Restschuldbefreiung trotz Studium

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe ein großes Problem und hoffe, dass Sie mir weiterhelfen können.

Leider habe ich vor 2 Jahren einen riesen Fehler begangen und für meine Mutter in einem Umschuldungskredit gebürgt.
Zu dem damaligen Zeitpunkt war es meienr Mutter möglich die monatlichen Raten von 566 Euro zu begleichen.
Ich selber habe meinen Job letztes Jahr verloren und mich dann mit einem Studium angefangen.
Jetzt ist es leider so, dass sich die finanzielle Situation von meiner Mutter immer weiter verschlechtert.
Derzeit hängt meine Mutter mit einer Rate hinterher.

Nun steht meine Mutter kurz vor der Kontopfändung durch das Finanzamt. Sollte dies geschehen, kommt der Gläubiger auf mich zu. Da ich allerdings BafÖG und Halbwaisenrente erhalten kann ich diese Rate einfach nicht begleichen.

Meine Frage ist jetzt folgende: Kann mir die Restschuldbefreiung durch mein Studium verwehrt werden??
Oder werde ich mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens gezwungen sein, mein Studium abzubrechen um Arbeiten zu gehen??

Vielen Dank bereits im Vorraus,

Lerana1987

Hallo Lerana (Schööööner Name!!),

so groß ist das Problem nun auch wieder nicht!!

1.) Die Restschuldbefreiung hat NICHTS mit dem Studium zu tun.Zunächst muß ja ertmal ein PI eröffnet werden.
Da dieser Termin ja dann in der Zukunft liegt, bist Du schon im 3. oder 4. Semester.

2.)Werf mal einen Blick in § 295 Inso-
hier insbesondere die Nr 1.
Bei Beantragung der PI wird das InsoGericht sehr genau prüfen, ob Du wegen dem Studium Deinen Job aufgegeben hast oder Du Deinen Job „verloren“ hast.
Nach dem Jobverlust hast Du (davon gehe ich aus) keine Sozialleistungen (AlgI/AlgII) in Anspruch genommen, sondern Dich für ein Studium entschieden. Zu dieser Zeit war ja gar nicht abzusehen, dass Du eventuell in einer PI landest. Wenn Du dann noch ausreichend begründest, dass Du durch Dein erfolgreiches Studium bessere Berufsaussichten hast/haben wirsd, hat sicherlich aus das Gericht nichts dagegen einzuwenden.

Gruss
Knauffi

Vielen vielen Dank für die schnelle Antwort Knauffi.

Ich kenne mich zwar etwas in der InsO aus, allerdings habe ich so Sachen nicht im Rahmen meiner Ausbildung gelernt.

Sie haben mir wahnsinnig weiter geholfen und mir ist ein riesen Stein vom Herzen gefallen.

Jetzt kann ich das ganze Thema etwas entspannter angehen.

Gruß
Lerana

…gern geschehen:smile:))

Knauffi

Hallo,

leider bin ich keine Expertin auf diesem Gebiet, aber kostenlos Hilfe findest Du unter: pleite-was-nun.info! Viel Glück!

LG
Maria

Vorraussetzung ist, das Sie sich bemühen, dieses durch Arbeit die Forderungen zu begleichen. Da ich nicht weiss, wie alt Sie sind, gebe ich Ihnen eine 2- geteilte Antwort:
wenn Sie noch keinen Berufsabschluss haben oder einen Berufsabschluss, der absehbar oder in naher Zukunft nicht dazu führt, das Sie notwendige Qualifikationen zur Ergreifen eines Berufes haben, so siht es gut aus für Sie.
Wenn Sie eine Studium absolvieren oder aufgrund Ihres alters es nicht absehbar ist, das dieses zu einen Job mit ausreichenden Einkommen führt, wird es so sein, das
Sie das Studium wohl nicht beenden können, ohne Ihre Restschuldbefreiung zu verlieren ( Kommt immer auf die Sichtweise des Gerichts an)