversicherung.
Nun hab ich nach 1 Jahr den Kredit vorzeitig abgelöst und die Restkreditversicherung gekündigt. In den Versicherungsbedingungen steht nur, dass in diesem Fall ein eventuelles Guthaben nach „versicherungsmathematischen Berechnungen“ berechnet und erstattet wird.
Hab jetzt einiges ergoogelt aber keine Berechnungsmethode gefunden. Wie kann ich prüfen, wieviel ich zurück erhalte bzw. ob der erstattete Betrag korrekt ist?
Gruß
Hendryk
Hallo,
hab mit einem Kreditvertrag eine Restkreditversicherung
abgeschlossen: Kredit ca. 30.000 Euro über 7 Jahre, knapp
1.000 Euro Restkreditversicherung.
Ziemlich viel. Besser wäre eine separate Absicherung gewesen und auf die gekoppelte RKV zu verzichten.
Nun hab ich nach 1 Jahr den Kredit vorzeitig abgelöst und die
Restkreditversicherung gekündigt. In den
Versicherungsbedingungen steht nur, dass in diesem Fall ein
eventuelles Guthaben nach „versicherungsmathematischen
Berechnungen“ berechnet und erstattet wird.
Hab jetzt einiges ergoogelt aber keine Berechnungsmethode
gefunden. Wie kann ich prüfen, wieviel ich zurück erhalte bzw.
ob der erstattete Betrag korrekt ist?
Da sollte man sich an den Versicherungemathematiker wenden. Wir wissen doch nicht, wieviel du überhaupt zurückbekommen hast, geschweige denn wie es errechnet wurde.
Im Zweifelsfall ans BAFIN oder an der Ombudsmann wenden und Einspruch einlegen.
Gruß
Hendryk
Grüsse
A.
Hallo,
hab mit einem Kreditvertrag eine Restkreditversicherung
abgeschlossen: Kredit ca. 30.000 Euro über 7 Jahre, knapp
1.000 Euro Restkreditversicherung.
Ziemlich viel. Besser wäre eine separate Absicherung gewesen
und auf die gekoppelte RKV zu verzichten.
Nun hab ich nach 1 Jahr den Kredit vorzeitig abgelöst und die
Restkreditversicherung gekündigt. In den
Versicherungsbedingungen steht nur, dass in diesem Fall ein
eventuelles Guthaben nach „versicherungsmathematischen
Berechnungen“ berechnet und erstattet wird.
Hab jetzt einiges ergoogelt aber keine Berechnungsmethode
gefunden. Wie kann ich prüfen, wieviel ich zurück erhalte bzw.
ob der erstattete Betrag korrekt ist?
Da sollte man sich an den Versicherungemathematiker wenden.
Wir wissen doch nicht, wieviel du überhaupt zurückbekommen
hast, geschweige denn wie es errechnet wurde.
Genau deswegen hab ich ja gefragt, ich weiß auch noch nicht wieviel ich zurückbekomme, würde es aber ganz gern vorher mal errechnen,u.a. um es später mit deren Berechnung vergleichen zu können.
Meine Frage war ja im wesentlichen „wie kann ich prüfen wieviel ich zurückerhalte“. Also ob es da eine Formel gibt, wie z.B.: RKV für 7 Jahre = 1000 Euro, davon Abschlusskosten (also definitiv weg) 300, der Rest verteilt sich auf 7 Jahre, nur 1 Jahr in Anspruch genommen also 1000-300-100=600€ Rückerstattung. Wäre jetzt mein Ansatz, vermutlich sind die Abschlusskosten unterschiedlich bei den Gesellschaften aber vielleicht kennt sich ja hier einer aus und kennt eine allgemeine Regel…
Trotzdem danke für deine Antwort.
Im Zweifelsfall ans BAFIN oder an der Ombudsmann wenden und
Einspruch einlegen.
Gruß
Hendryk
Grüsse
A.
Hallo!
Nachprüfen geht gar nicht, außer man ist Versicherungsmathematiker und hat die Sterbetafel des Versicherers und andere statistische Ausfallquoten zur Hand.
Die Restkreditversicherung sichert i.d.R. auch Arbeitslosigkeit und Krankheit, etc. ab. Daher sind die auch so teuer (relativ gesehen).
Ein Vergleich bei Abschluss einer Restkreditversicherung kann (wie mein Vorgänger schon sagte) zwar einiges an Kosten sparen, aber die Entscheidungen der Banken sind eben sehr oft daran gebunden, weil die Bank eben an der Marge des Kredits nicht mehr viel verdient und Einnahmen über solche Restkreditversicherungen (Provision) in die Kreditentscheidung einfliessen lässt.
Solche Koppelprodukte sind zwar nicht erlaubt (Kredit gegen Versicherung) aber Usus.
Tipp: Frag schriftlich bei der Versicherung an, wie sie die Rückvergütung berechnet haben. Bei Unstimmigkeiten ans BAFIN wenden (wie mein Vorgänger schon sagte).
Aber mach Dir keine Hoffnungen!
VG
Melanie