Hallo,
nehmen wir an, es gäbe so eine Situation:
Eine Frau mietet eine Privatwohnung in einem Zweifamilienhaus. Die Vermieter wohnen im selben Haus oben, sie bewohnt die Erdgeschoßwohnung.
Als die Mieterin die Wohnung im November 2008 nur angesehen hat, hat sie sofort gefragt, ob sie eine Katze halten darf und hatte eine ausdrückliche Erlaubnis der Vermieter bekommen. Später wurde es auch im Mietvertrag unter „Sonstige Vereinbarungen“ fest gehalten.
Nun hat sie sich einen Kater geholt. Natürlich, muss sie seine Toilette ständig säubern und Katzenstreu wechseln. Hier fing es an. Als sie zum ersten Mal Katzenstreu (gut in eine duftsichere Plastiktüte verpackt) in die Restmülltonne weggeworfen hat, haben die Vermieter es wieder rausgeholt und vor ihrer Tür gestellt. Sie meinten, die Katzenstreu gehöre nicht in die Tonne, weil die stinkt, nimmt viel Platz und überhaupt… Sie bestehen darauf, dass die Mieterin die Streu in die freie Natur wegwirft oder sonst irgendwohin wegbringt, nur nicht in ihre Mülltonne. Hier muss man erklären, dass die Mieterin und die Vermieter gemeinsam eine Restmülltonne benutzen. Bis die Mieterin sich den Kater geholt hat, hatten die beiden Parteien damit kein Problem gehabt. Die Mieterin wohnt alleine und produziert nicht so viel Müll. Von Anfang an hatte sie nach ihrer eigenen Restmülltonne gefragt und die Vermieter meinten, sie brauche keine, damit sie keine Mehrkosten kriegt. Jetzt ist es zu einem richtigen Problem geworden. Katzenstreu wird immer wieder von der Vermieterin aus der Mülltonne rausgeholt und vor der Terrassentür der Mieterin gestellt. Die Katzestreu in die freie Natur wegzuwerfen ist eine Umweltverschmutzung und die Mieterin wird so was nie tun. Das hat sie auch zu ihren Vermieter gesagt. Sie wollte dann eine eigene Tonne beantragen und hat den Abfallwirtschafts-Zweckverband angeschrieben. Die Antwort lautete:
„…gem. § 1 Abs. 2 unserer Gebührensatzung vom 18.11.2008 die Grundstückseigentümer im Kreisgebiet gebührenpflichtig sind. /…/ Abfallbehälter dürfen dementsprechend auch nur die Grundstückseigentümer beim AZV an- und abmelden“
Die Vermieter wollen aber nichts darüber wissen und hören. Eine separate Tonne für die Mieterin wollen sie nicht beantragen. Die Vermieterin schreit die Mieterin ständig an, beleidigt sie mit solchen Worten wie: „Du machst hier nur Schei…!“ und treibt sie in Wahnsinn. Nach solchen „Gesprächen“ muss sie sogar Beruhigungsmittel nehmen. Der Müll ist nicht das einzige Problem, eigentlich wird die Mieterin ständig von Vermietrn schikaniert, aber das ist eine ganz andere Geschichte. Nun ist die Frage: WAS SOLL DIE MIETERIN TUN??? soll sie in diesem Fall zu einem Anwalt gehen? Da weg zu ziehen kommt nicht in Frage. Sie wohnt dort nur 7 Monate lang, hat für den Umzug, Renovierung und passende Ausstattung um die 3000 EURO ausgegeben plus 6500 EURO für die „maßgeschnittene“ Einbauküche. Wenn sie da weg zieht, werden ihr die Kosten von Vermieter erstattet? Eigentlich, die Wohnung selbst ist sehr gut und die Lage gefällt ihr, nur die Vermieter….
Ich bedanke mich im Voraus für jede Antwort.