Restschuldversicherung zwingend erforlderlich?

Hallo,

habe einen Kredit aufgenommen. Der Kundenberater bei der Bank hat auf eine RSV besatnden, mit der Aussage: „Ganz ohne machen wir nicht.“
Ist das so korrekt? Kanjn ich die RSV im Nachhinein kündigen, oder hat das Folgen??
Danke
Marcel

Hallo,

habe einen Kredit aufgenommen. Der Kundenberater bei der Bank
hat auf eine RSV besatnden, mit der Aussage: „Ganz ohne machen
wir nicht.“
Ist das so korrekt?

meinst Du, ob keine Bank einen Kredit ohne RSV vergibt, oder ob diese Bank das nicht macht? Die erste Frage ist mit „nein“ zu beantworten, die zweite kann niemand beantworten, der nicht bei dieser Bank arbeitet.

Kanjn ich die RSV im Nachhinein kündigen,
oder hat das Folgen??

Ich nehme an, daß die Bank das nicht witzig finden wird und bei Kenntnisnahme den Kredit kündigen wird. Ohne daß ich davon Ahnung hätte, würde ich behaupten, daß sie als Begünstigter aus der Versicherung bei Kündigung eine Nachricht erhält. Aber da weiß evtl. jemand anders mehr. Mit dem Privatkundengschäft habe ich als Bankmensch reichlich wenig zu tun.

Gruß,
Christian

Hi

Kanjn ich die RSV im Nachhinein kündigen,
oder hat das Folgen??

Ich nehme an, daß die Bank das nicht witzig finden wird und
bei Kenntnisnahme den Kredit kündigen wird. Ohne daß ich davon
Ahnung hätte, würde ich behaupten, daß sie als Begünstigter
aus der Versicherung bei Kündigung eine Nachricht erhält. Aber
da weiß evtl. jemand anders mehr. Mit dem Privatkundengschäft
habe ich als Bankmensch reichlich wenig zu tun.

Soweit ich weiß, können RSV nur von der Bank gekündigt werden bzw. erteilt die Bank dem Versicherungsnehmer die Erlaubnis die Versicherung zu kündigen.
Macht anders auch keinen Sinn, da eine RSV ja eigentlich eine weitere Besicherung darstellt.
Ein Kunde kann z.B. auch eine Lebensversicherung nicht mehr einfach kündigen, wenn er sie der Bank zur Kreditbesicherung „überlassen“ hat.

Gruß
Edith

1 „Gefällt mir“

Hi Christian,

als mir dieses „Angebot“ bei der damals zweitgrößten Bank in D. gemacht wurde, habe ich auf meine Lebensversicherung verwiesen, damit war der Fall dann erledigt. Ist aber schon etliche Jahre her.

Gruß Ralf

Hallo,

ich glaube, so pauschal kann man das nicht beantworten…
Hier kommt es auf die näheren Umstände an…

Im allgemeinen liegt der Sinn einer Restschuldversicherung darin, dass Risiko (der Bank und des „Erben“) im Todesfall des Kreditnehmers abzusichern.
Im Prinzip ist eine Restschuldversicherung eine Risiko-Lebensversicherung mit fallender Versicherungssumme; dabei ist die Verischerungssumme im Idealfall genauso hoch, wie die verbleibende Restschuld des Kredits. Da die Versicherungssumme sinkt, sinkt auch der Beitrag mit der fortschreitenden Tilgung.

Hier sollte jedoch die Bank (bzw. der Kreditnehmer) prüfen, ob nicht bereits eine entsprechende Versicherung besteht. Allerdings kann es passieren, das sich die Bank die Ansprüche aus dieser Versicherung abtreten lässt…

Besteht keine derartige Versicherung, kann die Bank auf einer solchen Restschuldversicherung bestehen, wenn sie dies (z.B. aus Gründen der „Sicherheitengestellung“) für erforderlich hält…
Wie bereits von anderen Experten gesagt, kann dies von Bank zu Bank unterschiedlich sein.

Gruß von Fennchurch