Hallo www’ler!
Angenommen Arbeitnehmer D kündigt zum 30.09.11 sein Arbeitsverhältnis. (Einvernehmlich, daher keine Kündigungsfrist)
Folgende Fragen:
-
Steht ihm noch anteiliges Weihnachtsgeld zu?
(Beschäftigt seit 01.02.11)
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Im August wurde eine rückwirkende Gehaltserhöhung ab dem 01.07.11 im Gespräch mit Betriebsrat & Personalabteilung vereinbart (nur noch nicht die genaue höhe). Besteht hierauf noch Anspruch auf die Auszahlung?
Grüße
ET
Hallo www’ler!
Hallo,
Angenommen Arbeitnehmer D kündigt zum 30.09.11 sein
Arbeitsverhältnis. (Einvernehmlich, daher keine
Kündigungsfrist)
Folgende Fragen:
- Steht ihm noch anteiliges Weihnachtsgeld zu?
(Beschäftigt seit 01.02.11)
Kommt auf die konkrete Regelung an. Tendenziell gibt es aber weit überwiegend Stichtagsregelungen in den entsprechenden Vereinbarungen, die hier wohl eher nicht erfüllt wären.
- Im August wurde eine rückwirkende Gehaltserhöhung ab dem
01.07.11 im Gespräch mit Betriebsrat & Personalabteilung
vereinbart (nur noch nicht die genaue höhe). Besteht hierauf
noch Anspruch auf die Auszahlung?
Grundsätzlich ja, soweit im Rahmen der Beendigung nix anderes vereinbart wurde. Allerdings trägt der AN erst mal die Darlegungs- und Beweislast. Der Anspruch müßte ja nicht der dem Grunde nach geltend gemacht sondern auch beziffert werden.
Grüße
ET
&Tschüß
Wolfgang