Das Versandhaus Quelle GmbH gibt es ja nicht mehr. Was würde z.B. mit einer Restschuld aus dem Jahre 2006 passieren ? Verjährt wäre diese nicht, wenn man zwischendurch immer mal wieder Mahnungen eines Rechstanwaltes (2007), Manbescheide (2008) und Vollstreckungsbescheid (2008) und besuch des Gerichtsvollziehers (2009) hatte.
Nun aber meine eigentliche Frage : Wenn die Quelle GmbH nicht mehr existiert, wer würde denn das Geld überhaupt bekommen ? Verfallen solche Schulden dann nicht mit ?
Der Konkursverwalter der abzuwickelnden Quelle würde es einfordern und bekommen. Es gelangt so in die Abwicklungsmasse der Quelle,aus der offene Forderungen nach einem festen Plan und Rangfolge bezahlt werden(z.B. Sozialbeiträge und Steuern zuerst).
Möglicherweise hat der Verwalter auch offene Forderungen verkauft oder abgetreten,so daß nun andere Anspruch auf die Restzahlung aus einem alten Ratenkredit haben.
Da der Gerichtsvollzieher schon einmal da war,wird der sich schon wieder melden,wenn er einen neuen Vollstreckungsauftrag von dem Gläubiger erhält.
Von alleine kommt er m.E. nicht.
Quelle hat i.d.R. refinanziert, also Forderungen an Kunden an die Quelle-Bank oder andere Banken (intern)abgetreten und für die Bank dann aber dennoch die Raten eingefordert; übliche Vorgehensweisen.
Falls dies in Einzelfällen nicht geschehen ist, gegen diese Forderungen an die „Gläubiger“ über, da diese schon vor der Insolvenz von Q. entsprechende Sicherheiten vereinbart haben.
Aufgrund des Titels, der abgetreten oder verpfändet werden kann, verjährt diese Forderung frühestens nach 30 Jahren.