Restschuldversicherung

Frau X hat einen Ratenkredit mit Restschuldversicherung (Kranken-Invaliden und Todesversicherung)

Die Kranken-Versicherung muss in Anspruch genommen werden wegen Krankheit.

Teilt die Krankenversicherung der Bank die Krankheit von Frau X mit und wird Sie auch das akutelle Gehalt der Bank X weitergeben ?
UND
Fragt die Krankenversicherung NAcH dem letzen GEHALT von Frau X.

Danke!

Hallo,

2 x nein und zur letzten Frage: Wen sollte die KV fragen ?

Gruss

Barmer

Frau X hat einen Ratenkredit mit Restschuldversicherung
(Kranken-Invaliden und Todesversicherung)

Die Kranken-Versicherung muss in Anspruch genommen werden
wegen Krankheit.

Was ist denn überhaupt bei Krankheit versichert ?
Den Begriff Kranken-Invaliden kenne ich nicht.

Teilt die Krankenversicherung der Bank die Krankheit von Frau
X mit und wird Sie auch das akutelle Gehalt der Bank X
weitergeben ?

nein

UND
Fragt die Krankenversicherung NAcH dem letzen GEHALT von Frau
X.

warum sollte sie.

Danke!

Bitte