Restkreditversicherung

Hallo ihr Lieben!

Es wurde eine Restkreditversicherung abgeschlossen. Der Kredit wurde wegen erneutem Zahlungsverzug gekündigt. Versuch die Restkreitversicherung zu kündigen. Nicht möglich - keiner kann helfen. Heute gesagt Versicherung wurde vom Kreditunternehmen gekündigt. Nun wurde der Betrag (3343 €) weder zurück erstattet, noch gutgeschrieben.

Die Versicherungssumme wurde damals in den Kredit verrechnet.

Kein Geld. Keine Versicherung. Keine Ansprüche???

Liebe Grüße

Hallo,

zunächst mal, aus welchem Grund sollte den die Versicherung einspringen? Was steht in den Versicherungsbedingungen?

Gruß
Tina

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

zunächst mal, aus welchem Grund sollte den die Versicherung
einspringen? Was steht in den Versicherungsbedingungen?

Gruß
Tina

Versicherung soll nicht einspringen. In den Vertragsbedingungen steht nicht viel. Arbeitsunfähigkeit und bei Tod. Allerdings wie gesagt von Bank gekündigt ohne das wir davon wussten, und die Summe die ausgezahlt wurde- weg!

Nochmal Hallo,

die Restkreditversicherung ist ja zur Absicherung des Kredites da und wird, bei Eintreten des Versicherungsfalls an die Bank ausbezahlt. An den Schuldner wird, wenn ich jetzt richtig informiert bin, in keinem Fall ausgezahlt.

Gruß
Tina

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Arbeitsunfähigkeit und bei Tod.
Allerdings wie gesagt von Bank gekündigt ohne das wir
davon wussten,

Warum auch nicht? Was sollte denn versichert werden, wenn der Kredit gekündigt ist?

und die Summe die ausgezahlt wurde- weg!

Welche Summe? Wer ist denn gestorben oder arbeitsunfähig?

Gruß
loderunner

Hallo,

Versicherung soll nicht einspringen. In den
Vertragsbedingungen steht nicht viel. Arbeitsunfähigkeit und
bei Tod. Allerdings wie gesagt von Bank gekündigt ohne das wir
davon wussten, und die Summe die ausgezahlt wurde- weg!

Ich verstehe nicht ganz, das Geld (der Kredit) wurde nie ausbezahlt??
Oder von welcher Summe redest Du?

Grüße
Jasmin

Kein Geld. Keine Versicherung. Keine Ansprüche???

Ohne detaillierte Kenntnis der Vertragsunterlagen ist hier keine Aussage möglich. Eine Rechtsberatung wäre sinnvoll, also zum Anwalt oder der Verbraucherzentrale.

Hallo Diana

Hallo ihr Lieben!

Nun wurde der Betrag (3343 €) weder zurück

erstattet, noch gutgeschrieben.

Hier bringst du was durcheinander: Der Betrag ist der Beitrag für die Versicherung für die gesamte Laufzeit den du hättest bezahlen müssen.

Die Versicherungssumme wurde damals in den Kredit verrechnet.

KV gekündigt, RSV gekündigt = nix irgendwelche Auszahlung oder Verrechnung, sollte nun noch ne Restforderung für den Kredit bestehen ist diese um die Beiträge für die RSV niedriger

Kein Geld. Keine Versicherung. Keine Ansprüche???

so wie oben beschrieben wird ein Schuh draus ,)

Liebe Grüße

LG
Der Mikesch

Hallo,

sollte nun noch ne Restforderung für den Kredit
bestehen ist diese um die Beiträge für die RSV niedriger

Wieso das denn? Das Geld für die Versicherung ist futsch, das Risiko wurde doch von der Versicherung getragen!
Gruß
loderunner (ianal)

Guten Abend! Danke für die zahlreichen Antworten, da viele nicht verstehen was ich meine und um weitere Informationen bitten… Hier:

Kredit Berechnung:

Nettokreditbetrag: 16.994,00 EUR
EINMALBEITRAG RKV: 3.343,71 EUR
Darlehensbetrag: 20.337,71 EUR
Laufzeit 84 Monate
Bearbeitungsgebühr: 610,13 EUr
Zinsen: 10.040,98 EUR

Gesamt: 30.988,82 EUR

Monatsrate 369 EUR

So, 2 Jahre bezahlt, Kredit gekündigt, immer noch Forderung von 18.234,54 EUR plus anfallende Zinsen.

Restkreditversicherung:

Risikoversicherung auf den Todesfall mit fallender Versicherungssumme und auf den Arbeitsunfähigkeitsfall bei der … Lebensversicherung AG für den 1. und 2. Kreditnehmer.

Der Kreditnehmer ist damit einverstanden, dass die Bank als Versicherungsnehmer für ihn als Beitragsschuldner eine RKV für seine Person abschließt und das Leistungen hinaus an die Bank gezahlt werden. Unwiderruflich bezugsberechtigt ist die Bank mit der Maßgabe, diejenigen Beträge, die nach Verrechnung ihrer Forderung noch vorhanden sind, zugunsten des Kontos der versicherten Person, bzw. deren Rechtsnachfolger zu verwenden.

Anfangs-Versicherungssumme = Gesamtbetrag
Beginn der Versicherung = Tag der Auszahlung
Versicherungsdauer = Kredit - Laufzeit
Einmal - Beitrag = siehe Kredit Berechnung

Sonst steht nur noch der Leidtungsausschluss und die Einwilligung behandelnde Ärzte etc. befragen zu dürfen.