Hallo zusammen
Ich habe ein Zweifamilien Haus erworben. In einer der Wohnungen wohne ich selbst die andere Wohnung ist noch an die selben Mieter vermietet die schon vor dem Erwerb dort wohnten.
Die Gasversorgung des Hauses läuft über den Mieter (fürs ganze Haus).
Nun wurde das gas abgestellt weil der Mieter mit Zahlungen beim Gasanbieter in Rückstand ist.
Jetzt möchte ich die Gasversorgung auf meinen Namen ändern lassen
Und nun zur frage:
Muss ich die Restschuld beim Gasanbieter übernehmen oder kann ich ohne Probleme eine neue Gasversorgung auf meinen Namen abschließen?
Danke im voraus
Gruß m.n.
Hallo
Ich würde mich als erstes mit den Gasversorger in Verbindung setzten. Da sie das Haus gekauft haben sind sie dann neuer Kunde,und der Gasversorger wird sich weiter an den Schuldner halten, aber ich denke eine Rechtsauskunft beim Anwalt wäre da angebrachter.Ein nicht ganz billiger Punkt könnte allerdings die Wiederinbetriebnahne der Anlage sein.Hierzu muß in den meisten Fällen ein Antrag eines Instalateurs gestellt werden.Der muß die Gasleitung abdrücken und auf den neusten Stand der Technik bringen.Auch hierzu kann der Gasversorger Auskunft geben.
MFG Detlef T.
Also …
Da der Mieter den Vertrag unterschrieben hat, haftet auch er für die ausständigen Schulden. In der Regel sollte es jedoch kein Problem für Sie sein, einen neuen Vertrag abzuschliessen.
Meine Empfehlung: Schliessen Sie den Vertrag auf jeden Fall bei einem neuen Anbieter ab! Wenn Sie den Vertrag des Mieters übernehmen, so würden Sie nähmlich auch dafür haften.
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Mit freundlichen Grüßen,
Andy Schmidt
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