Restschuldversicherung

Hi@all!

Person A bekommt von seiner Hausbank die kurzzeitige Erhöhung des Dispokredits nur in Verbindung einer Restschuldversicherung. Dispo könnte jederzeit wieder runtergeschraubt werden. Restschuld jedoch auf die Dauer, die ein Soll auf dem Konto ist. Frühestens dann könnte Sie wieder gekündigt werden.

Was fällt euch dazu noch an Besonderheiten ein?
Auf was müsste man achten?
Was könnte sowas kosten? Hab mal was von 55 Euro/Jahr gelesen?
Ist das sinnvoll, oder Schmu und Geldmacherei der Bank? Abgesehen davon, dass die Person evtl. eine BU-Rente o.ä. schon hätte.

Dank im Voraus!
cyberbenni

Hi@all!

Person A bekommt von seiner Hausbank die kurzzeitige Erhöhung
des Dispokredits nur in Verbindung einer
Restschuldversicherung. Dispo könnte jederzeit wieder
runtergeschraubt werden. Restschuld jedoch auf die Dauer, die
ein Soll auf dem Konto ist. Frühestens dann könnte Sie wieder
gekündigt werden.

Was fällt euch dazu noch an Besonderheiten ein?

Die Bank verdient am Vermitteln der Versicherung, die für einen Schuldner völlig unnötig ist.

Die Bank verdient am Vermitteln der Versicherung, die für
einen Schuldner völlig unnötig ist.

Die Bank kann und darf Bedingungen für die Gewährung eines Kredites stellen. Wenn dem Kunden die Bedingungen nicht gefallen, kann er sich eine andere Bank suchen.

Hallo,

Die Bank verdient am Vermitteln der Versicherung, die für
einen Schuldner völlig unnötig ist.

Die Bank kann und darf Bedingungen für die Gewährung eines
Kredites stellen. Wenn dem Kunden die Bedingungen nicht
gefallen, kann er sich eine andere Bank suchen.

ich meine mich zu erinnern, dass die Kosten gemäß eines neune Urteils vom BGH(?) in die Kreditkosten (Zinsen) hineingerechnet werden müssen, weil es nicht sein kann, das Risiko des Kredites statt vom Kreditgeber einfach vom Schuldner tragen zu lassen. Das sei schließlich die ureigenste Aufgabe einer Bank.
Aber: das habe ich nur am Rande mitbekommen, da ich keine Schulden habe und mich deshalb nicht dafür interessiere. Google könnte helfen. Oder einer der Spezialisten im Brett ‚Finanzen und Börse‘?
Gruß
loderunner

ich meine mich zu erinnern, dass die Kosten gemäß eines neune
Urteils vom BGH(?) in die Kreditkosten (Zinsen)
hineingerechnet werden müssen, weil es nicht sein kann, das

Völlig richtig.

Risiko des Kredites statt vom Kreditgeber einfach vom
Schuldner tragen zu lassen. Das sei schließlich die ureigenste

Ich wollte nur anmerken, dass der Kreditgeber seine Kreditgewährung an Bedingungen knüpfen kann, die über die Zahlung von Zins und Tilgung hinausgehen. Das heißt, die Bank kann eine wie auch immer geartete Versicherung „verlangen“. Was sie m.E. nicht verlangen kann ist, dass man die Versicherung bei ihr abschließt, wenn das auch in der Praxis recht häufig geschieht.

ich meine mich zu erinnern, dass die Kosten gemäß eines neune
Urteils vom BGH(?) in die Kreditkosten (Zinsen)
hineingerechnet werden müssen, weil es nicht sein kann, das

Völlig richtig.

Ich glaube auch, mich an obiges zu erinnern, meine aber auch, dass der Beitrag einer Kreditlebensversicherung nicht zu den Kosten des Kredits, also zum eff. Jahreszins dazugerechnet wird, sondern als Einmalbeitrag einfach auf die Kreditsumme aufgeschlagen wird ?!

Gruß Kris

Hallo Nordlicht,

Die Bank kann und darf Bedingungen für die Gewährung eines
Kredites stellen. Wenn dem Kunden die Bedingungen nicht
gefallen, kann er sich eine andere Bank suchen.

Nicht ganz. Das Thema „Zinswucher“ wird bei diesen Konstruktionen durchaus rechtlich untersucht. Aber in einem gebe ich Dir recht: Ich würde mir bei einem solchen Angebot sicher überlegen, die Bank zu wechseln. Hohe Zinsen und(!) eine Versicherung zu zahlen, die mir nichts bringt, ist eine Frechheit. Das lustigste ist ja auch noch die Begründung der Banken: Damit man selber ruhig schlafen kann. Der einzige, der hier wirklich ruhig schläft, ist ja wohl eindeutig die Bank:wink:

Grüße
Jürgen