Restschuldbefreiung nicht beantragt - was tun?

Guten Abend,

im August 2010 wurde mein Privatinsolvenzverfahren eröffnet und im Dez 2011 nach vollzogener Schlußverteilung aufgehoben. Ich bin mit einem kleinen Dienstleistungsbetrieb selbstständig, 2 Angestellte. Er wirft soviel ab, das ich leben kann, keine Reichtümer.

Gestern bekam ich ein Schreiben vom Finanzamt mit Forderungen von über 20000 Euro, Lohn- und Umsatzsteuer von 2009 und 2010. Im Telefonat mit dem Bearbeiter teilte mir dieser mit, das ich ja keine Restschuldbefreiung beantragt hätte und er nun die offenen Forderungen, die das Finanzamt durch die Aufteilung nicht bekommen hat, samt Säumniszuschlägen einfordert. Sollte ich nicht innerhalb 2 Wochen zahlen. wird er ein Gewerbeunterlassungsverfahren gegen mich einleiten und mir mein Geschäft zumachen.
Mein Insolvenzverwalter sagte mir kurz danach dann, das das so richtig wäre, ich hätte ja keinen Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt und er hätte mich darauf hingewiesen. Für ihn wäre der Fall jetzt abgeschlossen.

Ich hätte mich wohl nicht auf ihn verlassen dürfen, das weiß ich jetzt auch. Aber ich bin doch kein Jurist und habe mich bei allen Sachen in dieser Angelegenheit auf ihn verlassen.

Was kann ich jetzt tun? Kann mir jemend helfen?
Vielen Dank fürs Lesen und Helfen!

Hallo,

in diesem Fall kann ich leider keine Auskunft geben.
Ein Rat: einen Fachanwalt einschalten.

MfG
Lucy

Hallo und guten Tag,

Ihre Schilderung ist für mich recht suspekt. Warum macht man ein Insolvenzverfahren, wenn keine Restschuldbefreiung folgt?

Ist es überhaupt gar nicht zu einer Insolvenz gekommen? Wenn es sich um betriebliche Schulden handelt, wäre auch ein Regelinsolvenzverfahren zu absolvieren.

Richtig ist, wenn erst jetzt der Bescheid des Finanzamtes ergeht, dass es sich hierbei um NEUschulden handelt, die eine vergangene Insolvenz nicht berühren.

Natürlich kann es sein, dass sie an einen unseriösen Rechtsanwalt geraten sind, der lediglich für sich den schnellen EURO in die Tasche rollen ließ … …

Sie haben die Möglichleit sich bei einer Öffentlichen Schuldnerberatungsstelle (Caritas, Diakonie, Gemeinde) noch einmal beraten zu lassen.

Recht gut ist auch dieses Forum:

http://www.forum-schuldnerberatung.de/

Bitte weiterklicken in das entsprechende Forum und dort die Frage stellen.
Natürlich ersetzt dies keine fundierte fachliche Aussage eines Jemanden, der die Grundlagen nach Aktenlage kennt und so einschätzen kann.

Mit freundlichem Gruß

Hallo Sonja,

…da sehe ich leider keine Möglichkeit. las Dir bitte von Deinem InsoVerwalter eine für ALLE Parteien möglichen Weg aufzeichnen.

Viel Glück
Knauffi

Schulden, die nicht beim Insovenzverfahren angegeben wurden, sind nicht Teil des Verfahrens. Insofern gilt hier nicht die Regel des Insolvenzverfahrens.
Ich kann Ihnen nur Raten, am besten mit Hilfe eines Steuerberaters, zu versuchen, mit dem Finanzamt eine Zahlungsvereinbahrung zu treffen, die Sie in der Lage sind, einzuhalten. Gegen den IV anzugenge wird schwer. WEnn Sie nicht beweisen können ( Kopie Schriftverkehr. z.B.) dass Sie auf mögliche Steuerschulden hingewiessen haben, ahben Sie keine Möglichkeit.

Hallo,

versuch Dein Glück noch mal in dem kostenlosen Forum:
Pleite-was-nun. Dort kann man Dir viell. helfen.

MfG
Maria

Das tut mir wirklich leid für Dich.Ich finde das Dein Insolvenzberater nicht wirklich korrekt für Dich gearbeitet hat.Bitte wende Dich doch einmal an Deinen zuständigen Rechtspfleger beim Amtsgericht.