Restmüllentsorgung 2. Tonne wegen Gewerbebetrieb

Hallo,

ich habe seit 5 Jahren einen Gewerbebetrieb („Kleingewerbe“ im Bereich Ingenieursleistungen) im eigenen Haus in Rheinland-Pfalz angemeldet. Vor kurzem erhielt ich die Aufforderung von der Kreisverwaltung Angaben zu machen welche Restmülltonnengröße ich zur Entsorgung gewerblicher Siedlungsabfälle gem. Abfallwirtschaftssatzung benötige. Da 4 Leerungen der Restmülltonne im Jahr in der Gebühr enthalten sind (weitere Leerungen kosten mehr) und ich in den vergangenen 5 Jahren 0-1 Leerung (trotz Gewerbe) gebraucht habe, habe ich nach § 3 Abs. 7 Gewerbeabfallverodnung die Entsorgung in der regulären Restmülltonne beantragt. dies wurde abgelehnt und mir eine 2. Tonne hingestellt - völlig sinnfrei, denn nicht einmal mit der regulären Haushaltstonne benötige ich annähernd die in den gebühren enthaltenen Leerungen! Zahlen soll ich dennoch! Ist dies zulässig, da die Gewerbeabfallverordnung doch Bundesrecht ist?

Vielen Dank für Antworten.
Feivel

Abfallentsorgung ist Kommunensache. Da hat leider jede ihr eigenes Süppchen. Hausmüll oder hausmüllähnliche Abfälle sind andiensungspflichtig und eben dieser entsorgungspflichtigen Körperschaft zu überlassen.
Dies wird auch idR in allen Fällen so gehandhabt.
Wir haben nämlich auch eine und sind sogar Enstsorgungsfachbetrieb.

Hallo,
ich hatte zwei Geschäftsstellen. Eine in Baden-Württemberg und eine in der Pfalz. (Finanzdienstleistungen)
In BW hatte ich meine private Rest-Müll-Tonne und grüne Tonne (Papier).
Eine weitere, gewerbliche hatte ich nicht gebraucht.
In RP kam gleich nach der Gewerbeanmeldung/Betriebseröffnung für das Ladengeschäft/Büro jeweils eine graue (Restmüll), grüne (Papier) und braune (Bio) Tonne. Das Landratsamt nahm nur die braune wieder zurück, weil die einsehen mussten, das bei mir keine Lebensmittelabfälle anfallen.
Die anderen beiden musste ich behalten und natürlich auch für nichts bezahlen. Denn für Papier hatte ich eine Firma, die mit einem speziellen (Metall) Behälter das Papier (Dokumente, Datenblätter, Korrespondenz usw. entsorgte. Die grüne Tonne blieb immer leer.
Ich denke, da musst Du durch.

So ist es!

Richtig! Hausmüll ist Körperschaftssache, aber dennoch gibt es auf Bundesebene die Gewerbeabfallverordnung, die unter dem genannten Paragraphen eine Entsorgung geringer Siedlungsabfälle in eben diesem Hausmüll (Restmüll) zulässt. Hier kann doch kein Bundesgesetz außer Acht gelassen werden?

Die einzige Möglichkeit ist entweder das kleinste Gefäß oder den längsten Abholturnus zu bekommen. Manchmal gibt es auch Säcke, die oft abgelegene Einöden bekommen.

„Soweit Erzeugern und Besitzern eine Verwertung ihrer gewerblichen Siedlungsabfälle aufgrund deren
geringer Menge wirtschaftlich nicht zumutbar ist, können sie diese mit den bei ihnen angefallenen Abfällen aus
privaten Haushaltungen gemeinsam erfassen und dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassen.“ (zit. § 7 Abs. 3 Gewerbeabfallverodnung)

Ich bekomme ja nicht mal dioe Private Tonne annähernd voll, was durch die Leerungen ja belegt ist. Oben genanntes Bundesgesetz muss doch hier Anwendung finden!

Hallo Feivel007,

ich würde versuchen rauszufinden, was mit der Formulierung „wirtschaftlich nicht zumutbar“ gemeint ist. Wenn man dazu Gerichtsurteile findet (Amts-, Land- oder Oberlandesgericht), dann kann man damit ggf. argumentieren.

Wenn man Pech hat, würde nur eine drohende Insolvenz als Grund greifen.

Gruß
RHW