Guten Tag,
meine Frau und ich möchten eine Wohnung kaufen. Der Makler ist die „Sparkasse“ und ich habe mich mit dem Verkäufer über den Preis bereits geeinigt. Die Finanzierung steht auch (läuft ebenfalls über die Sparkasse). Heute ruft mich der Makler bezgl. eines Notartermins an um den Kaufvertrag abzuschließen. Jetzt fragt er mich am Telefon, ob ich die Restschulden vom Verkäufer übernehmen möchte, da ich einige hundert Euro Notarkosten sparen würde. Zuerst habe ich zugesagt. Jetzt nach längerem überlegen bin ich ein bisschen unsicher geworden.
Heisst das, wenn ich die Restschulden vom Verkäufer übernehme, dass ich damit seinen Kreditvertrag übernehme (mit seinen Zinsen) ??? Wie gefährlich ist das ??? Der Makler von der Sparkasse sagt auch, dass der Verkäufer seine eigene Finanzierung auch über die Sparkasse gemacht hat. Da ich nicht der große Experte bin, läuten beim Thema „Restschuld übernehmen“ die Alarmglocken. Zu Recht ???
hallo,
um welche höhe handelt es sich denn bei der restschuld?
leider stand davon nichts in der nachricht 
ich wäre da auch erstmal sehr vorsichtig.
wie sieht der kreditvertrag aus? laufzeit? rate? zinssatz?
bitte da ganz genau nachfragen und aufmerksam sein.
grüße
sandra
Hallo,
über die Höhe der Restschuld, Kreditvertrag,Laufzeit, Rate hat er erst einmal nichts gesagt. Da muss ich mich noch informieren.
Ist es grundsätzlich üblich die Restschuld vom Verkäufer zu übernehmen??
hallo,
also das er nichts über höhe und laufzeit gesagt hat, find ich nun sehr merkwürdig! das ist das wichtigste überhaupt!
die restschuld zu übernehmen ist theoretisch machbar, mindert dann den kaufpreis und somit tatsächlich die kosten, da diese immer vom kaufpreis gerechnet werden (also zb. 3% vom kaufpreis als gebühr XY) wenn der preis niedriger ist, ist demzufolge auch die gebühr niedriger.
aber bitte erstmal ganz genau die bedingungen und beträge abklären!
grüße
PS: steht deine finanzierung schon? die müsste dann ja auch überarbeitet werden…
Ich habe jetzt bei dem Makler mehr Infos bezgl. der Restschuld verlangt. Habe ihm aber auch gleich geschrieben, dass wenn ich bei der ganzen Sache irgendwelche finanziellen Nachteile habe, möchte das der Verkäufer seine Restschuld selbst klärt und die ganze Sache nicht durch irgendwelche Restschuldübernahme erledigt wird.
Die Finanzierung steht eigentlich schon fest. Der Makler (von der Sparkasse) sagte auch, dass der Verkäufer seine Finanzierung auch über die Sparkasse laufen hat. Meine Finanzierungs soll ebenfalls über die Sparkasse laufen.
Hallo.
Wenn es sich um die Übernahme der Grundschuldeintragung im Grundbuch handelt, dann ist das nicht weiter schlimm und spart tatsächlich Kosten, weil nicht neu eingetragen werden muss.
Eine Finanzierungsübernahme ist was anderes. Da muss man natürlich die Konditionen genau vergleichen und vorsichtig sein.
Gruß,
Thomas Brinkmann
sorry, not my buisiness.
Guten Tag,
meine Frau und ich möchten eine Wohnung kaufen. Der Makler ist
die „Sparkasse“ und ich habe mich mit dem Verkäufer über den
Preis bereits geeinigt. Die Finanzierung steht auch (läuft
ebenfalls über die Sparkasse). Heute ruft mich der Makler
bezgl. eines Notartermins an um den Kaufvertrag abzuschließen.
Jetzt fragt er mich am Telefon, ob ich die Restschulden vom
Verkäufer übernehmen möchte, da ich einige hundert Euro
Notarkosten sparen würde. Zuerst habe ich zugesagt. Jetzt nach
längerem überlegen bin ich ein bisschen unsicher geworden.
Heisst das, wenn ich die Restschulden vom Verkäufer übernehme,
dass ich damit seinen Kreditvertrag übernehme (mit seinen
Zinsen) ??? Wie gefährlich ist das ??? Der Makler von der
Sparkasse sagt auch, dass der Verkäufer seine eigene
Finanzierung auch über die Sparkasse gemacht hat. Da ich nicht
der große Experte bin, läuten beim Thema „Restschuld
übernehmen“ die Alarmglocken. Zu Recht ???
Hallo,
habe heute den Kaufvertrag bekommen. Es geht nicht um irgendeine Finanzierungsübernahme.
Folgendes steht im Vertrag:
"Die in Abt. III lfd Nr. 1 und 2 der Grundbücher eingetragenen Grundpfandrechte werden dinglich übernommen. Für die Zahlung der den Rechten Abt. III ltd. Nr. 1 und 2 eingetragenen Grundpfandrechten zugrundeliegenden Schuldverpflichtungen übernehmen die Käufer als Gesamtschuldner die persönliche Haftung, aus der sie ohne vorherige Zwangsvollstreckung in das belastete Pfandobjekt in Anspruch genommen werden…
Schlußbestimmungen:
Die Vertragsschließenden wurden darauf hingewiesen, dass das Eigentum an den Kaufobjekten noch nicht durch diesen Vertrag übergeht, sondern dass dazu die Eigentumsumschreibungen in den Grundbüchern erforderlich sind, die erst erfolgen können, wenn
- die Haftungsfreistellungserklärung der eingetragenen Grundpfandrechtsgläubigerin sowie
- dei Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes vorliegen"…
Heisst das mit der „Haftungsfreistellungserklärung der eingetragenen Grundpfandrechtsgläubigerin…“
das ich für überhaupt nichts hafte, was mir im Grundbuch hinterlassen wurde? Oder soll ich vom Verkäufer die Löschung des Grundbucheintrages verlangen"? Danke
Danke
Hallo,
habe heute den Kaufvertrag bekommen. Es geht nicht um irgendeine Finanzierungsübernahme.
Folgendes steht im Vertrag:
"Die in Abt. III lfd Nr. 1 und 2 der Grundbücher eingetragenen Grundpfandrechte werden dinglich übernommen. Für die Zahlung der den Rechten Abt. III ltd. Nr. 1 und 2 eingetragenen Grundpfandrechten zugrundeliegenden Schuldverpflichtungen übernehmen die Käufer als Gesamtschuldner die persönliche Haftung, aus der sie ohne vorherige Zwangsvollstreckung in das belastete Pfandobjekt in Anspruch genommen werden…
Schlußbestimmungen:
Die Vertragsschließenden wurden darauf hingewiesen, dass das Eigentum an den Kaufobjekten noch nicht durch diesen Vertrag übergeht, sondern dass dazu die Eigentumsumschreibungen in den Grundbüchern erforderlich sind, die erst erfolgen können, wenn
- die Haftungsfreistellungserklärung der eingetragenen Grundpfandrechtsgläubigerin sowie
- dei Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes vorliegen"…
Heisst das mit der „Haftungsfreistellungserklärung der eingetragenen Grundpfandrechtsgläubigerin…“
das ich für überhaupt nichts hafte, was mir im Grundbuch hinterlassen wurde? Oder soll ich vom Verkäufer die Löschung des Grundbucheintrages verlangen"? Danke
Danke
Die Haftungsfreistellung der Grundpfandrechtsgläubigerin bezieht sich hier auf den Verkäufer. Dazu müssen die zugrundeliegenden Schuldverpflichtungen, also Darlehn, entweder vom Verkäufer (z.B. durch Abtretung des Kaufpreises)abgelöst oder vom Käufer übernommen werden.
Dann können Sie die eingetragene Grundschuld für Ihre eigenen Darlehn (oder eben die übernommenen) verwenden und brauchen keine neue Eintragung vornehmen.
Ich weise darauf hin, dass es sich bei meinen Aussagen nicht um eine juristische Beratung handelt, sondern meine Meinung aus meiner Erfahrung heraus. Ich bin kein Rechtsanwalt oder Notar. Für eine absolute Rechtssicherheit bitte einen Notar befragen.
Thomas Brinkmann