Restposten /Insolvenzware kaufen und Weiterverkauf

Guten Tag…

ich bin bereits Gewerbetreibender im Bereich Dienstleistungen/Verkauf und möchte noch etwas mehr machen, da sich der Bereich in dem ich arbeite ein wenig rückläufig entwickelt, dem Internet sei Dank :smile:

Ich schaue schon seit einiger Zeit nach Restposten oder Insolvenzware, kleine Mengen und Summen, wo ich Potenzial sehe, diese gewinnbringend zu verkaufen, um.

Es geht hier u.a. um Spielzeug und Kleidung.

Meine Fragen sind eher leichterer Natur.

  1. Muss ich auf das, was ich dann verkaufe, Garantie geben? Gehen wir mal von „Lego“ oder „LEE Jeans Hosen“ als Beispiele aus.

  2. Was ist steuerlich zu beachten? Ich werde das natürlich mit meinem Steuerberater besprechen, evtl. kann ja einer schonmal was dazu sagen.

  3. Rechtliche Probleme wie Markenrechte o.ä. würde ich auf den ersten Blick und nach ersten Recherchen nicht sehen. Übersehe ich hier was?

Über konstruktive Hilfe würde ich mich freuen und danke schonmal im Voraus.

Gruß

Hallo,

Ich schaue schon seit einiger Zeit nach Restposten oder
Insolvenzware, kleine Mengen und Summen, wo ich Potenzial
sehe, diese gewinnbringend zu verkaufen, um.

da bist Du nicht der einzige. Das Internet hat sich sehr gut als Vertriebsweg etabliert, womit die Einkaufspreise deutlich gestiegen sein dürften.

Es geht hier u.a. um Spielzeug und Kleidung.

Meine Fragen sind eher leichterer Natur.

  1. Muss ich auf das, was ich dann verkaufe, Garantie geben?
    Gehen wir mal von „Lego“ oder „LEE Jeans Hosen“ als Beispiele
    aus.

Du musst in jedem Fall die Gewährleistung nach § 433 ff. BGB einräumen. Wird auf dem Produkt darauf hingewiesen, dass ein Dritter (z.B. der Hersteller) darüber hinaus eine Garantie einräumt, und kann dieser diese auf Grund einer Insolvenz nicht mehr leisten, müsste darauf hingewiesen werden. Das Problem ist, dass man idR. Gewährleistungsansprüche, die der Endverbraucher an einen stellt, seinerseits beim Vorlieferanten stellen kann. Dumm nur, wenn der insolvent ist.

Auf jeden Fall müsste man prüfen, ob die Ware wirklich neu ist. Ist sie das nicht, also entspricht sie nicht dem Zustand, den ein Kunde bei einem regulären Kauf erwarten würde, muss man darauf hinweisen.

Zudem sollte man einen gründlichen Blick in das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (http://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/) werfen, denn hier lauern reichlich Tretminen.

  1. Was ist steuerlich zu beachten? Ich werde das natürlich mit
    meinem Steuerberater besprechen, evtl. kann ja einer schonmal
    was dazu sagen.

Rein steuerlich ist es egal, ob die Ware aus dem regulären Handel oder einer Insolvenz stammt.

  1. Rechtliche Probleme wie Markenrechte o.ä. würde ich auf den
    ersten Blick und nach ersten Recherchen nicht sehen. Übersehe
    ich hier was?

Diese Probleme sehe ich durchaus. Markenrechte können dann verletzt werden, wenn die Ware vom Rechteinhaber nicht für den europäischen Wirtschaftsraum vorgesehen waren und von einem Dritten hierhin verbracht wurden.

http://de.wikipedia.org/wiki/Ersch%C3%B6pfungsgrundsatz

Alles in allem ein Gebiet, auf dem man viel falsch machen und sich schnell eine Abmahnung einfangen kann.

Gruß

S.J.

Danke für die ausführliche Hilfe…

Also sollte man auf jeden Fall nen Anwalt besuchen der sich auf Internetrecht / Markenrecht spezialisiert hat?

Danke

Also sollte man auf jeden Fall nen Anwalt besuchen der sich
auf Internetrecht / Markenrecht spezialisiert hat?

Auf jeden Fall…

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